Die Verpflichtung zur Übertragung von Urheberrechten durch Gesellschaftsvertrag genügt nicht als Nachweis einer solchen Übertragung
Die Verpflichtung zur Übertragung von Urheberrechten durch Gesellschaftsvertrag genügt nicht als Nachweis einer solchen Übertragung
Die Verpflichtung zur Übertragung von Urheberrechten durch Gesellschaftsvertrag genügt nicht als Nachweis einer solchen Übertragung
I. Ausgangslage (zusammengefasst / teilweise mit wörtlichem Zitat)
Die A.___AG, Zürich (Klägerin) beschäftigt sich mit der Verwertung des musikalischen Schaffens des Künstlers D.___. Im vorliegenden Verfahren verlangt sie primär die Feststellung, (i) dass sie Inhaberin der Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte gemäss Art. 33 Abs. 3 Bst. c und d URG an den Darbietungen von D.___ ist sowie (ii) dass sie auch die entsprechenden Rechte an der Zugänglichmachung nach Art. 33 Abs. 2 Bst. a letzte Variante URG besitze. Eventualiter verlangt sie u.a. die Feststellung, dass sie Inhaberin einer ausschliesslichen, zeitlich und räumlich unbegrenzten Lizenz an diesen Rechten sei. Dies v.a. mit der Begründung, D.___ habe die fraglichen Rechte in die E.___ eingebracht, worauf sie schliesslich am 21. Juni 2016 von der E.___ auf die A.___ übertragen wurden. Die Beklagten machen demgegenüber geltend, eine Rechteübertragung von D.___ auf die E.___ habe nie stattgefunden.
Abweisung der Klage
Vorbemerkung: Das 38-seitige Urteil befasst sich eingehend mit diversen Argumenten sowohl der Klägerin als auch der Beklagten zu Verträgen etc., die wir in...
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