Erfindungen durch Maschinen im Bereich künstlicher Intelligenz können Gegenstand von Patentanmeldungen sein
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I. Ausgangslage (zusammengefasst)
Stephen Thaler ist urheberrechtlicher Inhaber an einem DABUS Quellencode und Eigentümer sowie verantwortlicher Operator des Computers, auf welchem DABUS aktiv ist. Unter Bezugnahme auf DABUS als künstliche Intelligenz, welche die fragliche Erfindung getätigt habe, stellte Stephen Thaler beim zuständigen australischen Commissioner of Patents das Gesuch um Eintragung eines entsprechenden Patents. Diesem Begehren wurde nicht stattgegeben mit der Begründung, ein System wie DABUS könne nicht die Qualität eines Erfinders aufweisen, da sie ein menschliches Wesen voraussetze. Mit Bezug auf diese Argumentation des Patentamtes beantragte Stephen Thaler eine gerichtliche Normenkontrolle.
Abweisung der Argumentation der Vorinstanz
Vorbemerkung: Das Urteil enthält eine Vielzahl von Fragen, Überlegungen und Anregungen, welche den Rahmen einer Zusammenfassung sprengen würden. Wir haben deshalb versucht, nur die im Vordergrund stehenden Argumente aufzugreifen.
II. Erwägungen unter dem Aspekt der Legitimation zu Patenteintragungen (Auszug)
1. Grundsätzliches:
a) «Part 2» von «Chapter 2...
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