Die Verwendung der Film-Figur «Charlot» als fotografische Darstellung von Charlie Chaplin ist im Rahmen einer Eintragung als Unionsmarke ausgeschlossen. Dabei steht im Vordergrund, dass diese Figur besonders berühmt und als sehr positiv besetzt verstanden wird. Ihr fehlt somit die für Markeneintragungen nötige Unterscheidungskraft.