Mit Bezug auf die Warenklasse 34 bzw. die eigentlichen Tabakprodukte selber ist das Zeichen „MINT FUSION“ als solches mit Gemeingutcharakter zu qualifizieren; denn es ist ohne Aufwand von Fantasie bzw. ohne weitere Gedankenschritte als beschreibende Angabe einer Qualität ebendieser Waren zu verstehen. Entsprechend kann es nicht zum Markenschutz zugelassen werden.