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Produktegleichartigkeit

Die Widerspruchsmarke «SR (fig.)» setzt sich gegen das Zeichen «S R SMART RIDER (fig.)» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Es besteht Produkteähnlichkeit zwischen den beanspruchten Waren. Auch übernimmt das angefochtene Zeichen den Teil «SR». Dennoch besteht keine Verwechslungsgefahr. Das kritisierte Zeichen übernimmt nicht die charakteristischen Hauptelemente der Widerspruchsmarke und die Ergänzung durch «SMART RIDER» entfaltet genügend Unterscheidungswirkung, sodass der Gesamteindruck das Risiko einer fälschlichen Darstellung ausschliesst.
iusNet IP 19.10.2020

Die Widerspruchsmarke «SPARKS» setzt sich gegen das Zeichen «sparkchief» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Es besteht Produkteähnlichkeit oder gar -identität. Auch die Zeichen sind sich erheblich ähnlich angesichts des dominierenden Elementes «spark». «SPARKS» selber sei nicht beschreibend, weil höchstens mit erheblichem Fantasie- oder Gedankenaufwand als Hinweis auf besonders positive Seiten der Produkte zu verstehen. Jedoch habe «chief» werbenden Gehalt. Insgesamt wird eine zumindest mittelbare Verwechslungsgefahr bejaht, weil das Element «chief» auf eine Serienmarke in Verbindung mit «SPARKS» hinweise.
iusNet IP 21.06.2020

Für «vente au détail de cuisines équipées» in Klasse 35 ist «Mobalpa» im Vergleich zu den Waren von «MOBALPA» zulässig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BVGer bestätigt die Zeichenähnlichkeit zwischen «Mobalpa» und «MOBALPA» und auch eine Gleichartigkeit der Produkte mit Bezug auf die Dienstleistungen der Klassen 37 und 42 der angefochtenen Marke im Vergleich zu den Waren in Klasse 9, 11 und 20 der Widerspruchsmarke. Ebenso hält es jedoch an der Schweizer Praxis (im Gegensatz zur EU) fest, dass die Dienstleistung «vente au détail de cuisines équipées» nicht auch die gehandelten Waren erfasst, weshalb diesbezüglich vorliegend keine Produkteähnlichkeit bestehe.
iusNet IP 27.11.2019