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Erhöhte Kennzeichnungskraft

Die Marke «SHOPIFY» setzt sich gegen «Shoppi (fig.)» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht

T‑222-21

Gericht der Europäischen Union (EuG)

T-222/21 v. 12.10.2022

Trotz Produkteähnlichkeit- oder Identität fehlt eine Verwechslungsgefahr; denn es bestehen im Wesentlichen nur schwache Zeichenähnlichkeit, eine nur schwache Kennzeichnungskraft der älteren Marke sowie eine überdurchschnittliche Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise.
iusNet IP 19.02.2023

«Stoplanner» setzt sich mangels Zeichenähnlichkeit gegen «STOA» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Entgegen der Vorinstanz besteht gemäss BVGer keine Verwechslungsgefahr, weil das Kriterium der Zeichenähnlichkeit nicht erfüllt sei. Die Übernahme der Buchstaben «sto» wirkt nicht schädlich, während im Gesamteindruck insbesondere aufgrund der Abweichungen in den Endungen «a» und «planner» sowohl klanglich als auch schriftbildlich und soweit denkbar sinngehaltlich deutliche Unterschiede zwischen den Marken erkennbar sind.
iusNet IP 24.04.2022