Entgegen dem IGE besteht keine Verwechslungsgefahr, denn eine schädliche Zeichenähnlichkeit fehlt. Die Übereinstimmung betr. «sto» wirkt nicht schädlich, und im Gesamteindruck bestehen v.a. dank der Abweichungen in den Endungen «a» und «planner» sowohl klanglich als auch schriftbildlich und soweit denkbar sinngehaltlich ausreichende Unterschiede zwischen den Marken. Ein gesteigerter Schutzumfang der Widerspruchsmarke fehlt, u.a. weil Registereintragungen bezüglich Serienmarken keinen Nachweis erbringen.