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Das EU-Markenrecht im Wandel – Gedanken zur 2. Welle der EU-Markenrechtsreform

Das EU-Markenrecht im Wandel – Gedanken zur 2. Welle der EU-Markenrechtsreform

Fachbeitrag

Das EU-Markenrecht im Wandel – Gedanken zur 2. Welle der EU-Markenrechtsreform


Eva-Maria Strobel *
Birgit Clark **

I. Einleitung II. Wichtige Änderungen zum 23. März 2016 III. Wichtige Änderungen zum 1. Oktober 2017 1. Wegfall der grafischen Darstellbarkeit («What you see is what you get») 2. Unionsgewährleistungsmarken IV. Verfahrensänderungen 1. Erworbene Unterscheidungskraft als Hilfsanspruch 2. Änderungen bei der Geltendmachung des Prioritätsanspruchs 3. Neue Übersetzungserfordernisse und -standards 4. Weitere Erleichterungen V. Fazit

Das EU-Markenrecht befindet sich im Wandel und erfährt momentan die grössten Änderungen seit der Einführung des Gemeinschaftsmarkensystems im Jahr 1996. Ein am 15. Dezember 2015 vom Europäischen Parlament beschlossenes umfangreiches Reformpaket modernisiert schrittweise sowohl das Unionsmarkensystem als auch die parallel in den Mitgliedstaaten existierenden nationalen Markensysteme – Letztere durch eine entsprechende Richtlinie. Während die Richtlinienumsetzung noch etwas andauert, trat für Unionsmarken zum 1. Oktober 2017 bereits die zweite (und letzte) Welle an Änderungen in Kraft.

Le droit des marques de l’UE est...

sic! 6/2018

 

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