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Emmentaler wird von den massgeblichen Verkehrskreisen als Käsesorte und nicht als Marke verstanden

Emmentaler wird von den massgeblichen Verkehrskreisen als Käsesorte und nicht als Marke verstanden

Kommentierung
Markenrecht

Emmentaler wird von den massgeblichen Verkehrskreisen als Käsesorte und nicht als Marke verstanden

A. Ausgangslage

Die Emmentaler Switzerland Consortium Emmentaler AOP (im Folgenden: Emmentaler Switzerland) hinterlegte am 14. Februar 2017 in der Schweiz die Marke EMMENTALER in der Klasse 29, namentlich für Käse mit der geschützten Ursprungsbezeichnung «Emmentaler» als geografische Marke. Diese wurde am 6. Juni 2017 in der Schweiz eingetragen.

Daraufhin wurde die Marke EMMENTALER am 4. Oktober 2017 beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) mit der Nummer 1378524 für die Europäische Union angemeldet. Das EUIPO erliess am 12. Februar 2018 eine vorläufige Schutzverweigerung aufgrund eines Formmangels, da keine Markensatzung für eine Kollektivmarke wie die Marke EMMENTALER mit der geschützten Ursprungsbezeichnung «Emmentaler» vorliege. Innerhalb der Frist von 2 Monaten wurde eine Markensatzung mit dem Titel Règlement de la marque géographique «Emmentaler» nachgereicht.
Die Anmeldung EMMENTALER löste in der EU eine Lawine von gegenläufigen Interessen aus. Neben Widersprüchen, gingen vor allem Bemerkungen Dritter (sog. «Third-party observations») nach Art. 45 der Verordnung (EU) 2017/1001 (im folgenden UMV) beim Amt ein.

Die fragliche Bestimmung lautet wie folgt:

Art. 45

Bemerkungen Dritter

  1. Natürliche oder juristische Personen sowie die Verbände der Hersteller, Erzeuger, Dienstleistungsunternehmer, Händler und Verbraucher können beim Amt schriftliche Bemerkungen einreichen, in denen sie erläutern, aus welchen der in den Artikeln 5 und 7 aufgeführten Gründen die Marke nicht von Amts wegen eingetragen werden sollte.
  1. Die Bemerkungen Dritter sind vor Ablauf der Widerspruchsfrist oder, wenn ein Widerspruch gegen eine Marke eingereicht wurde, vor der abschliessenden Entscheidung über den Widerspruch einzureichen.

Sämtliche Eingaben der gegenläufigen Interessen, u.a. von ...

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