Die Branchenorganisation Emmentaler Switzerland hatte Klage beim Gericht der Europäischen Union (EuG) eingereicht und wollte die Bezeichnung «Emmentaler» markenrechtlich in der EU schützen lassen. Das Gericht wies die Klage allerdings ab. «Emmentaler» sei als Käsesorte zu verstehen und müsse daher nicht zwingend aus seinem Ursprungsland der Schweiz, genauer dem Emmental, kommen (EuG Urt. v. 24.5.2023, Az. T-2/21).