Bekanntheit v. Marken
Zwei Marken von Apple mit dem bekannten Apfel setzen sich gegen eine jüngere Bildmarke nicht durch
Farbbezeichnung RED kombiniert mit dem Begriff eines Tiers, ob real oder Fantasie wie z.B. DRAGON, genügen für eine Verwechslungsgefahr zur bekannten Marke RED BULL
Kommentierung
Markenrecht
B-444/2022 Urteil vom 11. Januar 2023
«RED BULL» setzt sich gegen «RED DRAGON» durch
Verwechslungsfähigkeit von «Twins» – Nomen est Omen?
Fachbeitrag
Zum Schutzumfang von dreidimensionalen Marken in der Europäischen Union
Die Marke «SO’BiOétic (fig.)» ist infolge Verwechslungsgefahr sowie z.T. schädlicher Wirkung für die Widerspruchsmarken nicht schutzfähig
Rechtsprechung
Markenrecht
C-505-17 P
Gericht der Europäischen Union (EuG)