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Kennzeichenrecht

Farbbezeichnung RED kombiniert mit dem Begriff eines Tiers, ob real oder Fantasie wie z.B. DRAGON, genügen für eine Verwechslungsgefahr zur bekannten Marke RED BULL

Kommentierung
Markenrecht
Die Teilidentität im Anfangselement und die Parallelität im Markenaufbau (rotes wildes Tier) führen zusammen mit dem erhöhten Schutzumfang der Widerspruchsmarke zufolge Bekanntheit sowie der geringeren Aufmerksamkeit der Verkehrskreise dazu, dass das BVGer den Widerspruch RED BULL vs. RED DRAGON wegen mittelbarer Verwechslungsgefahr gutheisst.
Fabio Versolatto
iusNet IP 19.02.2023

«RED BULL» setzt sich gegen «RED DRAGON» durch

Rechtsprechung
Markenrecht

B-444/2022 v. 11.1.2023

Das BVGer bestätigt eine mittelbare Verwechslungsgefahr. Zwar wecken Energiegetränke lediglich eine geringe Aufmerksamkeit; jedoch geniesst die Widerspruchsmarke dank erhöhter Bekanntheit einen erweiterten Schutzbereich, und auf Seite beider Zeichen bleibt das Bild eines roten wilden Tieres in Erinnerung. Trotz Benutzung verschiedener Tiere besteht die Gefahr des Schlusses auf in Wirklichkeit nicht vorhandene wirtschaftliche Zusammenhänge.
iusNet IP 19.02.2023

Die Verwechslungsgefahr im Firmenrecht

Fachbeitrag
Immaterialgüterrechte und Firmenrecht

Erkenntnisse aus der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichts

Der Beitrag handelt von der Verwechslungsgefahr im Firmenrecht. Das Bundesgericht erliess zu diesem Thema unlängst eine Reihe von ­Entscheiden, die vom Fachpublikum teilweise mit Erstaunen aufgenommen wurden. Vor diesem Hintergrund untersuchen die Autoren die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Frage der firmenrechtlichen Verwechslungsgefahr, und versuchen, daraus allgemeingültige Erkenntnisse zu gewinnen. Zu diesem Zweck wird auch die ständige Praxis des Bundesgerichts nochmals in Erinnerung gerufen.
sic! 09/2020

Relevanz einer unwahrscheinlicheren Benutzungsart bei der Überwindung fehlender Unterscheidungskraft

Fachbeitrag

Entscheidung des EuGH vom 12. September 2019 in der Rechtssache C-541/18 «#darferdas?»

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hatte sich im vorliegenden Urteil mit der Relevanz von weniger wahrscheinlichen Verwendungsarten einer Marke im Rahmen der Prüfung von deren Unterscheidungskraft auseinanderzusetzen. Er hat dabei seine bisherige Rechtsprechung, gemäss welcher es auf die wahrscheinlichste Benutzungweise ankommt, weiter nuanciert. Mit der vorliegenden Entscheidung bezeichnet der EuGH auch praktisch bedeutsame und naheliegende Benutzungsformen in der jeweiligen Branche als bei der Prüfung der Unterscheidungskraft massgeblich.
sic! 4/2021