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FRAND

Standardessentielle Patente und «FRAND» im Zivilprozess

Fachbeitrag
Patentrecht
Klagt die Inhaberin eines standardessentiellen Patentes vor dem Schweizer BPatGer gegen einen Standard-Implementierer auf Unterlassung (Art. 72 PatG), so weist dieser ­Prozess im Vergleich zu einem «normalen» Patentverletzungsprozess verschiedene zivilprozessuale Besonderheiten auf. Diese sind Gegenstand des folgenden Beitrages.
sic! 03/2019

«FRAND»-Obliegenheiten bei standardessentiellen Patenten aus vertrags- und kartellrechtlicher Perspektive

Fachbeitrag
Patentrecht
Während sich im Ausland bereits zahlreiche Gerichte mit den Implikationen des Urteils des EuGH vom 16. Juli 2015 in Sachen Huawei gegen ZTE beschäftigten, existiert in der Schweiz so weit ersichtlich kein ­Gerichtsentscheid zu den Fragen rund um die Lizenzierung standard­essentieller Patente bzw. zur recht­lichen Tragweite von FRAND-Er­klärungen. Auch in der Schweizer Literatur wurde die Thematik bisher bloss punktuell behandelt. Aufgrund der wachsenden Bedeutung von Standards ist auch in der Schweiz mit Prozessen mit Bezügen zu standardessentiellen Patenten bzw. zur FRAND-Thematik zu rechnen.
sic! 01/2019

Die «Smartphone Wars» nach der Entscheidungsschlacht

Fachbeitrag
Patentrecht
Seit einiger Zeit forciert die Europäische Kommission das Kartellrecht zur Eindämmung der sog. Smartphone Wars. Darunter versteht man den mittels Patenten ausgetragenen Kampf um Marktanteile zwischen den Akteuren im Bereich der Mobiltelefonie und -kommunikation. Patente sind auf den entsprechenden Märkten besonders wertvoll, wenn sie in technologischen Standards enthalten sind. Im Rahmen einer Vorlagefrage des LG Düsseldorf hatte der Europäische Gerichtshof aufgrund divergierender Rechtsauffassungen Gelegenheit und Aufgabe, verbindliche Vorgaben zum Interessenausgleich zwischen Rechteinhabern und Nutzern zu schaffen. Mit seinem Entscheid vom 16. Juli 2015 scheint dies geglückt. Dessen Einordnung weckt aber Zweifel an der Richtigkeit des eingeschlagenen kartellrechtlichen Wegs. Vertragliche oder immaterialgüterrechtliche Lösungsansätze lägen näher.
sic! 01/2016