iusNet Intellectual Property

Schulthess Logo

Intellectual Property > Fachbeitraege > Praxis der Kollektiven Verwertung Nach Gt 8 vii und 9 vii Auf Dem Prüfstand

Praxis der kollektiven Verwertung nach GT 8 VII und 9 VII auf dem Prüfstand

Praxis der kollektiven Verwertung nach GT 8 VII und 9 VII auf dem Prüfstand

Fachbeitrag

Praxis der kollektiven Verwertung nach GT 8 VII und 9 VII auf dem Prüfstand


Andreas Schneuwly *

Gemäss der Mitteilung vom 7. April 2017 hätten Schweizer Gerichte die Praxis der ProLitteris 1 zur Geltendmachung der urheberrechtlichen Vergütungen in mehreren Entscheiden bestätigt 2 . Wer jedoch etwas genauer hinschaut, wird sich wohl die Frage stellen, ob diese Praxis vor geltendem Recht tatsächlich standhält.Dieser Frage widmet sich der vorliegende Aufsatz. Zur Vereinfachung ​wird dabei ausschliesslich auf den Fall des betrieblichen Eigengebrauchs nach Art. 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. Art. 20 Abs. 2 URG sowie die hierfür massgebenden gemeinsamen Tarife (GT) 8 VII (Reprografie in der Industrie, im verarbeitenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich; «analoge Kopien») und 9 VII (Nutzungen von geschützten Werken und geschützten Leistungen in elektronischer Form zu[m] betrieblichen Eigengebrauch in der Industrie, im verarbeitenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich; «digitale Kopien») 3 eingegangen.

Selon la communication du 7 avril 2017, les tribunaux suisses ont confirmé la pratique de ProLitteris 1 de perception des redevances en matière de droit d’auteur dans plusieurs...

sic! 11/2017

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.