In seinem Beitrag beleuchtet Schneuwly die Praxis von ProLitteris zur Durchsetzung der betrieblichen Kopiervergütungen kritisch. Damit stellt er sich gegen den Willen des Gesetzgebers, gegen grosse Teile der Literatur und gegen die weitgehende Bestätigung dieser Praxis durch kantonale Gerichte und das Bundesgericht. Er hält es für problematisch, die tariflich vorgesehenen Konsequenzen bei fehlender Mitwirkung der Nutzerseite mit dem Grundsatz einer geordneten und wirtschaftlichen Verwaltung (Art. 45 Abs. 1 URG) zu rechtfertigen.