Obligatorische Kollektivverwertung und Vergütungsansprüche im schweizerischen Urheberrecht
Obligatorische Kollektivverwertung und Vergütungsansprüche im schweizerischen Urheberrecht
Obligatorische Kollektivverwertung und Vergütungsansprüche im schweizerischen Urheberrecht
Willi Egloff *
Im Bereich des Urheberrechts schreibt das Gesetz für die Wahrnehmung bestimmter urheberrechtlicher Ansprüche eine obligatorische Kollektivverwertung durch Verwertungsgesellschaften vor. Gleiches gilt für die vom Gesetz stipulierten Vergütungsansprüche. Das URG weist nicht nur den Verwertungsgesellschaften eine exklusive Prozessführungsbefugnis zu, sondern enthält auch Vorschriften über die Verteilung des Verwertungserlöses. Diese verlangen, dass die Verwertungserlöse nicht einfach an die aktuell Berechtigten ausbezahlt, sondern ungeachtet der jeweiligen Rechteinhaberschaft zwischen originär und derivativ Berechtigten aufgeteilt werden.
Im soeben veröffentlichten Entwurf für eine Revision des URG wird die Einführung zweier neuer Vergütungsansprüche vorgeschlagen, welche sich auf das Zugänglichmachen audiovisueller Werke im Internet beziehen. Sie sehen eine Beteiligung der Urheberinnen und Urheber sowie der ausübenden Künstlerinnen und Künstler am betreffenden Verwertungserlös vor. Anders als alle bisherigen Vergütungsansprüche sind diese neuen Beteiligungsansprüche unübertragbar und unverzichtbar. Daraus ergeben sich zusätzliche...
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