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Verwertungsgesellschaft

Urheberrechte bei Ko-Autorschaft am Drehbuch

Fachbeitrag
Wird ein Drehbuch von mehreren Personen verfasst, so stellt sich bei der Anmeldung des fertigen Films bei der Verwertungsgesellschaft, spätestens aber bei der Ausschüttung der Verwertungserlöse die Frage, wer zu welchem Prozentsatz am Drehbuchanteil partizipiert. Oft können sich die Beteiligten nicht darauf verständigen, wer welchen urheberrechtlich relevanten Beitrag zum verfilmten Drehbuch geleistet hat und wie der auf das Drehbuch entfallende Verwertungserlös unter den Autorinnen und Autoren aufzuteilen ist. Im nachfolgenden Beitrag wird der Entstehungsprozess eines Drehbuches aus praktischer Sicht dargelegt und aufgezeigt, worauf aus rechtlicher Sicht bei der Beurteilung der schöpferischen Anteile der Beteiligten speziell zu achten ist. Damit soll zu konstruktiven und einvernehmlichen Lösungen solcher Konflikte beigetragen werden.
sic! 03/2018

Obligatorische Kollektivverwertung und Vergütungsansprüche im schweizerischen Urheberrecht

Fachbeitrag
Urheberrecht
Im Bereich des Urheberrechts schreibt das Gesetz für die Wahrnehmung bestimmter urheberrechtlicher Ansprüche eine obligatorische Kollektivverwertung durch Verwertungsgesellschaften vor. Gleiches gilt für die vom Gesetz stipulierten Vergütungsansprüche. Das URG weist nicht nur den Verwertungsgesellschaften eine exklusive Prozessführungsbefugnis zu, sondern enthält auch Vorschriften über die Verteilung des Verwertungserlöses. Diese verlangen, dass die Verwertungserlöse nicht einfach an die aktuell Berechtigten ausbezahlt, sondern ungeachtet der jeweiligen Rechteinhaberschaft zwischen originär und derivativ Berechtigten aufgeteilt werden.
sic! 03/2018

Auf dem Weg zu einem international harmonisierten Lizenzvertragsrecht

Fachbeitrag
Das von Jacques de Werra herausgegebene Handbuch bietet auf 500 Seiten mit 19 voneinander unabhängigen Beiträgen in englischer Sprache, verfasst von 21 Autoren aus Westeuropa, den USA sowie China, Indien und Japan, einen reichhal­tigen, überaus bunten Strauss an Fakten und Reflexionen zu den verschiedenen Lizenzvertragsarten und zum Lizenzvertragsrecht überhaupt, wobei der Fokus abgesehen von den erwähnten asiatischen Ländern auf Europa und die USA gerichtet ist. Die sich aus den Beiträgen ergebende Vielfalt ist für den wissenschaftlich motivierten Leser sehr reizvoll, zeigt aber auch, wie gross die bestehenden Differenzen der rechtlichen Regelungen nur schon innerhalb Westeuropas sind – trotz aller Beteuerungen der zuständigen Organe, dass in der heutigen Wissensgesellschaft der rechtliche Rahmen die Verbreitung von Wissen nicht behindern dürfe, sondern erleichtern müsse. Die ­«föderalistische» Vielfalt erschwert bekanntlich IP-bezogene Transaktionen und erhöht die Transaktionskosten erheblich. Der mit dem Handbuch (mit-)verfolgte Zweck liegt denn auch erklärtermassen darin, wissenschaftlich aufbereitete Grundlagen für eine internationale Harmonisierung des Lizenzvertragsrechts bereitzustellen. Diesen Zweck erreicht das Handbuch mit seinen durchwegs auf hohem Niveau angesiedelten Bei­trägen von Akademikern und Prak­tikanten insgesamt überzeugend. Verschiedene Beiträge sind auch für den Praktiker unmittelbar von Nutzen.
sic! 05/2015