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EuGH: Unterscheidungskraft einer eingekrümmten Amphore als Formmarke

Fachbeitrag

EuGH: Unterscheidungskraft einer eingekrümmten Amphore als Formmarke

Der EuGH hat im berichteten Urteil entschieden, dass einer eingekrümmten Amphore für Waren der Klassen 29, 30, 32 und 33 Unterscheidungskraft zugestanden werden kann. ­Aufgrund der eher einfachen Form­gestaltung dieser eingekrümmten Amphore mag man sich daher aus schweizerischer Perspektive fragen, ob der EuGH inskünftig eine weniger strenge Eintragungspraxis für Formmarken vorgibt und dies insoweit auch wünschenswerte Impulse für eine Lockerung der strengen Praxis in der Schweiz zur Folge hat.
sic! 9/2020

Zusammenfassende Darstellung der Rechtsprechung des EuGH zum Recht der öffentlichen Wiedergabe

Fachbeitrag

Zusammenfassende Darstellung der Rechtsprechung des EuGH zum Recht der öffentlichen Wiedergabe

Durch neue, schnell voranschreitende technische Entwicklungen ist das Recht der öffentlichen Wiedergabe in jüngerer Zeit entscheidend beeinflusst worden. Diese tech­nischen Neuerungen bedingen eine Anpassung des Urheberrechts, sodass das Recht der öffentlichen ­Wiedergabe in der Vergangenheit wie auch jüngst wiederholt Gegenstand höchstrichterlicher nationaler, aber auch europäischer Rechtsprechung war. In einer kasuistischen Rechtsprechung hat der EuGH den Begriff der öffentlichen Wiedergabe als zweigliedriges Tatbestandsmerkmal ausgestaltet. Anhand der einschlä­gigen Urteile werden in diesem Beitrag die vom Gericht entwickelten Tatbestandsmerkmale dargestellt. Die Rechtsprechung des EuGH zum Recht der öffentlichen Wiedergabe ist jedoch vielfältiger Kritik ausgesetzt. Auf diese wird hier ebenfalls eingegangen, zunächst in der Gesamtschau und dann bezogen auf die einzelnen Tatbestandsmerkmale.
sic! 9/2020

Es grünt so grün, wenn der EuGH den grünen Punkt nicht für verfallen erklärt

Fachbeitrag

Es grünt so grün, wenn der EuGH den grünen Punkt nicht für verfallen erklärt

Am 19. Juli 1999 wurde das Zeichen der Anmelderin Duales System Deutschland GmbH (nachfolgend «DGP») als Unionskollektivmarke (nachfolgend «angegriffene Marke») für eine Vielzahl an Waren und Dienstleistungen ein­getragen. In der zugehörigen Markensatzung wurde darauf hingewiesen, dass die in Rede stehende Marke geschaffen worden sei, «um es den Verbrauchern und dem Handel zu ermög­lichen, Ver­packungen, die in das [Recyclingsystem von DGP] einbezogen sind und für die ein Beitrag zur Finanzierung des Systems errichtet wurde, sowie Waren mit solchen Verpackungen zu erkennen und von anderen Verpackungen und Waren zu unterscheiden». Im November 2012 stellte Halston Properties einen Antrag auf Erklärung des teilweisen Verfalls der angegrif­fenen Marke für alle beanspruchten Waren mit der Begründung, die Marke sei für diese Waren nicht ernsthaft benutzt worden. 2015 hiess die Löschungsabteilung des EUIPO diesen Antrag teilweise gut und erklärte die angegriffene Marke für alle Waren, für die sie eingetragen worden war, mit Ausnahme der aus Verpackungen bestehenden Waren, für verfallen. Die dagegen erhobene Beschwerde von DGP wies die Fünfte Beschwerdekammer des EUIPO zurück. Die Beschwerdekammer kam zum Schluss, dass DGP keinen Nachweis erbracht hätte, dass die angegriffene Marke benutzt worden sei, um die Ursprungsidentität der streitgegenständlichen Waren zu garantieren. Auch die von DGP an das EuG erhobene Klage wurde abgewiesen. Das EuG war der Ansicht, dass DGP keine «ernsthafte Benutzung» der angegriffenen Marke nachweisen konnte, u. a. weil «die Benutzung der [angegriffenen] Marke als Kollektivmarke, die Waren der Mitglieder des Verbands bezeichnet, um sie von Waren zu unterscheiden, die von Unternehmen stammen, die nicht Teil dieses Verbands sind, von den massgeblichen Verkehrskreisen als eine Benutzung wahrgenommen wird, die sich auf Verpackungen bezieht. …[Das] ökologische Verhalten des Unternehmens dank seiner Mitgliedschaft im Lizenzvertragssystem [von DGP] wird von den massgeblichen Verkehrskreisen dem Umstand zugeschrieben, dass die Verpackung ökologisch behandelt werden kann[,] und nicht einer solchen Behandlung des verpackten Produkts selbst, das sich … für eine ökologische Behandlung als ungeeignet erweisen kann». DGP zog das Urteil in der Folge an den EuGH weiter.
sic! 7-8/2020

Sky gegen SkyKick

Fachbeitrag

Sky gegen SkyKick

Am 29. Januar 2020 entschied der EuGH in der Sache «Sky / SkyKick»1. Kurz gesagt ging es um die Frage, ob eine Markeneintragung ­wegen eines vagen oder überbreiten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses aufgrund absoluter Eintragungshindernisse oder Bösgläubigkeit angreifbar ist. Der EuGH stellte fest, dass fehlende Klarheit und Eindeutigkeit unter keinen der normierten Nichtigkeitsgründe falle. Löschung wegen Bösgläubigkeit komme jedoch in Betracht, auch ohne dass der Anmelder einen bestimmten Wettbewerber habe schädigen wollen. Bösgläubigkeit mache jedoch eine Markeneintragung nur insoweit angreifbar, als tatsächlich die Benutzungsabsicht gefehlt habe. Konkret heisst das z. B. für «Software», dass ein Hersteller einer ganz spezifischen Software ­keinesfalls den Begriff als Ganzen verlieren kann, sondern nur insoweit, als seine Software nicht ­betroffen ist. Das entspricht sozu­sagen einer dem Verzeichnis immanenten sal­vato­rischen Klausel. Mit der Ent­scheidung setzt der EuGH die ­Demontage seiner eigenen IP TRANSLATOR-Entscheidung fort. IP TRANSLATOR hob das öffentliche Interesse an der Bestimmtheit von Waren­verzeichnissen hervor. Dieses wichtige Urteil wird jedoch zunehmend zum stumpfen Schwert, weil das ­Fehlen der Bestimmtheit keine negativen Folgen hat für die Markeninhaber.
sic! 7-8/2020

Von der «freien Benutzung» zum «künstlerischen Zitat»

Fachbeitrag
Urheberrecht

Von der «freien Benutzung» zum «künstlerischen Zitat»

In einem Urteil aus dem Jahre 1959 hat das BGer die Rechts­figur der «freien Benutzung», die es damals nur im deutschen Urheberrechtsgesetz gab, zur ungeschriebenen Norm des schweizerischen ­Urheberrechts erklärt. Der EuGH hat in einem 2019 ergangenen Urteil diese deutsche Regelung für unvereinbar mit der EU-Richtlinie 2001/29 erklärt und sie damit faktisch ausser Kraft gesetzt. Was bedeutet dieser Entscheid für das schweizerische ­Urheberrecht? Der Beitrag plädiert dafür, diese von allem Anfang an problematische Rechtsprechung auf­zugeben und die Zulässigkeit der Übernahme von Elementen vorbestehender Werke in neue Werke nach dem Zitatrecht des Art. 25 URG zu beurteilen.
sic! 07-8/2020

Entscheidung der technischen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes vom 27. November 2018

Fachbeitrag

Entscheidung der technischen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes vom 27. November 2018

Die technische Beschwerdekammer hegte Zweifel am Inhalt einer eidesstattlichen Erklärung eines Zeugen, und hat deshalb in ihrer Entscheidung vom 27. November 2018 die Einspruchsabteilung angewiesen, die Beweisaufnahme mit der erneuten Vernehmung des Zeugen fortzusetzen und in Anwendung von Regel 120 (2) und (3) EPÜ eine Vernehmung des Zeugen unter Eid beim zuständigen nationalen Gericht in Betracht zu ziehen. Sollte es dazu kommen, so dürfte dies eine Premiere in der EPA-Praxis darstellen.
sic! 6/2020

Yes, you can! Zuständigkeit für Klagen bei der Verletzung von Unionsmarken

Fachbeitrag

Yes, you can! Zuständigkeit für Klagen bei der Verletzung von Unionsmarken

Das Internet kennt keine Grenzen. Eine im Internet begangene Markenrechtsverletzung kann ihre Wirkungen überall entfalten. Wo aber kann oder muss der Markenrechtsinhaber klagen, wenn er sich gegen eine solche im Internet begangene Markenrechtsverletzung auf der Basis einer Unionsmarke wehren will? Kann er (auch) vor den Gerichten desjenigen Mitgliedstaates klagen, in dem sich die Konsumenten und Händler befinden, an die sich die rechtsverletzende Werbung oder das rechtsverletzende Angebot richtet? Das Fehlen von Grenzen bringt erhebliche Herausforderungen mit sich und erfordert eine sorgfältige Prüfung der internationalen Gerichtsbarkeit und des anwendbaren Rechts. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem jüngsten Entscheid einmal mehr Klarheit geschaffen – und dabei die Rechte aus der Unionsmarke (wieder) erheblich gestärkt.
sic! 5/2020

The Future of Protecting Computer-Implemented Methods of Simulation under the European Patent Convention

Fachbeitrag

The Future of Protecting Computer-Implemented Methods of Simulation under the European Patent Convention

A Technical Board of Appeal of the European Patent Office has referred legal questions to the Enlarged Board of Appeal concerning the patentability of simulations of technical systems or processes. The case is pending under the designation G 1/19. These questions ask in particular whether a computer-implemented simulation of a technical system or process can solve a technical problem which, under European patent law, is a prerequisite for establishing inventive step. This encompasses the question whether such simulations can produce a technical effect that goes beyond the implementation of the simulation on the computer. Depending on the answer from the Enlarged Board of Appeal, a significant impact on the patentability of such simu­lations might have to be expected. This article explains why there are good reasons computer-implemented simulations of technical systems or processes should be treated in the same way as any other computer-implemented invention with regard to ­the assessment of inventive step. Finally, applicants are given a recommendation for drafting European patent applications in consideration of referral G 1/19.
sic! 5/2020

Relevanz einer unwahrscheinlicheren Benutzungsart bei der Überwindung fehlender Unterscheidungskraft

Fachbeitrag

Relevanz einer unwahrscheinlicheren Benutzungsart bei der Überwindung fehlender Unterscheidungskraft

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hatte sich im vorliegenden Urteil mit der Relevanz von weniger wahrscheinlichen Verwendungsarten einer Marke im Rahmen der Prüfung von deren Unterscheidungskraft auseinanderzusetzen. Er hat dabei seine bisherige Rechtsprechung, gemäss welcher es auf die wahrscheinlichste Benutzungweise ankommt, weiter nuanciert. Mit der vorliegenden Entscheidung bezeichnet der EuGH auch praktisch bedeutsame und naheliegende Benutzungsformen in der jeweiligen Branche als bei der Prüfung der Unterscheidungskraft massgeblich.
sic! 4/2021

EuGH: Keine besonderen Voraussetzungen für den Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst

Fachbeitrag

EuGH: Keine besonderen Voraussetzungen für den Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst

Seit der Infopaq-Entscheidung von 20091 war absehbar, dass der EuGH im Werkbegriff, wie er den Urheberrechtsrichtlinien der EU zugrunde liegt, einen autonomen Begriff des Unionsrechts erkennt, der in allen Mitgliedstaaten einheitlich auszu­legen ist. Seither hat der EuGH die Konturen dieses vollharmonisierten Werkbegriffs – unter Einbezug der damit zusammenhängenden quali­tativen Schutzvoraussetzungen – in einer Reihe von Entscheidungen ­näher umrissen. Mit vorliegendem Urteil stellt er nun klar, dass die dabei entwickelten Kriterien – und keine zusätzlichen – auch für Werke der angewandten Kunst gelten. Die ­Situation in der EU entspricht damit im Grundsatz jener, die das Schweizer BGer jüngst in seiner Barhocker-Entscheidung skizziert hat.
sic! 3/2020

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