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Zur Beschleunigung des Tarifverfahrens im Urheberrecht

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Urheberrecht

Zur Beschleunigung des Tarifverfahrens im Urheberrecht

Tarifgenehmigungsentscheide der Eidg. Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten können heute bei zwei Rechtsmittelinstanzen angefochten werden: beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesgericht. Dieser doppelte Instanzenzug führt zu einer Verfahrensdauer, welche dem besonderen Bedürfnis nach rascher und endgültiger Entscheidung bei Tarifstreitigkeiten im Urheberrecht nicht genügend Rechnung trägt. Der Beitrag geht der Frage nach, inwiefern sich dieses Verfahren verkürzen liesse, und plädiert für eine Direktbeschwerde ans Bundesgericht.
sic! 02/2016

Die «Smartphone Wars» nach der Entscheidungsschlacht

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Patentrecht

Die «Smartphone Wars» nach der Entscheidungsschlacht

Seit einiger Zeit forciert die Europäische Kommission das Kartellrecht zur Eindämmung der sog. Smartphone Wars. Darunter versteht man den mittels Patenten ausgetragenen Kampf um Marktanteile zwischen den Akteuren im Bereich der Mobiltelefonie und -kommunikation. Patente sind auf den entsprechenden Märkten besonders wertvoll, wenn sie in technologischen Standards enthalten sind. Im Rahmen einer Vorlagefrage des LG Düsseldorf hatte der Europäische Gerichtshof aufgrund divergierender Rechtsauffassungen Gelegenheit und Aufgabe, verbindliche Vorgaben zum Interessenausgleich zwischen Rechteinhabern und Nutzern zu schaffen. Mit seinem Entscheid vom 16. Juli 2015 scheint dies geglückt. Dessen Einordnung weckt aber Zweifel an der Richtigkeit des eingeschlagenen kartellrechtlichen Wegs. Vertragliche oder immaterialgüterrechtliche Lösungsansätze lägen näher.
sic! 01/2016

Gewerbsmässige Markenverletzung bei Privatverkäufen über Auktionsplattformen

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Markenrecht

Gewerbsmässige Markenverletzung bei Privatverkäufen über Auktionsplattformen

Durch die zunehmende Verlagerung des Handels- und Verkaufsgewerbes von stationären Marktplätzen auf Online-Auktionsplattformen ergeben sich neue Herausforderungen an die Grenzziehung zwischen markenrechtlich erlaubtem Privatgebrauch und markenrechtlich verbotenen ­gewerbsmässigen Handlungen. Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, ob und inwiefern das schweizerische und das deutsche Markenrecht das Vorliegen der Gewerbs­mässigkeit in Bezug auf den Verkauf von Produkten, die Marken Dritter tragen, durch Privatpersonen über Online-Auktionsplattformen unterschiedlich beurteilen und welche praktischen Konsequenzen sich daraus ergeben.
sic! 12/2015

Utilisation licite de la marque d’autrui : un point de situation

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Markenrecht

Utilisation licite de la marque d’autrui : un point de situation

La question de l’utilisation par un tiers de la marque d’autrui pour vendre des produits originaux (par un importateur parallèle, p.ex.), des accessoires de produits originaux (capsules « compatibles Nespresso », p.ex.), ou des services fournis sur des produits originaux (garage « spécialisé Audi », p. ex.) se pose de façon récurrente tant en Suisse qu’à l’étranger. Deux arrêts récents, rendus par la Cour de cassation française et la High Court irlandaise, nous donnent l’opportunité d’apporter notre pierre à l’édifice.
sic! 11/2015

Die Anwendbarkeit des GT 12 auf Catch-up-TV von Programmen des Pay-TV

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Die Anwendbarkeit des GT 12 auf Catch-up-TV von Programmen des Pay-TV

Die ESchK genehmigte mit den Beschlüssen vom 30. November 2012 bzw. 17. Dezember 2012 im Ge­nehmigungsverfahren betreffend den Gemeinsamen Tarif 12 (GT 12) den revidierten GT 12 (Vergütung für die Gebrauchsüberlassung von Set-Top-Boxen mit Speicher und vPVR), welcher per 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Dabei kommt die ESchK zum Schluss, dass es sich bei Catch-up-TV um einen Anwendungsfall der Verwendung zum Eigengebrauch handelt und Catch-up-TV damit der zwingenden Kollektivverwertung ­untersteht. Der nachfolgende Beitrag setzt sich mit den Erwägungen der ESchK auseinander und geht unter Berücksichtigung des «Bibliotheks­lieferdienst»-Urteils des Bundesgerichts vom 28. November 2014 der Frage nach, ob sich der Tarif ausschliesslich auf Programme des frei empfangbaren Fernsehens (Free-TV) bezieht oder ob er ebenfalls auf Programme des Abonnementsfernsehens (Pay-TV) anwendbar ist.
sic! 10/2015

Toxische Prioritäten und Teilanmeldungen – endlich eine klärende Vorlage an die Grosse Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts?

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Patentrecht

Toxische Prioritäten und Teilanmeldungen – endlich eine klärende Vorlage an die Grosse Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts?

Die durch Rechtsprechung etablierte, vergleichsweise strenge Sichtweise des EPA zur materiellen Gültigkeit eines Prioritätsanspruchs hat bei den häufig auftretenden verallgemeinernden Änderungen der Nach- zur Prioritätsanmeldung in den letzten Jahren kontroverse Folgen gezeitigt: So haben zunächst Beschwerdekammern des EPA wegen ungültiger Prio­rität die Selbstkollision der europä­ischen Nachanmeldung mit der eigenen Prioritätsanmeldung für möglich erklärt, dann wurde in einer nächsten Welle die Selbstkollision zwischen Stamm- und Teilanmeldungen eröffnet. Diese Rechtsprechung erschwert oder verunmöglicht sogar teilweise den Aufbau effektiven Patentschutzes und hat entsprechend eine intensive und kontroverse Diskussion ausgelöst. Einzelne kürzlich ergangene Entscheidungen der Beschwerdekammern des EPA haben nun mit einem neuen Ansatz zur Priorität einen kreativen Ausweg aufgezeichnet, stehen aber in gewissem Widerspruch zur früheren Rechtsprechung, was Rechtsunsicherheit erzeugt. Eine Beschwerdekammer hat nun in einem Fall angezeigt, die Sache der Grossen Beschwerdekammer zur Bereinigung vorzulegen.
sic! 09/2015

Toxische Prioritäten und Teilanmeldungen – endlich eine klärende Vorlage an die Grosse Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts?

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Patentrecht

Toxische Prioritäten und Teilanmeldungen – endlich eine klärende Vorlage an die Grosse Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts?

Im genannten Aufsatz der wurde der Weg der Rechtsprechung des EPA zur Priorität bis heute aufgezeigt sowie die Probleme, die infolge Selbstkollision mit eigenen Anmeldungen der gleichen Patentfamilie unter dieser etablierten Rechtsprechung entstehen. Zudem wurde die neuere Rechtsprechung der Technischen Beschwerdekammern des EPA vorgestellt, die einen Ausweg aus dieser Problematik vorschlägt, aber im Widerspruch zur etablierten Rechtsprechung steht, und es wurden Werkzeuge vorgeschlagen, die diese neuere Rechtsprechung für die Praxis anwendbar machen. Im Aufsatz wurde bereits an­gekündigt, dass eine Technische Beschwerdekammer eine Vorlage für die Grosse Beschwerdekammer zu dieser Thematik in Ausarbeitung hat. Diese Technische Beschwerdekammer hat nun kürzlich die Zwischenentscheidung gefällt, eine solche Vorlage an die Grosse Beschwerdekammer zu machen, und die Entscheidung und die Vorlagefragen sollen in Ergänzung des genannten Aufsatzes kurz vorgestellt werden.
sic! 10/2015

Les paiements inversés entre fabricants de médicaments originaux et génériques : récents développements aux États-Unis et dans l’Union européenne et situation en Suisse, à la croisée du droit de la concurrence et du droit des brevets

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Patentrecht

Les paiements inversés entre fabricants de médicaments originaux et génériques : récents développements aux États-Unis et dans l’Union européenne et situation en Suisse, à la croisée du droit de la concurrence et du droit des brevets

Dans le contexte de la concurrence croissante entre substances originales et médicaments génériques, il est fréquent que des litiges de droit des brevets soient transigés par les parties d’une manière potentiellement non-conforme aux règles régissant l’interdiction des accords en matière de concurrence. Ce type de transactions soulève de difficiles questions quant aux champs d’application respectifs du droit des brevets et du droit de la concurrence. La présente contribution relate essentiellement deux décisions rendues en la matière, l’une par la Cour Suprême des États-Unis et l’autre par la Commission Européenne, avant d’examiner brièvement la manière dont une telle transaction pourrait être analysée en Suisse.
sic! 06/2015

Patentübertragungsklagen vor internationalen Schiedsgerichten mit Sitz in der Schweiz und die Aussetzung des Patenterteilungsverfahrens

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Patentrecht

Patentübertragungsklagen vor internationalen Schiedsgerichten mit Sitz in der Schweiz und die Aussetzung des Patenterteilungsverfahrens

Vor internationalen Schiedsgerichten mit Sitz in der Schweiz werden vermehrt Strei­tigkeiten geführt, die sich mit der ­Patentübertragung befassen. Der ­Beitrag zeigt auf, dass Streitigkeiten über die Patentinhaberschaft schiedsfähig sind, und nach welchem Recht diese in der Regel zu beurteilen sind. Weiter wird aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen das euro­päische und das Schweizer Patent­erteilungsverfahren gestützt auf Schiedsklagen ausgesetzt werden kann, bevor auf die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedsentscheiden über die Patentübertragung eingegangen wird. Der vorliegende Beitrag beschränkt sich dabei auf internationale Schiedsgerichte mit Sitz in der Schweiz.
sic! 05/2015

Wie aus einer Fotografie ein Bild wird

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Urheberrecht

Wie aus einer Fotografie ein Bild wird

Die urheberrechtliche Beurteilung von Fotografien erfolgt zumeist ausschliesslich innerhalb der Werkkategorie «fotografische Werke». Allerdings sind längst nicht mehr alle «Fotografien» rein fotografischer Natur, sondern Bilder. Für die Beurteilung von Bildern gelten jedoch teils andere, weiter gehende und auf jeden Fall spezifische Kriterien. Um dem Wesen von fotografischen Bildern gerecht zu werden, sind somit werk-adäquate Kriterien heranzuziehen. Damit dies in der rechtlichen Beurteilung nachvollzogen werden kann, bedarf es einer vorausgehenden bildtheoretischen Darlegung. Mit und dank deren Erkenntnisse soll es ermöglicht werden, eine urheberrechtlich adäquate Zuordnung von Fotografien jeder Art zu vollziehen, damit über einen Urheberrechtsschutz befunden werden kann, der dem Wesen des tatsächlich vorliegenden Werkes gerecht wird.
sic! 03/2015

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