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Von der «freien Benutzung» zum «künstlerischen Zitat»

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Urheberrecht

Von der «freien Benutzung» zum «künstlerischen Zitat»

In einem Urteil aus dem Jahre 1959 hat das BGer die Rechts­figur der «freien Benutzung», die es damals nur im deutschen Urheberrechtsgesetz gab, zur ungeschriebenen Norm des schweizerischen ­Urheberrechts erklärt. Der EuGH hat in einem 2019 ergangenen Urteil diese deutsche Regelung für unvereinbar mit der EU-Richtlinie 2001/29 erklärt und sie damit faktisch ausser Kraft gesetzt. Was bedeutet dieser Entscheid für das schweizerische ­Urheberrecht? Der Beitrag plädiert dafür, diese von allem Anfang an problematische Rechtsprechung auf­zugeben und die Zulässigkeit der Übernahme von Elementen vorbestehender Werke in neue Werke nach dem Zitatrecht des Art. 25 URG zu beurteilen.
sic! 07-8/2020

Tarifs de droit d’auteur : questions choisies

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Urheberrecht

Tarifs de droit d’auteur : questions choisies

Cet article analyse la jurisprudence de ces dernières années pour trois questions particulièrement discutées concernant les tarifs des sociétés de gestion : la notion d’équité selon les art. 59 et 60 LDA, le principe de la continuité tarifaire et les compétences respectives des autorités administratives et du juge civil pour contrôler la légalité d’un tarif. L’auteur jette un œil parfois critique sur cette jurisprudence, tout en proposant certaines solutions.
sic! 06/2020

The right to parody at the intersection between freedom of expression and trademark law: an analysis of the legal framework of the European Union and Switzerland

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Markenrecht

The right to parody at the intersection between freedom of expression and trademark law: an analysis of the legal framework of the European Union and Switzerland

Growing tensions between intellectual property rights and human rights are best illustrated through trademark parody, which has recently been the subject of contradictory judgments in Europe. Although there is a parody “exception” in copy­right legislation, should lawmakers follow the same route with respect to trademark law and recognise it as a genuine “right” instead of referring to it as a mere “exception”?
sic! 05/2020

Patentierung von computerimplementierten Simulationen

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Patentrecht

Patentierung von computerimplementierten Simulationen

Anfang dieses Jahres wurde der Grossen Beschwerdekammer des ­Europäischen Patentamts (EPA) ein Antrag gestellt, der computerim­plementierte Simulationen betrifft. Die technische Beschwerdekammer stellte sich nämlich die Frage, ob dem Verfahren T 489/14, «Pedestrian ­simulation / Connor», betreffend eine Simulation von Fussgängern, die ­Patentfähigkeit zugesprochen werden soll. Dabei scheint die antrag­stellende technische Beschwerde­kammer den bereits ergangenen Entscheiden zu Simulationen («In­fineon» und «Areva») zu widersprechen. Hintergrund ist eine Besonderheit der Ansprüche im Antrag auf Patenterteilung: Nebst der Anwendung auf ein Computersystem enthalten die Ansprüche keinen (weiteren) technischen Effekt, der für die Prüfung der erfinderischen Tätigkeit als tech­nisches Mittel infrage kommt.
sic! 12/2019

Formmarkenschutz und Kompatibilitätsinteresse

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Markenrecht

Formmarkenschutz und Kompatibilitätsinteresse

Die grundsätzlichen Fragen zum Schutz von Produktformen durch Markenrecht können heute als ­geklärt betrachtet werden. Dennoch gibt es auch mehr als 25 Jahre nach dem Inkrafttreten des Markenschutzgesetzes noch offene Fragen. Insbesondere gibt es widersprüchliche Rechtsprechung dazu, ob das Interesse, mit einem Primärprodukt kompatible Ersatzteile anzubieten, eine technische Notwendigkeit i.S.v. Art. 2 lit. b MSchG zu begründen vermag. Dieser Beitrag schlägt Antworten auf diese und weitere offene Fragen vor, namentlich nach den für die Prüfung nach Art. 2 lit. b MSchG relevanten Produkten, der Anzahl der verfüg­baren alternativen Formen, damit keine technische Notwendigkeit gegeben ist, und der Beweislast für das Vorhandensein zumutbarer alternativer Formen.
sic! 11/2019

Die Essential Facilities-Doktrin

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Die Essential Facilities-Doktrin

Seit über 20 Jahren ist die Essential Facilities-Doktrin Teil des Schweizer Kartellrechtsdiskurses. Nicht weniger sucht man vergeblich nach einer überzeugenden Abgrenzung der ­Essential Facilities-Doktrin vom allgemeinen Konzept der Verweigerung von Geschäftsbeziehungen sowie nach einer klaren, kennzeichnenden Definition. Im Wettbewerbsrecht der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika ist die Ausgangslage vergleichbar. Der vorliegende Beitrag schlägt deshalb ­einen neuen Umgang mit der Essential Facilities-Doktrin vor: Während es an sich konsequent wäre, auf die Essential Facilities-Terminologie zu verzichten, besteht der pragmatische Ansatz darin, die Doktrin als gleichbedeutend mit dem Konzept der Verweigerung von Geschäftsbeziehungen zu verstehen. Art. 7 Abs. 2 lit. a KG «ist» demnach die Schweizer Essential Facilities-Doktrin. Dieser Ansatz erlaubt es, die praktischen Anwendungsprobleme, mit denen sich die Wettbewerbsbehörden und Gerichte bei der Anwendung der Doktrin bis anhin konfrontiert sahen, zu lösen.
sic! 10/2019

Sturm im Wasserglas

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Patentrecht

Sturm im Wasserglas

Neu schützt das Patentgesetz die Behandlungsfreiheit von Medizinalpersonen. Patentrechtliche Autoren befürchten, dass diese neuen Bestimmungen den Patentschutz für die zweite medizinische Indikation wirkungslos machen werden. Aufgrund der Entwicklungsgeschichte sowie der rechtlichen und regulatorischen Besonderheiten ist eine solche Entwicklung in der Schweiz nicht zu befürchten. Das ausschliessliche Recht, das Anbieten und Bewerben eines Arzneimittels für eine patentgeschützte Indikation zu kontrollieren, bietet ausreichend Handhabe, die Abgabe von Generika ausserhalb der zugelassenen Indikation zu verhindern. Ohnehin haben weder Ärzte noch Apotheker einen Anreiz, Generika für eine patentgeschützte Indikation abzugeben. Dies im Unterschied zum europäischen Ausland. Diese schweizerischen Besonderheiten verhindern eine Patentverletzung unabhängig davon, ob Swiss-type claims als zweckgebundene Verwendungsansprüche oder – der jüngeren deutschen Rechtsprechung folgend – als zweckgebundene Stoffansprüche behandelt werden.
sic! 07-8/2019

Patente und kartellrechtliche Zugangsgewähr – Motor für die digitale Zukunft?

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Patentrecht

Patente und kartellrechtliche Zugangsgewähr – Motor für die digitale Zukunft?

Seit jeher stehen Patente und Wettbewerb(srecht) in einem nicht spannungsfreien, letztlich aber frucht­baren Komplementaritäts­verhältnis. Die digitale Transfor­mation bringt neue Herausforderungen für beide: Eine universelle, ­teilweise proprietäre Kommunikationsinfrastruktur, die algorithmische Datenwirtschaft oder die Internatio­nali­sierung der Wirtschaftsprozesse seien als Beispiele genannt. Diesen Veränderungen wird das traditionelle Kartell- und Patentrecht nicht vollauf gerecht, es besteht Handlungs- und Wandlungsbedarf. Der Beitrag erläutert den momentanen Rechtsstand im Schnittbereich von Patent- und Kartellrecht, zeigt die Herausforderungen durch die digitale Transformation auf und erarbeitet Bausteine für die weitere Rechtsentwicklung.
sic! 05/2019

Ist «Satire […] ästhetisch sozialisierte Aggression»? Überlegung zu einer möglichen Satiredefinition

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Immaterialgüterrechte und Persönlichkeitsrecht

Ist «Satire […] ästhetisch sozialisierte Aggression»? Überlegung zu einer möglichen Satiredefinition

Nicht erst seit dem Forschungsbericht von Jürgen Brummack in den 70er-Jahren wird versucht, die Satire klar zu umreissen. Klarheit bei einer möglichen Satiredefinition wäre auch von Vorteil angesichts rechtlicher Auseinandersetzungen, weshalb der Beitrag den Versuch unternimmt, ein anderes Licht auf ebenjene Text­sorte o.Ä. zu werfen. Neben den Theorieentwürfen von Jürgen Brummack und Jörg Schönert werden neue Beobachtungen diskutiert. Zur Abrundung sollen dafür ebenfalls zwei Beispielfälle erläutert werden.
sic! 04/2019

Standardessentielle Patente und «FRAND» im Zivilprozess

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Patentrecht

Standardessentielle Patente und «FRAND» im Zivilprozess

Klagt die Inhaberin eines standardessentiellen Patentes vor dem Schweizer BPatGer gegen einen Standard-Implementierer auf Unterlassung (Art. 72 PatG), so weist dieser ­Prozess im Vergleich zu einem «normalen» Patentverletzungsprozess verschiedene zivilprozessuale Besonderheiten auf. Diese sind Gegenstand des folgenden Beitrages.
sic! 03/2019

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