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«postfinane.ch» – Typosquatting am Scheideweg?

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Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb

«postfinane.ch» – Typosquatting am Scheideweg?

Um die Internetnutzer auf die eigene Website zu leiten, registrieren Typosquatter bewusst Domain-Namen mit Tippfehlern, welche sich an berühmten Kennzeichen orientieren. Verankert in das Lauterkeits- und Kennzeichenrecht beurteilen Rechtsprechung und Lehre diese Form von Cybersquatting unterschiedlich. Die nicht gefestigte Spruchpraxis zum Typosquatting zeigt auf, dass sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland Rechtsunsicherheiten bestehen; der vorliegende Beitrag zeigt Kriterien auf, die dazu beitragen, diesen Umstand zu beseitigen.
sic! 02/2015

Zivilrechtliches Verschulden bei der Verletzung von Schutzrechten

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Urheberrecht
Patentrecht
Markenrecht

Zivilrechtliches Verschulden bei der Verletzung von Schutzrechten

Verschulden und Bösgläubigkeit sind von zentraler Bedeutung für die finan­ziellen Ansprüche des Schutzrechtsinhabers aus der Verletzung seiner immaterialgüterrechtlichen Schutzrechte. Die Rechtsprechung zum zivilrechtlichen Verschulden der Verletzer von Immaterialgüterrechten ist in der Schweiz jedoch spärlich. Der Beitrag bettet die vorhandene Rechtsprechung in die dogmatischen Grundlagen ein und würdigt die in der Lehre vertretenen Auffassungen kritisch. Ein besonderes Augenmerk gilt den Fragen, wann sich der Ver­letzer entschuldigend auf seine Unkenntnis des Schutzrechts berufen kann und ob und gegebenenfalls ­unter welchen Umständen die vorgängige Einholung eines Gutachtens durch eine Fachperson zu entschuldigen vermag. La faute et la mauvaise foi jouent un rô
sic! 01/2015

Funktional-definierte Antikörper-Ansprüche in den USA nach Amgen v. Sanofi

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Patentrecht

Funktional-definierte Antikörper-Ansprüche in den USA nach Amgen v. Sanofi

Das Bundesberufungsgericht der USA hat die Hürden für funktional definierte Antikörperansprüche mit einem kürzlich ergangenen Entscheid deutlich angehoben. Daraus ergeben sich wichtige Erkenntnisse für das Entwerfen von Patentanmeldungen.
Philipp Marchand
iusNet IP 26.04.2021

Verwechslungs​fähigkeit von «Twins» – Nomen est Omen?

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Verwechslungs​fähigkeit von «Twins» – Nomen est Omen?

Waren- und Verpackungsformen können als Marke eingetragen und monopolisiert werden, in der Praxis ­jedoch ist die Registrierung einer Formmarke oder ihre Durchsetzung Dritten gegenüber nicht immer leicht. Das Europäische Gericht hat in seinem jüngsten Entscheid den Schutzumfang von Warenformmarken erheblich gestärkt und namentlich den Erfahrungssatz, dass die angesprochenen Verkehrskreise sich insbesondere an Wortelementen und weniger an Bild- oder Formelementen orientieren, zumindest ins Wanken gebracht.
sic! 12/2020

Erinnerungen an Peter Heinrich

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Erinnerungen an Peter Heinrich

«Der Richter muss Dich nicht gern haben. Aber er muss Dich respektieren.» Einen Rat, den ich als junger Substitut von Peter Heinrich mit auf den Weg bekam, als es darum ging, einer richterlichen Anordnung zu widersprechen. Es war bei Weitem nicht der einzige Ratschlag, den ich als angehender Rechtsanwalt von ihm erhalten hatte. Dieser blieb mir in besonderer Erinnerung.
sic! 11/2020

Da steh’ ich nun, ich armer Tor – offengebliebene Frage der Benutzung von Marken durch Amazon bei Angeboten Dritter auf «Amazon Marketplace» und «Versand durch Amazon»

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Da steh’ ich nun, ich armer Tor – offengebliebene Frage der Benutzung von Marken durch Amazon bei Angeboten Dritter auf «Amazon Marketplace» und «Versand durch Amazon»

Um im Internet Produkte zu verkaufen, nutzen zahlreiche Verkäufer Dienstleistungen Dritter, sei es etwa für die Schaltung von Werbung, für die Abwicklung oder für den Marktauftritt als solchen, also als Marktplatz oder als Handelsplattform. ­Verletzt nun die Kennzeichnung eines so angebotenen Produkts Markenrechte, beispielsweise weil es ausserhalb der EU in Verkehr gebracht wurde und damit die EU-weite Erschöpfung noch nicht eingetreten ist, ist evident, dass der Verkäufer selbst markenrechtlich belangt werden kann. Spannender ist jedoch die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen auch Dritte, deren Dienstleistungen vom Verkäufer dabei in Anspruch genommen wurden, zur Verantwortung gezogen werden können. Indem der EuGH strikt die sehr eng formulierte Vorlagefrage be­antwortete, musste er sich im rapportierten Fall nicht eingehender mit diesem heissen Eisen befassen. In rechtlicher Hinsicht ist das nicht zu beanstanden, unbefriedigend ist es dennoch.
sic! 11/2020

Die Berücksichtigung sogenannt technischer Merkmale im sogenannt nicht technischen Immaterialgüterrecht

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Die Berücksichtigung sogenannt technischer Merkmale im sogenannt nicht technischen Immaterialgüterrecht

Auch dieses Jahr lud INGRES in die ­Kartause Ittingen zum traditionellen und wie immer gut besuchten ­«It­tinger Workshop zum Kenn­zeichenrecht», und auch dieses Jahr lag die organisato­rische Verantwortung beim Geschäftsführer Christoph Gasser, während das Konzept vom Präsidenten Michael Ritscher stammte, der auch durch den zweitägigen Workshop führte und das Thema wiederum sowohl aus der Sicht des schweizerischen als auch jener des deutschen und des Unionsrechts beleuchtete.
sic! 1/2020

Die Früchte des verbotenen Baumes?

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Die Früchte des verbotenen Baumes?

Das Sortenschutzrecht regelt den gewerblichen Schutz neuer Pflanzenzüchtungen. Die Person, welche den Sortenschutztitel innehat, hat das Recht, ihre Sorte vor unerwünschter gewerbsmässiger Nutzung zu schützen. Nicht abschliessend geklärt ist bislang, wie bei vielen Immaterial­güterrechten, wo genau die Grenzen des Sortenschutzes liegen. Diese ­Unklarheiten beim Schutzumfang und insbesondere die Abgrenzung der Begriffe «Sortenbestandteile» bzw. «Vermehrungsmaterial» einerseits und «Erntegut» andererseits bringen erhebliche Unsicherheiten mit sich und erfordern eine sorg­fältige Prüfung der einschlägigen Bestimmungen. Der Europäische Gerichtshof hat sich in seinem jüngsten Entscheid dieser Frage von grund­legender Natur angenommen und dabei die Notwendigkeit bejaht, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Förderung der Entwicklung neuer Pflanzensorten und der Sicherung der landwirtschaftlichen Produktion sowie der Marktversorgung herzustellen. Dies insbesondere durch die Beschränkung des Schutzumfangs für das sogenannte «Erntegut».
sic! 10/2020

Zusammenfassende Darstellung der Rechtsprechung des EuGH zum Recht der öffentlichen Wiedergabe

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Zusammenfassende Darstellung der Rechtsprechung des EuGH zum Recht der öffentlichen Wiedergabe

Durch neue, schnell voranschreitende technische Entwicklungen ist das Recht der öffentlichen Wiedergabe in jüngerer Zeit entscheidend beeinflusst worden. Diese tech­nischen Neuerungen bedingen eine Anpassung des Urheberrechts, sodass das Recht der öffentlichen ­Wiedergabe in der Vergangenheit wie auch jüngst wiederholt Gegenstand höchstrichterlicher nationaler, aber auch europäischer Rechtsprechung war. In einer kasuistischen Rechtsprechung hat der EuGH den Begriff der öffentlichen Wiedergabe als zweigliedriges Tatbestandsmerkmal ausgestaltet. Anhand der einschlä­gigen Urteile werden in diesem Beitrag die vom Gericht entwickelten Tatbestandsmerkmale dargestellt. Die Rechtsprechung des EuGH zum Recht der öffentlichen Wiedergabe ist jedoch vielfältiger Kritik ausgesetzt. Auf diese wird hier ebenfalls eingegangen, zunächst in der Gesamtschau und dann bezogen auf die einzelnen Tatbestandsmerkmale.
sic! 9/2020

Den Piraten auf der Spur: Die neue Norm zur Datenbearbeitung

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Den Piraten auf der Spur: Die neue Norm zur Datenbearbeitung

Rechteinhaberinnen und Rechte­inhaber wissen meist nicht, wer im Internet Urheberrechtsverletzungen begeht. Sie können höchstens die Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse) des Anschlusses ausfindig ­machen, von dem die Verletzung ausging. Die Dokumentation von IP-­Adressen der Anschlüsse, über die urheberrechtlich geschützte Inhalte unerlaubt hochgeladen werden, ist damit für die Urheberrechtsdurchsetzung im Internet ein wesentliches Element. Der bundesgerichtliche Entscheid «Logistep» führte jedoch zu Unsicherheiten darüber, ob Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber solche IP-Adressen sammeln und die Strafverfolgungsbehörden diese anschliessend im Strafverfahren verwerten dürfen. Das revidierte Urheberrechtsgesetz regelt in Artikel 77i die Datenbearbeitung durch Rechteinhabende zum Zweck der Strafverfolgung. Die Norm ermöglicht es Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern, IP-Adressen zu sammeln, um diese den Strafverfolgungsbehörden zu übergeben. Die urheberrechtliche Norm zur Datenbearbeitung klärt ­damit die Unsicherheiten, die sich aus dem Entscheid «Logistep» ergaben.
sic! 9/2020

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