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Relevanz einer unwahrscheinlicheren Benutzungsart bei der Überwindung fehlender Unterscheidungskraft

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Relevanz einer unwahrscheinlicheren Benutzungsart bei der Überwindung fehlender Unterscheidungskraft

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hatte sich im vorliegenden Urteil mit der Relevanz von weniger wahrscheinlichen Verwendungsarten einer Marke im Rahmen der Prüfung von deren Unterscheidungskraft auseinanderzusetzen. Er hat dabei seine bisherige Rechtsprechung, gemäss welcher es auf die wahrscheinlichste Benutzungweise ankommt, weiter nuanciert. Mit der vorliegenden Entscheidung bezeichnet der EuGH auch praktisch bedeutsame und naheliegende Benutzungsformen in der jeweiligen Branche als bei der Prüfung der Unterscheidungskraft massgeblich.
sic! 4/2021

Der Sampling-Entscheid des Europäischen Gerichtshofs: Wie gewonnen, so zerronnen

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Der Sampling-Entscheid des Europäischen Gerichtshofs: Wie gewonnen, so zerronnen

Der Europäische Gerichtshof hat ­entschieden, dass für die Verwendung von auch nur sehr kurzen Samples grundsätzlich die Zustimmung des Produzenten vorliegen muss. Ausnahmen existieren in zwei Fällen: (i.) Das Sample wird verändert und so in die neue Aufnahme eingebaut, dass es beim Hören nicht mehr erkennbar ist, oder (ii.) der Produzent bzw. Schöpfer der neuen Aufnahme tritt mit Verwendung des Samples als Zitat in eine «geistige Auseinandersetzung» mit dem ursprünglichen Musikstück.
sic! 12/2019

Einblick ins urheberrechtliche Masseninkasso

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Einblick ins urheberrechtliche Masseninkasso

In seinem Beitrag beleuchtet Schneuwly die Praxis von ProLitteris zur Durchsetzung der betrieblichen Kopiervergütungen kritisch. Damit stellt er sich gegen den Willen des Gesetzgebers, gegen grosse Teile der Literatur und gegen die weitgehende Bestätigung dieser Praxis durch kantonale Gerichte und das Bundes­gericht. Er hält es für problematisch, die tariflich vorgesehenen Kon­se­quenzen bei ­fehlender Mitwirkung der Nutzerseite mit dem Grundsatz einer geordneten und wirtschaft­lichen Verwaltung (Art. 45 Abs. 1 URG) zu rechtfertigen. Damit unterschätzt der Autor die Bedeutung dieses Grundsatzes im gesetzlichen ­System und in der Realität des tarifgestützten Masseninkassos. Die Auskunftspflicht des Art. 51 Abs. 1 URG und ihre tarifliche Konkretisierung sind im Lichte des Masseninkassos als Kontext sowie ihres Sinns und Zwecks auszulegen. Im Tarif kon­kretisierte, standardisierte und ­kosteneffiziente Melde- und Abrechnungsverfahren sind mit Blick auf die Normenhierarchie und den Grundsatz von Treu und Glauben bzw. das Rechtsmissbrauchsverbot unbedenklich und rechtspolitisch alternativlos.
sic! 12/2019

Ist auch im Ausland Schweiz drin, wo Schweiz draufsteht?

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Ist auch im Ausland Schweiz drin, wo Schweiz draufsteht?

Mit der Einführung der Swissness-Kriterien durch das revidierte Marken- und Wappenschutzgesetz hat die Schweiz in Sachen Herkunfts­angaben im internationalen Vergleich ein Novum geschaffen. Ein Schweizerkreuz am falschen Ort kann sowohl strafrechtlich wie auch zivilrechtlich einschneidende Konsequenzen haben. Im Streitfall muss der Beklagte beweisen, dass er die Schweizer Rezeptur oder die Schweizer Herstellungskosten korrekt berechnet hat. Durch diese Regeln werden Schweizer Produkte exklusiver und entsprechend wertvoller. Diese Exklusivität ruft Trittbrettfahrer auf den Plan: Chinesische, indische und amerikanische Kunden kaufen gerne Swissness, aber nicht immer die Produkte aus der Schweiz. Wie steht es um den Schutz der Schweizer Herkunftsangabe im Ausland?
sic! 11/2019

Copyright in artificially generated works

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Copyright in artificially generated works

For the purposes of this Study Question, a work created in whole or in part using artificial intelligence is referred to as an artificially-generated work or an AI-­created work. The term “copyright” means the rights associated with copyright as set forth in the Berne Convention. The term “related rights” means all other copyright-type rights, e.g., “related rights”, “neighbouring rights”, “sui generis rights”, etc. The term ­“economic rights” means the exclusive rights of copyright granted to the ­author, e.g., the right of reproduction. The term “moral rights” means the rights of copyright granted to the author apart from economic rights, e.g., the right to object to distortion of the work.
sic! 10/2019

Filesharing über Familienanschlüsse: Keine Haftungsbefreiung für Familienmitglieder

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Filesharing über Familienanschlüsse: Keine Haftungsbefreiung für Familienmitglieder

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hatte sich im vor­liegenden Urteil mit der Haftung für Schutzrechtsverletzungen auseinanderzusetzen, welche über einen Internetanschluss begangen wurden, den mehrere Familienmitglieder nutzen. Die Anschlussinhaber berufen sich in solchen Fällen zuweilen auf das Grundrecht auf Schutz von Ehe und Familie, um präzisen Auskunftspflichten zu entgehen. Dem steht die europarechtlich vorgegebene effektive Durchsetzung von Ansprüchen der Rechteinhaber entgegen, welche auf eine Identifikation des eigentlichen Täters angewiesen sind.
sic! 9/2019

Artificial Intelligence: Eine Bestandsaufnahme im Jahr 2018

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Artificial Intelligence: Eine Bestandsaufnahme im Jahr 2018

Die ICT-Veranstaltungsreihe des Europa Instituts Zürich (EIZ)1, die vor zwanzig Jahren unter dem Titel «Geschäfts­plattform Internet» gestartet war, feierte mit der Tagung zum Thema Arti­ficial Intelligence (AI) ein rundes ­Jubiläum. Dr. Rolf Auf der Maur, der zusammen mit Dr. Peter K. Neuenschwander als Tagungsleiter fungierte, zeichnete eingangs ein Bild eines ­Alltags, der bereits unbemerkt von AI durchdrungen worden ist, z. B. mit Suchmaschinen, Sprachassistenten und Bild­erkennungsverfahren. Indes wies er darauf hin, dass es schwierig sei, AI zu definieren. Dieser Unsicherheit hinsichtlich des Untersuchungs­gegen­stands sollte in einem ersten Themenblock mit Anwendungsbeispielen von AI aus drei Geschäftsbereichen begegnet werden.
sic! 1/2019

Wem gehören die Arbeitnehmer-Designs?

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Wem gehören die Arbeitnehmer-Designs?

Kreative Designer sind im Hinblick auf ihr wirtschaftliches Fortkommen darauf angewiesen, ihre Arbeiten – selbst wenn sie diese im Rahmen ­eines Arbeitsverhältnisses geschaffen haben – potenziellen Auftraggebern präsentieren zu können. Ein vom ­Arbeitgeber verhängtes Verbot, die ­eigenen Arbeiten zu zeigen, würde Designern daher faktisch verun­möglichen, eine entsprechende Repu­tation aufzubauen. Wie das Recht dem Bedürfnis der Designer Rechnung trägt, ihre im Arbeitsverhältnis ­geschaffenen Designs für eigene ­Zwecke zu verwenden, soll der ­nach­folgende Beitrag erläutern. Die ­anwendbaren Regeln auf die im Arbeitsvertrag geschaffenen Werke gemäss Design- und Urheberrecht stehen in einem unglücklichen Spannungsverhältnis.
sic! 9/2019

Patentability of plants after T 1063/18: «Now we have the Salad»

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Patentability of plants after T 1063/18: «Now we have the Salad»

While Art. 53(b) European Patent Convention (EPC) clearly excludes essentially biological processes for the production of plants and animals from patentability, it is currently a highly controversial issue whether plants which are obtained by such a process are also excluded from patentability. The Enlarged Board of Appeal held in the well-known “Tomato I” (G 1/08) and “Broccoli I” (G 2/07) decisions that genetically modified plants are indeed patentable under the EPC. In the subsequent decisions “Tomato II” (G 2/12) and “Broccoli II” (G 2/13), the Enlarged Board of Appeal affirmed that plants obtained by an essentially biological process are also patentable, even if the claim is formulated as a product-by-process claim. However, this interpretation of the EPC was regarded as not being in line with the EU Biotechnology Directive 98/44/EC of July 1998, as well as a European Commission Notice, which contradict the Enlarged Board of Appeal’s “Tomato II” and “Broccoli II” decisions. Triggered by the initiative of the former President of the European Patent Office, the Administrative Council amended the EPC Implementing Regu­lations in June 2017 with the aim to explicitly exclude plants or animals obtained by an essentially biological process from patentability. In the present case, the applicant of a European patent application directed to a pepper plant obtained by an essentially biological process appealed the decision of the Examining Division to reject the application based on the newly implemented Rule 28(2) EPC, which excludes the claimed subject-matter from patentability. The Board of Appeal granted the appeal and set aside the first instance decision, because the newly implemented Rule 28(2) EPC is in strict conflict with Art. 53(b) EPC and its cor­responding interpretation provided by the Enlarged Board of Appeal in “Tomato II” and “Broccoli II”. The Board in its role as a judiciary body sided with the EPC and Enlarged Board of Appeal jurisdiction and disregarded the European Commission, national governments and the EPO’s President and Administrative Council. The decision has triggered a heated debate. President Campinos referred T 1063/18 to the Enlarged Board of Appeal (pending Referral G 3/19) and the EPO announced a stay of all proceedings relating to plants obtained by an essentially biological process.
sic! 7-8/2019

EuGH: Fotografie auf Website verletzt Recht der öffentlichen Wiedergabe

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EuGH: Fotografie auf Website verletzt Recht der öffentlichen Wiedergabe

Das Einstellen einer Fotografie auf einer Website ist eine öffentliche Wiedergabe und setzt deshalb die Zustimmung des Urheberrechtsinhabers voraus. Dies selbst dann, wenn die Fotografie zuvor mit dessen Zustimmung und ohne Downloadschutz auf einer anderen Website zugänglich gemacht worden ist. Eine Selbstverständlichkeit – sollte man meinen. Die Art und Weise, wie der EuGH den Tatbestand der öffentlichen Wiedergabe in jüngerer Vergangenheit umrissen hatte, hat den BGH aber bewogen, diesen Sachverhalt den Richtern in Luxemburg zur Vorabentscheidung vorzulegen. Nach einer gerafften Darstellung der bisherigen EuGH-Rechtsprechung zur öffentlichen Wiedergabe (I.) folgt eine Zusammenfassung des Sachverhalts und der wichtigsten Aussagen des hier vorgestellten «Renckhoff»-Urteils (II.). Abschliessend wird aufgezeigt, wie der Fall nach schweizerischem Recht zu entscheiden wäre (III.).
sic! 7-8/2019

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