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Verwechslungsgefahr

Zwischen den Marken "GLASS DOC" und "Glass Doc (fig.)" besteht eine Verwechslungsgefahr

Jurisprudence
Markenrecht
Die Identität der durch beide zu vergleichenden Marken beanspruchten Waren und Dienstleistungen sowie der Gesamteindruck der prägenden identischen Wortelemente führen zu einer (unmittelbaren sowie mittelbaren) Verwechslungsgefahr.
iusNet IGR 04.11.2018

Übernahme des Hauptbestandteils der Widerspruchsmarke (konkret des Wortbestandteils „seven“) durch eine jüngere Marke (Klassen 16&18)

Jurisprudence
Markenrecht
Die Übernahme des Hauptbestandteils einer Widerspruchsmarke durch eine jüngere Marke führt praxisgemäss zur Bejahung der Verwechslungsgefahr. Dennoch prüft das Gericht auch die allgemein hinsichtlich Verwechslungsgefahr bekannten Kriterien. Vorab wird aber auch die Einrede des Nichtgebrauchs thematisiert.
iusNet IGR 30.09.2018

Übernahme des Hauptbestandteils der Widerspruchsmarke (konkret des Wortbestandteils „seven“) durch eine jüngere Marke (Klasse 35)

Jurisprudence
Markenrecht
Die Übernahme des Hauptbestandteils einer Widerspruchsmarke durch eine jüngere Marke führt praxisgemäss zur Bejahung der Verwechslungsgefahr. Dennoch prüft das Gericht auch die allgemein hinsichtlich Verwechslungsgefahr bekannten Kriterien (massgebliche Verkehrskreise, Gleichartigkeit der betroffenen Dienstleistungen, Zeichenähnlichkeit, Gesamtbetrachtung).
iusNet IGR 30.09.2018

Verwechslungsgefahr zwischen dem Zeichen „QUANTEX“ und dem Zeichen „Quantum CapitalPartners“

Jurisprudence
Markenrecht
Zwischen der Marke „QUANTEX“ und der Marke „Quantum CapitalPartners“ besteht eine Verwechslungsgefahr.
iusNet IGR 20.08.2018

Teilweise Verwechslungsgefahr betr. die eingetragenen Klassen für die Marken FACEBOOK und StressBook

Jurisprudence
Markenrecht
Das Gericht erkennt im Wesentlichen auf eine Ähnlichkeit und damit Verwechselbarkeit der betroffenen Marken in Bezug auf einen Teil der für sie eingetragenen Klassen. Weiter erachtet es den Wortteil „book“ in FACEBOOK nicht als schädlich.
iusNet IGR 19.08.2018

Fehlende Verwechslungsgefahr der beiden betroffenen pharmazeutischen Marken

Jurisprudence
Markenrecht
Aufgrund sowohl akustischer als auch semantischer Kriterien ist die Verwechslungsgefahr zwischen den – pharmazeutische Produkte betreffenden – Marken SIGNIFOR und SIGNASOL zu verneinen.
iusNet IGR 19.08.2018

Hinsichtlich der Marken RUCOCOLOR und RODACOLOR (fig.) für die beanspruchten Waren der Klasse 2 keine Verwechslungsgefahr

Jurisprudence
Markenrecht
Das Gericht verneint eine Verwechslungsgefahr, insbesondere wegen der sehr kurzen kennzeichnungsstarken Elemente „Ruco“ und „roda“, der unterschiedlichen Abfolge von Buchstaben und des Bildelementes der angefochtenen Marke.
iusNet IGR 19.08.2018

Verwechslungsgefahr zwischen der Marke 618’425 „[Winkel] (fig.)“ und der Marke CH 677’453 „[Winkel] (fig.)“

Jurisprudence
Markenrecht
Die Widerspruchsmarke kann zwar nicht für das durch sie verwendete abstrakte Winkelsymbol, jedoch für konkrete Gestaltung des Winkels Schutz beanspruchen. Durch die grafische Gestaltung hebt sich die schwache Widerspruchsmarke von der noch schwächeren angefochtenen Marke ab. Dabei liegen beide gerade noch ausserhalb der Sphäre des Gemeingutes.
iusNet IGR 19.08.2018

Verwechslungsgefahr zwischen dem Zeichen „FM1 (fig.)“ und dem Zeichen „1.FM“

Jurisprudence
Markenrecht
Zwischen der Marke „FM1 (fig.)“ und der Marke „1.FM“ besteht hinsichtlich der Dienstleistungsklassen 35 und 41 Verwechslungsgefahr, nicht jedoch für die Klasse 38.
iusNet IGR 26.06.2018

Bedeutung eines Verstosses gegen das Wappenschutzgesetz für die Geltung einer Widerspruchsmarke

Jurisprudence
Markenrecht
Gemäss Art. 2 lit. d MSchG sind Verstösse gegen geltendes Recht im Rahmen der Beurteilung des Schutzumfanges zu berücksichtigen. Weil die Widerspruchsmarke (mithin die Marke des Widerspruch Einlegenden) gegen das Wappenschutzgesetz verstösst, ist die mittels Widerspruchs angefochtene Marke im Markenregister einzutragen.
iusNet IGR 26.06.2018

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