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Verwechslungsgefahr

Die Widerspruchsmarken «Burn Energy (fig.)» sowie «BURN» setzen sich gegen das Zeichen «burn (fig.)» mangels Produkteähnlichkeit nicht durch

Jurisprudence
Dem Zeichen «burn (fig.)» ist die Schutzausdehnung in die Schweiz im Verhältnis zu den Widerspruchsmarken «Burn Energy (fig.)» sowie «BURN» zu gewähren, weil eine einschlägige Produkteähnlichkeit zu verneinen ist. Die Zeichenähnlichkeit wurde nicht geprüft.
iusNet IP 18.02.2020

Die Berücksichtigung sogenannt technischer Merkmale im sogenannt nicht technischen Immaterialgüterrecht

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Auch dieses Jahr lud INGRES in die ­Kartause Ittingen zum traditionellen und wie immer gut besuchten ­«It­tinger Workshop zum Kenn­zeichenrecht», und auch dieses Jahr lag die organisato­rische Verantwortung beim Geschäftsführer Christoph Gasser, während das Konzept vom Präsidenten Michael Ritscher stammte, der auch durch den zweitägigen Workshop führte und das Thema wiederum sowohl aus der Sicht des schweizerischen als auch jener des deutschen und des Unionsrechts beleuchtete.
sic! 1/2020

Bezüglich der betroffenen Wort-/Bildmarken mit dem Element «Top Care» sind sowohl Verwechslungsgefahr als auch Verkehrsdurchsetzung zu verneinen

Jurisprudence
Markenrecht
Gemäss Handelsgericht Zürich unterscheiden sich die angefochtenen Zeichen insbes. angesichts der unterschiedlichen Zeichenelemente sowie Farbgestaltungen ausreichend von den klägerischen. Auch dringt die gemachte Verkehrsdurchsetzung nicht durch.
iusNet IP 16.12.2019

Die Widerspruchsmarke «THEA» für Bekleidungsprodukte setzt sich gegen das Zeichen «ROSA THEA» für dieselben Produkte durch

Jurisprudence
Markenrecht
Infolge Warenidentität sowie Zeichenähnlichkeit, inbes. – wenn auch an zweiter Stelle – vollständiger Übernahme der Widerspruchsmarke ist eine zumindest mittelbare Verwechslungsgefahr zu bejahen; denn auch die Unterschiede im Sinngehalt der Zeichen reichen nicht aus, um eine ausreichende Differenzierung zu bewirken.
iusNet IP 15.12.2019

Die Widerspruchsmarke «iTravel» setzt sich gegen das Zeichen «itravel – for that moment» für praktisch dieselben Produkte durch

Jurisprudence
Markenrecht
Infolge zumindest hochgradiger Produktegleichheit sowie insbes. angesichts der integralen Übernahme der Widerspruchsmarke führt das angefochtene Zeichen trotz leicht erhöhter Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise sowie reduzierter Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke zu einer relevanten Verwechslungsgefahr.
iusNet IP 15.12.2019

Die Widerspruchsmarke «CREMOLAN» weist bei Publikum mit erhöhtem Aufmerksamkeitsgrad keine schädliche Zeichenähnlichkeit mit «XEROLAN» auf

Jurisprudence
Markenrecht
Mit Bezug auf Produkte, welche durch das Publikum mit leicht reduzierter Aufmerksamkeit betrachtet werden, ist eine schädliche Zeichenähnlichkeit zwischen «CREMOLAN» und «XEROLAN» festzustellen. Für Waren, bei denen das Publikum eine erhöhte Aufmerksamkeit an den Tag legt, ist eine solche jedoch zu verneinen.
iusNet IP 15.12.2019

Die Widerspruchsmarke «AREA INTERNATIONAL» setzt sich gegen die Wort-/Bildmarke «AREAMoney» durch

Jurisprudence
Markenrecht
Angesichts insbes. der Gleichartigkeit der beanspruchten Dienstleistungen (Versicherungswesen unter Einbezug weiterer Beratungsdienste wie z.B. «affari finanziari») und Übereinstimmung im Kernelement «Area» besteht Verwechslungsgefahr.
iusNet IP 01.12.2019

Für «vente au détail de cuisines équipées» in Klasse 35 ist «Mobalpa» im Vergleich zu den Waren von «MOBALPA» zulässig

Jurisprudence
Markenrecht
Das BVGer bestätigt, dass die angefochtene Marke im Bereich der Dienstleistung «vente au détail de cuisines équipées» der Klasse 35 - trotz offensichtlicher Zeichenähnlichkeit zwischen «Mobalpa» und «MOBALPA» - mangels Gleichheit der Produkte im Verhältnis zu den durch die Widerspruchsmarke beanspruchten Waren, die teilweise ebenfalls dem Küchenbereich zuzuordnen sind, zulässig ist.
iusNet IP 27.11.2019

Die Bildmarke von Moncler mit einem symbolischen Hahn setzt sich gegen die jüngere Marke von Rossignol mit ebenfalls einem symbolischen Hahn mehrheitlich durch

Jurisprudence
Markenrecht
Es besteht eine relevante Zeichenähnlichkeit zwischen den streitigen Marken, welche beide vor allem durch einen symbolischen Hahn geprägt sind. Angesichts der mehrheitlich gleichen Produkte, welche durch die Widerspruchsmarke sowie die jüngere Marke beansprucht werden, setzt sich deshalb die Widerspruchsmarke (mit einer einzigen Ausnahme für «trottinettes») durch.
iusNet IP 27.10.2018

Die Widerspruchsmarken «Fix», «Profix», «Variofix», «Autofix» sowie «Multifix» setzen sich gegenüber «I.S.T. Kingfix» im Wesentlichen nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Infolge schwacher Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarken ist die angefochtene Marke trotz weitgehender Produkte- sowie Zeichengleichheit – mit einer einzigen Ausnahme betr. elektrische und elektronische Zutrittskontrollapparate, bei denen ausreichende Kennzeichnungskraft vorliegt – nicht als verwechslungsgefährdend zu qualifizieren.
iusNet IP 27.10.2018

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