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Verwechslungsgefahr

Raubkatze gegen Raubkatze – Problematik des Zeichenvergleichs

Éclairages
Markenrecht
Das BVGer bestätigte, dass die Übereinstimmung in der Darstellung und Ausdrucksform der Bildmarken als Raubkatzen eine Verwechslungsgefahr begründet. Das BVGer stellte klar, dass selbst kleinere Abweichungen in der Gestaltung, wie Detailveränderungen, nicht ausreichen, um den Gesamteindruck massgeblich zu beeinflussen, wenn die Marken insgesamt einen ähnlichen Eindruck hinterlassen.
Sebastian Saissi
IusNet IP 29.08.2024

Keine markenrechtlich relevante Verwechslungsgefahr zwischen Swiss CannaMed (fig.) und der älteren Wortmarke Cannamed

Éclairages
Markenrecht

B-3923/2023 vom 28. Mai 2024 Widerspruchsverfahren Nr. 102747, CH 727'168 Cannamed // CH 779'448 Swiss CannaMed (fig.)

Die Widerspruchsmarke Cannamed weist eine schwache Kennzeichnungskraft auf, sodass sie sich trotz Warenähnlichkeit und starker Zeichenähnlichkeit nicht gegen die angefochtene Marke Swiss CannaMed (fig.) durchsetzt.
Lucas Aebersold
IusNet IP 29.08.2024

«Burger King» setzt sich gegen «Burek BK King (fig.)» für die streitigen Produkte durch

Jurisprudence
Markenrecht
Das Gericht bestätigt das Vorliegen einer (mittelbaren) Verwechslungsgefahr für die streitigen Produkte der Gastronomiebranche. Die Produkte sind identisch oder stark ähnlich und zwischen den Zeichen bestehen Ähnlichkeiten in Wortklang und Schriftbild. Gleichzeitig ist der Widerspruchsmarke eine grosse Bekanntheit und damit ein weiter Schutzumfang zuzusprechen.
IusNet IP 29.08.2024

«TRAUMAGEL» setzt sich gegen «TRAUMEEL» teilweise durch

Jurisprudence
Markenrecht

B-6639/2023 v. 22.5.2024

Das Gericht bestätigt eine fehlende Verwechslungsgefahr insoweit, als die in Verbindung mit Gel stehenden Wundheilungs- und der Blutungsstoppung dienenden Produkte der Widerspruchsmarke beschreibend wirken und damit zum Gemeingut zählen. Für die weiteren Produkte ist die ältere Marke jedoch kennzeichnungskräftig, was für eine Verwechslungsgefahr spricht.
IusNet IP 29.08.2024

«Cannamed» setzt sich gegen «Swiss CannaMed (fig.)» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht

B-3923/2023 v. 28.5.2024

Das Gericht verneint eine relevante Verwechslungsgefahr. Dabei steht im Vordergrund, dass eine ausreichende Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke fehlt und die Gemeinsamkeiten der Marken sich auf den gemeinfreien Bereich beschränken. Entsprechend treten sowohl die starke Zeichenähnlichkeit als auch die – teilweise nur beschränkte – Produkteähnlichkeit in den Hintergrund.
IusNet IP 29.08.2024

«Like (fig.)» setzt sich gegen «Daumen hoch (fig.)» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Das Gericht bestätigt das Fehlen einer relevanten Verwechslungsgefahr. Zwar besteht eine erhebliche Produkteähnlichkeit und gibt es Übereinstimmungen zwischen den Zeichen. Die Symbolik in der Widerspruchsmarke («Daumen hoch») und der Zusatz «Like» wirken jedoch nur als Zustimmung zu gewissen Inhalten und nicht als Unterscheidungsmerkmal gegenüber anderen Unternehmen.
IusNet IP 29.08.2024

Anders als das IGE erachtet das BVGer die Kurz-Wortmarken ZEST und WEST trotz gleicher Waren infolge offenkundig abweichenden Sinngehalts als nicht verwechselbar

Éclairages
Im Gegensatz zum IGE wies das BVGer den Widerspruch der Marken WEST gegen ZEST ungeachtet der akustischen und visuellen Übereinstimmungen ab, weil das eine Zeichen WEST anders als ZEST über einen markanten Sinngehalt verfüge, der in Kombination mit dem abwei-chenden Wortanfang im Gesamteindruck bei Kurzwörtern so prägend wirke, dass er die ge-nannte Ähnlichkeit in Wortklang und Schriftbild kompensiert.
Fabio Versolatto
iusnet IP 23.04.2024

«LONGINES (fig.)» setzt sich gegen «LOSENGS (fig.)» trotz Produkte-Identität nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Trotz Produkte-Identität und gerichtsnotorisch erhöhtem Schutzbereich von «LONGINES» fehlt eine relevante Verwechslungsgefahr. Dabei steht im Vordergrund, dass die grafische Darstellung sekundär wirkt und in Wortklang sowie Konzept keine Ähnlichkeiten bestehen. Die Übereinstimmungen in den Wortanfängen und -Enden werden als unerheblich eingestuft.
iusnet IP 23.04.2024

«vita (fig.)» setzt sich gegen «Vita (fig.)» nur beschränkt durch

Jurisprudence
Markenrecht

B-4025/2022 und B-4064/2022 v. 22.2.2024

Die beanspruchten Produkte sind weitgehend identisch, und auch eine Zeichenähnlichkeit wird bestätigt. Im Gesamteindruck sprechen jedoch im Wesentlichen insbes. der Gemeingutcharakter der Widerspruchsmarke für den Grossteil der Produkte, ihr begrenzter Schutzbereich sowie die erhöhte Aufmerksamkeit der Abnehmer gegen eine Verwechslungsgefahr.
iusnet IP 23.04.2024

«WEST» setzt sich trotz erheblicher Produkteähnlichkeit (Tabakbereich) gegen «ZEST» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Zwar bestehen Produkte-Identität oder zumindest starke -Gleichartigkeit und erhebliche Parallelen bezüglich klanglicher und schriftbildlicher Zeichenähnlichkeit. Eine Verwechslungsgefahr fehlt jedoch, weil es um Kurzmarken geht, die beim Erwerb direkt nebeneinander sichtbar sind.
iusnet IP 23.04.2024

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