iusNet Intellectual Property

Verwechslungsgefahr

Die Widerspruchsmarke «SKY» setzt sich wegen Verwechslungsgefahr gegen die Marke «SKYFIVE» teilweise durch

Jurisprudence
Markenrecht
Die Marke «SKY» erweist sich gegenüber der Marke «SKYFIVE» als schutzfähig, soweit nicht die Produkte «Publikationen; Druckereierzeugnisse» und «Fotografien» der Klasse 16 betroffen sind. Dies insbes., weil das Wortelement «Five» im vorliegenden Zusammenhang (mit Ausnahme der erwähnten Produkte) als Hinweis auf eine Serienmarke der Inhaberin von «SKY» verstanden werden kann.
iusNet IP 28.2.2019

«Merci (fig.)» setzt sich als Marke für Pflanzen und Früchte aller Art gegen die Widerspruchsmarke «MERCI» für die Waren «cacao, chocolat, sucreries» durch

Jurisprudence
Markenrecht
Die jüngere Marke «Merci (fig.)» bezieht sich ausschliesslich auf Pflanzen und Früchte aller Art. Mit diesem Bezug auf Waren schafft sie im Vergleich zur im Widerspruch geltend gemachten älteren Marke «MERCI», welche die Produkte «cacao, chocolat, sucreries» beansprucht, keine Verwechslungsgefahr, weshalb sie als zulässig qualifiziert wird.
iusNet IP 27.02.2019

Die Marke «WOLF OF WILDERNESS» führt im Vergleich zur Marke «Real Nature Pure Quality for Dogs Wilderness (fig.)» zu einer Verwechslungsgefahr

Jurisprudence
Markenrecht
Die Widerspruchsmarke «Real Nature Pure Quality for Dogs Wilderness (fig.)» setzt sich gegen die jüngere Marke «WORLD OF WILDERNESS» infolge Verwechslungsgefahr für den Bereich der Waren des Tierbedarfs, insbes. wegen vollständiger Übernahme des Begriffs «Widerness», durch.
iusNet IP 26.02.2019

Die Widerspruchsmarke «BLACKBERRY» setzt sich gegenüber der Marke «blackphone (fig.) teilweise durch

Jurisprudence
Markenrecht
Die Marke «BLACKBERRY» setzt sich für die Waren der Klasse 9 sowie die Bereitstellung von E-Mail- und Instant-Messagingdiensten in Klasse 38 durch. Trotz schwindender Marktanteile weist sie eine erhöhte Kennzeichnungskraft bzw. erhöhte Bekanntheit auf; denn das Erscheinungsbild bei den massgebenden Verkehrskreisen deckt sich mit der angegriffenen Marke «blackphone», sodass eine mittelbare Verwechslungsgefahr besteht.
iusNet IP 25.02.2019

Die Widerspruchsmarke «HIRSCH» setzt sich gegen die Marke «Apfelhirsch» teilweise durch

Jurisprudence
Markenrecht
Die Widerspruchsmarke «HIRSCH» weist infolge des Ausschlusses von Hirschbestandteilen eine durchschnittliche Kennzeichnungskraft auf mit der Folge, dass sie nicht dem Gemeingut zugeschrieben wird, wobei die Gleichartigkeit der beanspruchten Produkte offensichtlich ist. Entsprechend ist das Zeichen «HIRSCH» gegenüber «Apfelhirsch» zu schützen.
iusNet IP 25.02.2019

Die Marke Nr. 657 746 «ZeitMeister» ist aufgrund eines entsprechenden Widerspruchs infolge Verwechslungsgefahr gegenüber der (älteren) Marke Nr. 2P.468621 «MEISTER» zu löschen

Jurisprudence
Markenrecht
Der durch die Inhaberin der Marke «MEISTER» geltend gemachte Widerspruch setzt sich im Rahmen der Verwaltungsbeschwerde durch. Da der Begriff «Meister» im Unterschied zum englischen «Master» in Alleinstellung auch als Familienname geläufig ist, kann er auch als solcher verstanden werden mit der Folge, dass der Begriff «Meister» nicht nur als qualitativer Hinweis gelten kann.
iusNet IGR 16.12.2018

Die Schweizer Marke "PANDAKi" ist nichtig; auch hat die Beklagte in der Schweiz die Verwendung der Bezeichnung "PANDAKI" einschliesslich der Abbildung eines Pandabären sowie auch die Benutzung des Domainnamens www.pandaki.ch zu unterlassen.

Jurisprudence
Markenrecht
Urheberrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Die Schweizer Marke "PANDAKi" ist wegen Verwechslungsgefahr mit Marken des WWF für die beanspruchten Produkte als nichtig zu qualifizieren. Ebenfalls wegen Verwechslungsgefahr hat die Beklagte auch die Verwendung der Bezeichnung "PANDAKI" einschliesslich der durch die Beklagte benutzten Abbildung eines Pandabären sowie auch die Benutzung des Domainnamens www.pandaki.ch zu unterlassen.
iusNet IGR 26.11.2018

Die Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "Pupa" und "Fashion Pupa" ist zu bejahen / Eine indirekt im Verkehr durchgesetzte Marke ist nicht (mehr) ohne weiteres als stark zu qualifizieren

Jurisprudence
Markenrecht
Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "Pupa" und "Fashion Pupa" ist zu bejahen; denn die Widerspruchsmarke "Pupa" wurde einfach vollständig in die angefochtene Marke "Fashion Pupa" integriert. Entgegen früherer bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist ein indirekt im Verkehr durchgesetztes Zeichen nicht (mehr) ohne weiteres als starke Marke zu behandeln.
iusNet IGR 10.11.2018

Nichtgebrauchseinrede sowie Verwechslungsgefahr zwischen zwei Zeichen / Rückweisung infolge Neuerungen im Sachverhalt

Jurisprudence
Markenrecht
Angesichts der ausdrücklichen Verpflichtung des Markeninhabers im Rahmen eines Lizenzvertrags mit einem Detail-Grossverteiler zum Absatz des fraglichen Produktes in der Schweiz ist der Nachweis des Markengebrauchs erfüllt.
iusNet IGR 10.11.2018

Zwischen den Marken "IMPERIAL" UND "TIERRA IMPERIAL" besteht keine Verwechslungsgefahr

Jurisprudence
Markenrecht
Die Widerspruchsmarke "IMPERIAL" hat wegen ihrer anpreisenden Wirkung nur eine schwache Kennzeichnungskraft, und in der angefochtenen Marke steht das Element "Tierra" im Vordergrund. Deshalb ist eine unmittelbare Verwechslungsgefahr zu verneinen. Auch eine mittelbare Verwechslungsgefahr fehlt, weil unwahrscheinlich ist, dass das Element "Imperial" als gemeinsames Stammelement der beiden Marken verstanden wird.
iusNet IGR 10.11.2018

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