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Teilweise Verwechslungsgefahr betr. die eingetragenen Klassen für die Marken FACEBOOK und StressBook

Teilweise Verwechslungsgefahr betr. die eingetragenen Klassen für die Marken FACEBOOK und StressBook

Jurisprudence
Markenrecht

Teilweise Verwechslungsgefahr betr. die eingetragenen Klassen für die Marken FACEBOOK und StressBook

I. Ausgangslage

Die us-amerikanische Facebook Inc. ist Inhaberin der Schweizer Marken Nr. 550 735 „FACEBOOK“ für die Klassen 35, 38 und 42 (Widerspruchsmarke 1) sowie Nr. 571 174 „FACEBOOK“ für die Klassen 9, 38 und 42 (Widerspruchsmarke 2). Am 23. September 2014 wurde die Eintragung der Schweizer Marke Nr. 663 952 „StressBook“ im Swissreg publiziert. Gestützt auf ihre älteren Marken erhob die Facebook Inc. am 23. Dezember 2014 Widerspruch gegen die Eintragung des jüngeren Zeichens. Mit Verfügung vom 23. Dezember 2015 wies das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) den Widerspruch ab. Das IGE begründete seinen Entscheid damit, es bestehe keine Verwechslungsgefahr zwischen den betroffenen Marken. Hinsichtlich des Wortteils „book“ hielt es fest, dieser sei beschreibend und damit kennzeichnungsschwach, obwohl die Widerspruchsmarken aufgrund ihrer notorischen Bekanntheit über eine erhöhte Kennzeichnungskraft verfügten. Der Begriff „book“ nehme in Alleinstellung nicht am erweiterten Schutz des Gesamtzeichens teil, weshalb die vorliegenden Abweichungen genügten, um eine hinreichende Unterscheidbarkeit zu begründen.

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iusNet IGR 19.08.2018

 

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