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Unterscheidungskraft

Konkretisierung der Rechtsprechung zu Farbkombinationsmarke?

Éclairages
Markenrecht
Mit Urteil C-124/18 P vom 29. Juli 2019 vertiefte der EuGH seine Praxis zu den absoluten Eintragungshindernissen von Marken. Anhand von zwei Unionsmarken der Red Bull GmbH erörterte er, ob die jeweils aus den Farben Blau und Silber zusammengesetzten Marken und ihren jeweiligen Beschreibungen den Anforderungen an eine Unionsmarke genügen.
Brigitte Bieler
iusnet IP 16.12.2019

Das Zeichen «NOVE» ist (u.a.) auch für Schmuckwaren und Bekleidung schutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Im Gegensatz zum IGE qualifiziert das BVGer das Zeichen «NOVE» für keine der schweizerischen Landessprachen – und insbes. auch nicht für die italienische Sprache trotz der diesbezüglichen Verwandtschaft mit «nuove» – hinsichtlich der beanspruchten Produkte als nicht zum Gemeingut gehörend.
iusnet IP 15.12.2019

Dem Zeichen «ALOFT» wird für die (u.a.) beanspruchten Hoteldienstleistungen die Eintragung verweigert

Jurisprudence
Markenrecht
Mit Bezug auf die beanspruchten Hoteldienstleistungen («services hôteliers») erweist sich das Zeichen «ALOFT» – da beschreibend – als zum Gemeingut gehörend. Demgegenüber hat die Vorinstanz demselben Zeichen die Eintragung für «services de restauration (alimentation)» zu Recht zugestanden.
iusnet IP 15.12.2019

Das Zeichen «NOVAPRIME» wirkt in Bezug auf die beanspruchten Produkte ohne weiteres als Hinweis auf Art und Qualität

Jurisprudence
Markenrecht
Das BVGer bestätigt die Beurteilung der Vorinstanz, wonach das in Rede stehenden Zeichen im Sinne von «neu» und «erstklassig» als Hinweis auf Art und Qualität der beanspruchten Produkte verstanden wird, weshalb es als nicht unterscheidungskräftig dem Gemeingut zuzurechnen ist.
iusnet IP 09.12.2019

Die Anmeldung einer Marke muss Gegenstand und Reichweite des verlangten Schutzes hinreichend präzise umschreiben

Jurisprudence
Markenrecht
Die Anmeldung einer Marke muss so erfolgen, dass Gegenstand und Reichweite des verlangten Schutzes klar und eindeutig bestimmt sind. Wenn Angaben zum Verhältnis zwischen zwei Farben so ausfallen, dass zahlreiche unterschiedliche Kombinationen möglich sind, ist dieses Erfordernis nicht erfüllt.
iusnet IP 24.08.2019

POSTAUTO wird für einen (weiteren) Teil der Produkte als durchgesetzte Marke registriert

Éclairages
Markenrecht
Das Bundesverwaltungsgericht urteilte, ob POSTAUTO als Marke originär, ev. nur derivativ unterscheidungskräftig oder sogar gerichtsnotorisch bekannt ist. Inwiefern die schemenhafte Prüfung der Gebrauchsbelege durch das IGE dem Rechtsbegriff der Verkehrsdurchsetzung standhalten und ob weitere Voraussetzungen zur Glaubhaftmachung relevant sind, wird ebenfalls erläutert sowie eine allfällige Beschränkung der Beweismittel nur auf die Demoskopie.
Niklaus Mürner
iusnet IP 22.04.2019

Das Zeichen «POSTAUTO» ist infolge Verkehrsdurchsetzung für einen (grösseren) Teil der beanspruchten Waren und Dienstleistungen markenschutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Die Marke «POSTAUTO» weist zwar keine originäre Unterscheidungskraft auf, weil sie nur beschreibend ist. Jedoch hat sie sich infolge langen und intensiven Gebrauchs für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Verkehr durchgesetzt, soweit es nicht um das Angebot von Fahrzeugen, den Betrieb von Fahrzeugen auf gemeinschaftlicher Basis sowie diesbezügliche Beratungsdienstleistungen geht.
iusnet IP 28.2.2019

Das Zeichen «LOCKIT» ist für Utensilien, die nicht verschliessbar sind, genügend unterscheidungskräftig und damit markenschutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Das Zeichen «LOCKIT» wird durch die massgebenden Verkehrskreise ohne weiteres als Aufforderung zum Verschliessen der durch die Marke beanspruchten verschliessbaren Waren verstanden und ist daher insoweit Gemeingut. Soweit das Zeichen aber Waren betrifft, die gar nicht verschliessbar sind, ist die nötige Unterscheidungskraft für den Markenschutz gegeben.
iusnet IP 28.2.2019

Der Warenbildmarke «1800 CRISTALINO (fig.)» ist der schweizerische Markenschutz zu gewähren

Jurisprudence
Markenrecht
Die Ausgestaltung der Marke «1800 CRISTALINO (fig.)» ist im Bereich der Formelemente nicht ausreichend unterscheidungskräftig im Vergleich zur im beanspruchten Warensegment üblichen Formenvielfalt. Indessen beeinflussen die zweidimensionalen Elemente den Gesamteindruck dergestalt, dass dennoch eine unterscheidungskräftige Warenbildmarke gegeben ist.
iusnet IP 27.02.2019

EuGH: Unzulässiger Import von Gabelstaplern mit entfernten Originalmarken

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Urteil des Gerichtshofs vom 25. Juli 2018 in der Rechtssache C-129/17 Mitsubishi Shoji Kaisha Ltd, Mitsubishi Caterpillar Forklift Europe BV gegen Duma Forklifts NV, G.S. International BVBA

Der Gerichtshof hat im berichteten Urteil entschieden, dass die Entfernung von Marken an Gabelstaplern, die im Anschluss mit neuen Zeichen des Importeurs ausgestattet und in den EWR eingeführt werden sollen, markenverletzend ist. Der Berichterstatter nimmt ausgehend von den Erwägungen des eher erstaunlichen Entscheids des höchsten europäischen Gerichts eine Auslegeordnung vor, ob Schnittpunkte zum Schweizer Markenrecht ausgemacht werden können, und kommt zum Schluss, dass dem neusten Wurf aus Luxemburg wenig Erbauliches abgewonnen werden kann.
sic! 02/2019

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