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Unterscheidungskraft

Der Warenbildmarke «1800 CRISTALINO (fig.)» ist der schweizerische Markenschutz zu gewähren

Jurisprudence
Markenrecht
Die Ausgestaltung der Marke «1800 CRISTALINO (fig.)» ist im Bereich der Formelemente nicht ausreichend unterscheidungskräftig im Vergleich zur im beanspruchten Warensegment üblichen Formenvielfalt. Indessen beeinflussen die zweidimensionalen Elemente den Gesamteindruck dergestalt, dass dennoch eine unterscheidungskräftige Warenbildmarke gegeben ist.
iusNet IP 27.02.2019

EuGH: Unzulässiger Import von Gabelstaplern mit entfernten Originalmarken

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Urteil des Gerichtshofs vom 25. Juli 2018 in der Rechtssache C-129/17 Mitsubishi Shoji Kaisha Ltd, Mitsubishi Caterpillar Forklift Europe BV gegen Duma Forklifts NV, G.S. International BVBA

Der Gerichtshof hat im berichteten Urteil entschieden, dass die Entfernung von Marken an Gabelstaplern, die im Anschluss mit neuen Zeichen des Importeurs ausgestattet und in den EWR eingeführt werden sollen, markenverletzend ist. Der Berichterstatter nimmt ausgehend von den Erwägungen des eher erstaunlichen Entscheids des höchsten europäischen Gerichts eine Auslegeordnung vor, ob Schnittpunkte zum Schweizer Markenrecht ausgemacht werden können, und kommt zum Schluss, dass dem neusten Wurf aus Luxemburg wenig Erbauliches abgewonnen werden kann.
sic! 02/2019

Die IR-Marke Nr. 1'218'046 «Nussknackermännchen (3D)» ist für die beanspruchten Waren eintragungsfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Die IR-Marke Nr. 1'218'046 «Nussknackermännchen (3D)» ist aufgrund ihres zweidimensionalen Bildelements, das den Gesamteindruck der Marke massgeblich beeinflusst, unterscheidungskräftig.
iusNet IGR 16.12.2018

Die Marke "ONE&ONLY (fig.)" ist für die geltend gemachten Waren nicht eintragungsfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Das international registrierte Zeichen "ONE&ONLY (fig.)" ist nicht eintragungsfähig, weil es von gemeinfreien Elementen geprägt ist, ohne dass die grafischen Elemente den Gesamteindruck wesentlich beeinflussen.
iusNet IGR 26.11.2018

Die Marke EPRIMO ist für die geltend gemachten Dienstleistungen nicht eintragungsfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Das international registrierte Zeichen EPRIMO ist wegen seines anpreisenden Charakters für die beanspruchten Dienstleistungen nicht eintragungsfähig.
iusNet IGR 10.11.2018

Die Marke APPLE ist für die geltend gemachten Waren teilweise eintragungsfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Das Zeichen APPLE ist für gewisse Waren der Klasse 14 (Uhren etc.) eintragungsfähig. Für die weiteren beanspruchten Waren erweist sie sich als beschreibender Hinweis auf die Ausstattung.
iusNet IGR 10.11.2018

Markeneintragung für „WingTsun“

Jurisprudence
Markenrecht
Einerseits ist das Zeichen „WingTsun“ für das allgemeine Publikum nicht verständlich; deshalb kann es auch keinen nur beschreibenden Charakter aufweisen. Anderseits besteht seitens der Mitanbieter dieser Kampfsportart ein legitimer Bedarf, denselben Begriff für ihr eigenes Angebot zu verwenden; mithin ist eine Freihaltebedürftigkeit gegeben.
iusNet IGR 23.08.2018

Das Zeichen „HAMILTON“ ist als Marke eintragungsfähig

Jurisprudence
Das Zeichen „HAMILTON“ ist für die geltend gemachten Klassen als Name oder Fantasiebezeichnung zu qualifizieren. Entsprechend fehlt es bei ihm an einer schädlichen Herkunftsangabe (bzw. der Erweckung einer Herkunftsangabe) und damit auch an einem Freihaltebedürfnis. Die nötige Unterscheidungskraft ist gegeben.
iusNet IGR 19.08.2018

Keine Eintragungsfähigkeit einer internationalen Registrierung mangels ausreichender Unterscheidungskraft des Zeichens

Jurisprudence
Markenrecht
Die internationale Registrierung IR 1169244 „fig.“ (emballage) ist mangels ausreichender Unterscheidungskraft nicht im schweizerischen Markenregister einzutragen.
iusNet IGR 26.06.2018

Eintragungsfähigkeit einer internationalen Registrierung dank Unterscheidungskraft des Zeichens

Jurisprudence
Markenrecht
Das Zeichen „NORMA (fig.)“ ist dank origineller, typischer grafischer Ausgestaltung eintragungsfähig infolge ausreichender Unterscheidungskraft.
iusNet IGR 26.06.2018

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