Die Anmeldung einer Marke muss Gegenstand und Reichweite des verlangten Schutzes hinreichend präzise umschreiben
Die Anmeldung einer Marke muss Gegenstand und Reichweite des verlangten Schutzes hinreichend präzise umschreiben
Die Anmeldung einer Marke muss Gegenstand und Reichweite des verlangten Schutzes hinreichend präzise umschreiben
I. Ausgangslage
Zum ersten wurde am 25. Juli 2005 die ausschliesslich als Kombination von zwei Farben, nämlich wie folgt erscheinende
und mit der Beschreibung «Der beantragte Schutz umfasst die Farben Blau (RAL 5002) und Silber (RAL 9006) an sich. Das Verhältnis der beiden Farbei ist ungefähr 50 % - 50 %.» versehene Marke für die österreichische Red Bull GmbH (nachfolgend Bf) unter der Nummer 002534774 mit Hinweis auf ihre durch Benutzung erlangte Unterscheidungskraft für Waren der Klasse 32 («Energiegetränke») als Gemeinschaftsmarke eingetragen. Am 20. September 2013 verlangte die polnische Optimum Mark sp. z. o.o. beim EUIPO die Nichtigerklärung dieser Eintragung.
Zum zweiten wurde zu Gunsten der Bf am 8. März 2011 eine ebenfalls ausschliesslich als Kombination von zwei Farben, analog zum vorerwähnten Zeichen wie folgt erscheinende
jedoch mit Angabe der Farben «Blau (Pantone 2747 C), Silber (Pantone 877 C)» sowie...
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