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Gemeingut

«Shavette» gehört mit Bezug auf gewisse Rasurprodukte zum Gemeingut

Jurisprudence
Markenrecht

B-1015/2021 v. 31.10.2022

Das BVGer bestätigt den Entscheid des IGE hinsichtlich der Produkte, welche im angefochtenen Entscheid nicht akzeptiert worden waren. Dabei steht im Vordergrund, dass das Zeichen «Shavette» ohne weiteres einen Sinnzusammenhang mit den strittigen Produkten des Rasurbereichs (u.a. nicht-elektrische Rasierer) ergibt.
iusNet IP 20.12.2022

Die Apple-Icons u.a. für Tablets und Podcast-Applikationen bleiben Gemeingut

Jurisprudence
Markenrecht
Das BVGer bestätigt, dass die fraglichen Zeichen für gewisse Produkte wie Tablets, Podcast-Applikationen etc., nicht schutzfähig sind. Dabei steht im Vordergrund, dass die fraglichen Zeichen entweder von vornherein oder aufgrund der Sprachentwicklung vor Antragstellung beim IGE zum die betroffenen Produkte beschreibenden Gemeingut zählen.
iusNet IP 20.12.2022

Die Wortmarke «Butterfly» ist für alle beanspruchten Produkte schutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Entgegen dem BVGer attestiert das BGer der Wortmarke «Butterfly» die nötige Unterscheidungskraft für alle der beanspruchten Waren; denn sie sei geeignet, die beanspruchten Produkte von denjenigen anderer Anbieter zu unterscheiden. Zumindest würde es sich vorliegend um einen Grenzfall handeln, welcher aufgrund der «Zweifelsfallregel» einzutragen wäre.
iusNet IP 20.12.2022

Die Lidl-Osterhasen schaffen im Vergleich zu den Lindt-Osterhasen eine Verwechslungsgefahr

Jurisprudence
Markenrecht
Das BGer entscheidet entgegen dem Handelsgericht des Kantons Aargau auf das Vorliegen einer relevanten Verwechslungsgefahr. Dies insbesondere dank der Verkehrsdurchsetzung und damit eines erhöhten Schutzumfangs zu Gunsten der klägerischen (Lindt-) Zeichen.
iusNet IP 23.10.2022

Das BVGer taxiert das Zeichen ‘Butterfly’ als schutzunfähigen Hinweis auf ein übliches Ausstattungsmerkmal für bestimmte Produkte

Éclairages
Markenrecht
Während die Beschwerde des japanischen Tischtennis-Labels mit der Wortmarke ‘Butterfly’ für Rucksäcke und Koffer (Kl. 18), Trinkflaschen (Kl. 21) sowie Handtücher (Kl. 24) erfolgreich war, bestätigte das BVGer die Schutzverweigerung für Kleider, Kopfbedeckungen und Schuhe (Kl. 25), Gepäck, Taschen und Brieftaschen (Kl. 18) sowie für Spielwaren und Spiele (Kl. 28).
Fabio Versolatto
iusNet IP 27.06.2022

«Butterfly» ist für nicht freihaltebedürftige Waren (z.B. Koffer) schutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Mit Bezug auf z.B. Koffer, Trinkflaschen oder Handtücher ist «Butterfly» schutzfähig, weil nicht freihaltebedürftig und (offenbar) sinngemäss auch mangels beschreibenden Charakters. Demgegenüber besteht ein Freihaltebedürfnis z.B. für Bekleidung, Schuhe, Gepäck oder Spielwaren.
iusNet IP 24.04.2022

«HOSPITAL HALBPRIVAT» ist für den Krankenversicherungsbereich beschreibend und damit Teil des Gemeingutes

Jurisprudence
Markenrecht
«HOSPITAL HALBPRIVAT» wird durch die massgebenden Verkehrskreise mit Bezug auf Dienstleistungen im Krankenversicherungsbereich als beschreibend verstanden und fällt daher insoweit in den Bereich des Gemeingutes. Demgegenüber ist das Zeichen eintragungsfähig, was «Finanzwesen; Geldgeschäfte» betrifft.
iusNet IP 14.12.2021

Das Zeichen «STELLAR» ist für Hörgeräte und ihr Zubehör nicht beschreibend

Jurisprudence
Markenrecht
Entgegen der Auffassung der Vorinstanz, gelangt das BVGer zum Schluss, das Zeichen «STELLAR» wirke für die beanspruchten Hörgeräte und deren Zubehör nicht beschreibend, weshalb ihm die Schutzausdehnung in der Schweiz zuzugestehen sei.
iusNet IP 27.10.2021

Firmen und Zeichen mit dem Element «TELLCO» setzen sich marken- sowie firmenrechtlich gegen «Tell AG» sowie das Zeichen «TELL» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Die Beschwerde vor dem BGer wird in materieller Hinsicht sowohl aus marken- als auch aus firmenrechtlicher Sicht abgewiesen, weil – u.a. wegen des Gemeingutcharakters von «Tell» - keine relevante Verwechslungsgefahr vorliege.
iusNet IP 29.06.2021

Das Zeichen «ECOSHELL (fig.)» ist beschreibender Natur und deshalb nicht markenschutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Dem fraglichen Zeichen fehlt die nötige Unterscheidungskraft, da seine Wortelemente mit Blick auf die beanspruchten Textilprodukte als direkt beschreibend wahrgenommen werden und die grafische Gestaltung daran nichts zu ändern vermag.
iusNet IP 27.06.2021

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