Das Gericht bestätigt, dass dem Zeichen die nötige Unterscheidungskraft fehlt für den Bereich der beanspruchten Produkte, welche mit dem Wortsinn von Konstruieren zusammenhängen (insbes. Bereich der Software-Entwicklung). Demgegenüber wird die Beschwerde gutgeheissen, soweit «Constructor» mit Blick auf die fraglichen Produkte keinen beschriebenen Sinngehalt entfaltet.