iusNet Intellectual Property

Gemeingut

«zämä (fig.)» setzt sich gegen «ZARA (fig.)» durch – Zur Rolle des Umlauts bei der Prüfung der Zeichenähnlichkeit

Éclairages
Markenrecht
Zwischen der Widerspruchsmarke ZARA (fig.) und der angefochtenen Marke zämä (fig.) besteht nur eine geringe visuelle Ähnlichkeit. Eine Verwechslungsgefahr liegt aufgrund des unterschiedlichen Gesamteindrucks nicht vor.
Thomas Probst
iusNet IP 31.10.2024

«TASTY ALOE VERA (fig.)» ist für die betroffenen Produkte (diverse Trinkpräparate) nicht unterscheidungskräftig

Jurisprudence
Markenrecht
Das Gericht bestätigt die fehlende Unterscheidungskraft des Zeichens. Es wirkt für die beanspruchten Waren des täglichen Gebrauchs (Biere, Mineralwässer etc.) anpreisend («tasty») sowie beschreibend im Sinne des Hinweises auf einen Hauptbestandteil (Aloe Vera) der betroffenen Produkte.
iusNet IP 31.10.2024

«ALOE FARMERS» ist für die betroffenen Produkte (diverse Trinkpräparate) nicht unterscheidungskräftig

Jurisprudence
Markenrecht
Das Gericht bestätigt die fehlende Unterscheidungskraft des Zeichens. Es wirkt für die beanspruchten Waren des täglichen Gebrauchs (Biere, Mineralwässer etc.) nicht als Herkunftshinweis, sondern weckt auf Seite der massgebenden Verkehrskreise Erwartungen hinsichtlich der beanspruchten Waren.
iusNet IP 31.10.2024

«CAFFETTINO» setzt sich gegen «Cafettone» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht

B-5276/2022 v. 17.9.2024

Die Beschwerde gegen den Entscheid des IGE wird gutgeheissen, weil es die im Entscheid abgewiesenen Produkte der jüngeren Marke zu Unrecht als im Verhältnis zu denjenigen der Widerspruchsmarke verwechslungsgefährdend qualifiziert hatte.
iusNet IP 31.10.2024

«Constructor» wirkt (nur) für Produkte im Zusammenhang mit eigentlichen Konstruktionstätigkeiten beschreibend

Jurisprudence
Markenrecht
Das Gericht bestätigt, dass dem Zeichen die nötige Unterscheidungskraft fehlt für den Bereich der beanspruchten Produkte, welche mit dem Wortsinn von Konstruieren zusammenhängen (insbes. Bereich der Software-Entwicklung). Demgegenüber wird die Beschwerde gutgeheissen, soweit «Constructor» mit Blick auf die fraglichen Produkte keinen beschriebenen Sinngehalt entfaltet.
iusNet IP 31.10.2024

«ZARA (fig.)» setzt sich gegen «zämä (fig.)» für Bekleidung, Schuhe und Kopfbedeckungen nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Entgegen dem IGE besteht keine Verwechslungsgefahr für Bekleidung, Schuhwaren und Kopfbedeckungen. Dabei steht im Vordergrund, dass (auch) die französisch- oder italienisch-sprachigen Kreise im Wortklang einen Unterschied zwischen «ä» und «a» erkennen sowie dass «Zara» (auch) in diesen Kreisen als Fantasiebezeichnung wirkt, während «zämä» als deutsch-schweizerischer Ausdruck verstanden wird.
iusNet IP 31.10.2024

«MADE WITH RUBY COCOA BEANS (fig.)» geniesst die nötige Unterscheidungskraft

Jurisprudence
Markenrecht
Entgegen der Vorinstanz bescheinigt das Gericht dem Zeichen eine ausreichende Unterscheidungskraft. Zwar wirken die Wort-Elemente zwingend und die grafische Gestaltung (symbolisierte aufgeschnittene) Kakaobohne grundsätzlich beschreibend. Jedoch besteht das Bild-Element aus einer comicartig stilisierten Zeichnung mit entsprechendem Wiedererkennungswert.
iusNet IP 31.10.2024

«MAX» wirkt für die betroffenen Produkte (Computersoftware für die Software-Entwicklung) beschreibend sowie anpreisend

Jurisprudence
Markenrecht
Das Gericht bestätigt, dass dem fraglichen Zeichen die nötige Unterscheidungskraft fehlt. Es wirkt direkt beschreibend als Hinweis auf die Produkte (Computersoftware für Softwareentwicklung) im Sinne eines Maximalwertes oder einer Maximalgrösse und gleichzeitig anpreisend im Sinne eines höchstmöglichen und damit besten Wertes einer beliebigen Messung.
iusNet IP 31.10.2024

«ALPSTEIN» ist für die betroffenen Milchprodukte als Herkunftsangabe Teil des Gemeinguts

Jurisprudence
Markenrecht
Das Gericht bestägt den Gemeingut-Charakter des fraglichen Zeichens: Es wirkt als Herkunftsangabe für die beanspruchten Milchprodukte mit Bezug auf den Alpstein als den massgebenden Verkehrskreisen zumindest der Deutschschweiz bekanntes Gebiet, in welchem u.a. Alpwirtschaft betrieben wird.
IusNet IP 29.08.2024

«inTime AGILE LOGISTICS (fig.)» gehört für die fraglichen Produkte (Logistik i.w.S.) zum Gemeingut

Jurisprudence
Markenrecht
Das Gericht bestägt, dass dem fraglichen Zeichen die nötige Unterscheidungskraft fehlt: Seine Wortteile sind für die betroffenen Verkehrskreise (primär Fachkräfte) ohne weiteres verständlich im Sinne einer direkten Bezugnahme auf die betroffenen Dienstleistungen sowie einer Anpreisung derselben. Gleichzeitig erweisen sich die grafischen Elemente lediglich als banal.
IusNet IP 29.08.2024

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