iusNet Intellectual Property

Gemeingut

«Heartfulness» ist für die beanspruchten Produkte betr. Entspannung und Meditation nicht schutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Das Zeichen «Heartfulness» ist bezüglich der beanspruchten Produkte zur Entspannung und Meditation nicht eintragungsfähig, weil beschreibend und damit dem Zugriff der Öffentlichkeit vorbehalten.
iusNet IP 27.06.2021

«100% PURE CACAO FRUIT WHOLEFRUIT (fig.)» ist für die beanspruchten Kakaoprodukte nicht schutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Das Zeichen wirkt mit Bezug auf die beanspruchten Kakaoprodukte im Gesamteindruck direkt beschreibend und ist damit nicht unterscheidungskräftig. Daran ändern die grafischen Elemente nichts, zumal die Abbildung der Kakaofrüchte den beschreibenden Charakter noch verstärkt.
iusNet IP 29.03.2021

«UMBRA SHEER» ist für Produkte aus dem Kosmetikbereich freihaltebedürftig

Jurisprudence
Markenrecht
«UMBRA SHEER» unterliegt als Kombination von «umbra» (im Sinne einer Farbe oder Farbeigenschaft) und «sheer» dem Freihaltebedürfnis; denn die Mitbewerber haben ein Interesse daran, den Begriff «sheer» in Kombination mit einer Farbe oder Farbeigenschaft als Produktebeschrieb für Kosmetika zu verwenden.
iusNet IP 18.12.2020

«NeoGear» ist für Produkte des Elektrobereichs beschreibend und somit nicht schutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Das Zeichen «NeoGear» wird im Zusammenhang mit Elektroprodukten der Klasse 9 wie Schaltanlagen etc. als beschreibend oder gar anpreisend verstanden, weshalb es – als zum Gemeingut gehörend – nicht schutzfähig ist.
iusNet IP 18.12.2020

«QUICK MILL (fig.)» ist für Computersoftware schutzfähig, nicht jedoch für Waren, die üblicherweise Mahlwerke enthalten

Jurisprudence
Markenrecht
Soweit das Zeichen tatsächlich einen Zusammenhang mit Mahlen oder Mühlen schafft, wird es als anpreisend und damit beschreibend bzw. ohne ausreichende Unterscheidungskraft qualifiziert. Demgegenüber setzt sich die Zeicheninhaberin bezüglich «Computersoftware» durch, weil diesbezüglich ein relevanter Bezug auf Mahlen oder Mühlen fehle.
iusNet IP 19.10.2020

Gebrauch des Zeichens Hybritec als "Linienmarke" für einzelne Gerätetypen über sieben Jahre genügt nicht als Beleg für die Verkehrsdurchsetzung

Éclairages
Markenrecht
Wegen bloss sporadischer Erwähnung des Zeichens in Fliesstexten und Überschriften und angesichts des fehlenden Schweiz- oder Warenbezugs und der mangelnden Abdeckung des Tessins gelang es der Markenhinterlegerin nicht, mittels Gebrauchsbelegen die Verkehrsdurchsetzung des gemeinfreien Zeichens HYBRITEC nachzuweisen.
Fabio Versolatto
iusNet IP 30.08.2020

Das Karomuster einschliesslich seiner Position auf durch Bally beanspruchten Schuhwaren ist nicht schutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Der fraglichen Marke fehlt es an originärer Unterscheidungskraft, welche auch nicht durch die beanspruchte Positionierung überwunden werden kann; denn das Zeichen wird gesamthaft lediglich als Gestaltungsvariante zur Zierde von Schuhwaren aufgefasst.
iusNet IP 30.08.2020

primeGear – mehrfach sinnstiftende Bedeutung des Zeichens

Éclairages
Markenrecht
Aus der Mehrdeutigkeit der Zeichenbestandteile konnte keine Unterscheidungskraft geschöpft werden. Das in doppelter Hinsicht sinnstiftende Zeichen „primeGear“ wurde für Dienstleistungen der Klasse 40 gestützt auf Art. 2 Bst. a MSchG vom Markenschutz ausgeschlossen. Die Praxis zur fehlenden Unterscheidungskraft und dem anpreisenden Charakter von Zeichen wurde bestätigt. Die schweizerische und europäische Rechtsprechung weisen in dieselbe Richtung.
Brigitte Bieler
iusNet IP 29.06.2020

«HYBRITEC» ist für die beanspruchten technischen Kombigeräte nicht schutzfähig, insbes. auch nicht im Verkehr durchgesetzt

Jurisprudence
Markenrecht
Das fragliche Zeichen ist mit Bezug auf die beanspruchten Produkte nicht unterscheidungskräftig, es besteht kein Freihaltebedürfnis und die Glaubhaftmachung der Verkehrsdurchsetzung misslang.
iusNet IP 29.06.2020

«DO-TANK» ist nicht schutzfähig, weil für die Produkte beschreibend oder freihaltebedürftig

Jurisprudence
Markenrecht
Die massgebenden Fachkreise verstehen «do tank» als «Denkfabrik». Deshalb ist das Zeichen «DO-TANK» für die Dienstleistungen im betroffenen Bereich des Wissensaustausches aus verschiedenen Fachbereichen beschreibend. Und für die beanspruchten Waren im Drucksachenbereich besteht ein relatives Freihaltebedürfnis, weil «do tank» den Konkurrenten offenstehen muss.
iusNet IP 29.06.2020

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