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Bedeutung einer nichtigen Vereinbarung über die Verwendung eines Namens für die Eintragung desselben als Bestandteil einer bzw. mehrerer Marken

Jurisprudence
Markenrecht

Bedeutung einer nichtigen Vereinbarung über die Verwendung eines Namens für die Eintragung desselben als Bestandteil einer bzw. mehrerer Marken

Masst sich ein Vermieter aufgrund einer nichtigen Vertragsabrede mit dem Mieter an, einen durch diesen verwendeten Namen im Rahmen einer bzw. mehrerer Marken im Markenregister eintragen zu lassen, hält sich das Bundesgericht an die verbindlichen Sachverhaltsfeststellungen der Vorinstanz und deren daraus abgeleitete Rechtsfolge, infolge Nichtigkeit der Vertragsabrede seien auch die betroffenen die Markeneintragungen zu löschen.
iusNet IGR 23.08.2018

Das Zeichen „YOUNG GLOBAL LEADERS“ ist dem Bereich des Gemeinguts zuzuweisen

Jurisprudence
Markenrecht

Das Zeichen „YOUNG GLOBAL LEADERS“ ist dem Bereich des Gemeinguts zuzuweisen

Das Zeichen „YOUNG GLOBAL LEADERS“ wird durch das massgebende Publikum als Hinweis auf die angebotenen Produkte und/oder deren Anbieter verstanden, der trotz Formulierung in englischer Sprache ohne weiteres verständlich ist. Trotz einer Vielzahl herangezogener Vergleichsmarken ist kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht gegeben.
iusNet IGR 23.08.2018

Markeneintragung für „WingTsun“

Jurisprudence
Markenrecht

Markeneintragung für „WingTsun“

Einerseits ist das Zeichen „WingTsun“ für das allgemeine Publikum nicht verständlich; deshalb kann es auch keinen nur beschreibenden Charakter aufweisen. Anderseits besteht seitens der Mitanbieter dieser Kampfsportart ein legitimer Bedarf, denselben Begriff für ihr eigenes Angebot zu verwenden; mithin ist eine Freihaltebedürftigkeit gegeben.
iusNet IGR 23.08.2018

Teilweise Verwechslungsgefahr betr. die eingetragenen Klassen für die Marken FACEBOOK und StressBook

Jurisprudence
Markenrecht

Teilweise Verwechslungsgefahr betr. die eingetragenen Klassen für die Marken FACEBOOK und StressBook

Das Gericht erkennt im Wesentlichen auf eine Ähnlichkeit und damit Verwechselbarkeit der betroffenen Marken in Bezug auf einen Teil der für sie eingetragenen Klassen. Weiter erachtet es den Wortteil „book“ in FACEBOOK nicht als schädlich.
iusNet IGR 19.08.2018

Hinsichtlich der Marken RUCOCOLOR und RODACOLOR (fig.) für die beanspruchten Waren der Klasse 2 keine Verwechslungsgefahr

Jurisprudence
Markenrecht

Hinsichtlich der Marken RUCOCOLOR und RODACOLOR (fig.) für die beanspruchten Waren der Klasse 2 keine Verwechslungsgefahr

Das Gericht verneint eine Verwechslungsgefahr, insbesondere wegen der sehr kurzen kennzeichnungsstarken Elemente „Ruco“ und „roda“, der unterschiedlichen Abfolge von Buchstaben und des Bildelementes der angefochtenen Marke.
iusNet IGR 19.08.2018

Das Zeichen „HAMILTON“ ist als Marke eintragungsfähig

Jurisprudence

Das Zeichen „HAMILTON“ ist als Marke eintragungsfähig

Das Zeichen „HAMILTON“ ist für die geltend gemachten Klassen als Name oder Fantasiebezeichnung zu qualifizieren. Entsprechend fehlt es bei ihm an einer schädlichen Herkunftsangabe (bzw. der Erweckung einer Herkunftsangabe) und damit auch an einem Freihaltebedürfnis. Die nötige Unterscheidungskraft ist gegeben.
iusNet IGR 19.08.2018

Verwechslungsgefahr zwischen der Marke 618’425 „[Winkel] (fig.)“ und der Marke CH 677’453 „[Winkel] (fig.)“

Jurisprudence
Markenrecht

Verwechslungsgefahr zwischen der Marke 618’425 „[Winkel] (fig.)“ und der Marke CH 677’453 „[Winkel] (fig.)“

Die Widerspruchsmarke kann zwar nicht für das durch sie verwendete abstrakte Winkelsymbol, jedoch für konkrete Gestaltung des Winkels Schutz beanspruchen. Durch die grafische Gestaltung hebt sich die schwache Widerspruchsmarke von der noch schwächeren angefochtenen Marke ab. Dabei liegen beide gerade noch ausserhalb der Sphäre des Gemeingutes.
iusNet IGR 19.08.2018

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