iusNet Intellectual Property

«WORLD ECONOMIC FORUM» ist für Gastronomie-Dienstleistungen nicht schutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Gastronomie-Dienstleistungen sind an Kongressen und Foren allgemein üblich. Entsprechend verstehen die angesprochenen Verkehrskreise das Zeichen mit Blick auf diese Produkte als Hinweis auf Ort und Rahmen der Veranstaltungen des World Economic Forum und zählt das Zeichen insoweit zum Gemeingut.
iusNet IP 17.12.2023

«StyleLine» ist für die abgewiesenen Produkte wegen Gemeingutcharakters nicht markenschutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Das BVGer bestätigt den Gemeingutcharakter des Zeichens und damit das Fehlen der nötigen Unterscheidungskraft; denn die massgebenden Verkehrskreise verstehen «Styleline» im Zusammenhang mit den beanspruchten Produkten (primär Hörgeräte) als anpreisend.
iusNet IP 17.12.2023

«Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde Allschwil Blindenführhunde Assistenzhunde Autismusbegleithunde Sozialhunde (fig.)» ist schutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Die Wortelemente des Zeichens weisen – teilweise in fetter Schrift noch betont – einwandfrei beschreibenden Charakter auf und gehören somit zum Gemeingut. Indessen erweist sich die fantasievolle grafische Darstellung des Hundes als dominierendes Element, was zur Erfüllung der Voraussetzung der nötigen Unterscheidungskraft führt.
iusNet IP 17.12.2023

«Sola» setzt sich gegen «Solex» für Essbestecke nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht

HSU.2023.29/SB v. 17.10.2023

Der Widerspruch setzt sich trotz Produkte-Identität nicht durch: Die fraglichen Essbestecke werden durch die massgebenden Verkehrskreise mit erhöhter Aufmerksamkeit erworben und die Zeichen unterscheiden sich in ihren Endungen (zum einen «a» und zum andern «ex») so klar, dass keine Verwechslungsgefahr zu befürchten ist.
iusNet IP 17.12.2023

Grundsatz der Rechtsanwendung von Amtes wegen (Art. 57 ZPO) im patentrechtlichen Verletzungsverfahren – wenn schon, dann konsequent?

Éclairages
Patentrecht

Urteil O2023_004 des Bundespatentgerichts 12. Oktober 2023 betr. Verletzung des schweizerischen Teils des europäischen Patents EP 2 455 556 B1

Nach Zurückverweisung durch das BGer hat das BPatGer nicht nur – wie vorgegeben – die Neuheit des Schutzanspruchs (bejaht) gemäss Eventualantrag nachgeholt. Das BPatGer hat auch umfassend geprüft, ob der Schutzanspruch gemäss Eventualantrag auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht (verneint).
Thomas Körner
iusNet IP 10.12.2023

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