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Einrede der mangelnden Rechtsbeständigkeit des schweizerischen Teils eines europäischen Patents - Aufgabe-Lösungs-Ansatz des europäischen Patentamts und dessen Anwendung

Éclairages
Patentrecht
Die Beweislast für die offenkundige Vorbenutzung trägt die Beklagte. Das Bundespatentgericht wendet bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit grundsätzlich den vom Europäischen Patentamt (EPA) entwickelten Aufgabe-Lösungs-Ansatz an.
Thomas Körner
iusNet IP 30.05.2022

Künstliche Intelligenz (KI) kann nicht als Erfinder gelten

Jurisprudence
Patentrecht
KI kann gemäss deutscher Gesetzgebung nicht Erfinder oder Miterfinder sein; denn bei der verlangten Namensnennung geht es um das Recht auf Anerkennung der Erfinderqualität. Indessen wird der Fall an die Vorinstanz zurückgewiesen mit dem Hinweis, sie hätte auf gewisse im Anmeldeformular genannte Angaben zur Erfinderbenennung eingehen müssen.
iusNet IP 30.05.2022

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