Maschinen im Bereich künstlicher Intelligenz kommen in den USA als Patentinhaberinnen nicht in Betracht
Maschinen im Bereich künstlicher Intelligenz kommen in den USA als Patentinhaberinnen nicht in Betracht
Maschinen im Bereich künstlicher Intelligenz kommen in den USA als Patentinhaberinnen nicht in Betracht
I. Ausgangslage (zusammengefasst)
Am 29. Juli 2019 beantragte Stephen Thaler beim United States Patent and Trademark Office (USPTO) zwei Patenteintragungen, welche auf den Widerstand des USPTO stiessen. Dabei ging es u.a. darum, dass Stephen Thaler geltend machte, durch künstliche Intelligenz generierte Erfindungen dürften nicht mit dem Argument von einer Patenteintragung ausgeschlossen werden, nur natürliche Personen könnten unter dem Begriff «Erfinder» subsumiert werden. Entsprechend sei es legitim, seine durch ihn als DABUS bezeichnete Maschine als Erfinder eintragen zu lassen. Nachdem der United States District Court for the Eastern District of Virginia bestätigt hatte, dass im vorliegenden Zusammenhang nur natürliche Personen als Erfinder qualifiziert werden können (Case 1:20-cv-903-LMB-TCB no. 33, vgl. dazu iusNet IP vom 27.9.2021), gelangte Herr Thaler mit seiner Interpretation an den United States Court of Appeals for the Federal Circuit.
Abweisung der Beschwerde
II. Erwägungen unter dem Aspekt der Legitimation zu Patenteintragungen (Auszug)
1. Grundsätzliches:
a) Das vorliegend zuständige Gericht kann Beurteilungen der...
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