iusNet Intellectual Property

«Zwei Kreise (fig.)» von Mastercard setzt sich gegenüber «Savl (fig.)» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
«Zwei Kreise (fig.) setzt sich gegen das jüngere Zeichen «Savl (fig.)» trotz relevanter Produkte-, jedoch infolge fehlender Zeichenähnlichkeit nicht durch; dies auch angesichts der erhöhten Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise. Daran ändert die sinngemäss als durchschnittlich bezeichnete Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke nichts.
iusNet IP 19.02.2023

«one» setzt sich gegen «Certo!One» für Kreditkartendienste weder nach UWG noch nach MSchG durch

Jurisprudence
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Das Gericht weist ein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen im Sinne eines Verbots der Verwendung von «Certo!One» u.a. wegen Verwechslungsgefahr in Bezug auf die Marken «one» sowie «one VISECA» ab. Dies sowohl aus lauterkeits- als auch aus markenrechtlichen Gründen.
iusNet IP 19.02.2023

Die Abbildung der typischen Film-Figur («Charlot») von Charlie Chaplin ist nicht markenschutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht

018141170

Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

EUIPO Entscheid v. 3.1.2023 / 018141170

Die Verwendung der Film-Figur «Charlot» als fotografische Darstellung von Charlie Chaplin ist im Rahmen einer Eintragung als Unionsmarke ausgeschlossen; denn ihr fehlt die nötige Unterscheidungskraft.
iusNet IP 19.02.2023

Der Zeichengebrauch in der Schweiz vor der konkreten Fünfjahresfrist ist für den Exportgebrauch nicht schädlich

Jurisprudence
Markenrecht
Entgegen dem IGE bestätigt (auch) das BGer, dass die Verwendung der betroffenen Zeichen in der fraglichen Fünfjahresfrist für Uhrenverkäufe (ca. 60 Stück zu mehreren tausend Franken) im asiatischen Raum die Voraussetzungen des Gebrauchs für den Export erfüllte. Die Zeichenverwendung für den Schweizer Markt, jedoch vor der relevanten Zeitperiode, wirkt nicht schädlich.
iusNet IP 19.02.2023

Die Darstellung eines A ohne Querbalken ist schutzfähig und der Eintrag war nicht missbräuchlich

Jurisprudence
Markenrecht
Das BGer bestätigt, dass der fragliche Grossbuchstabe A, jedoch ohne Querbalken und mit abgeflachter Spitze, in Bezug auf die (breit gefächerten) beanspruchten Produkte die nötige Unterscheidungskraft entfaltet bzw. nicht zum Gemeingut gehört, zumal auch kein Freihaltebedürfnis bestehe. Weiter geht auch der Einwand fehl, es liege ein missbräuchlicher Markenerwerb vor.
iusNet IP 19.02.2023

Die durch eine Uni-Assistentin geschaffene Software im Zusammenhang mit ihren Arbeitszielen gehört zu den Urheberrechten der Uni

Jurisprudence
Urheberrecht
Mit der Vorinstanz bestätigt das BGer, dass die Rechte an Software, welche die Beschwerdeführerin als Angestellte der Universität Lausanne entwickelt hatte, an die Universität fielen; denn die entsprechenden Programme waren für die Erarbeitung (u.a.) der Dissertation gemäss Pflichtenheft der Beschwerdeführerin unabdingbar.
iusNet IP 19.02.2023

Zur künftigen Ausgestaltung des Rechtsschutzes in Patentrechtsstreitigkeiten gemäss den Vorschlägen der Vernehmlassung über eine Revision des Patentgesetzes

Zur künftigen Ausgestaltung des Rechtsschutzes in Patentrechtsstreitigkeiten gemäss den Vorschlägen der Vernehmlassung über eine Revision des Patentgesetzes
Patentrechtsstreitigkeiten | Einspruchsverfahren

Pages