Der Abbildung eines Brötchens mit Herzverzierung fehlt für Backwaren die nötige Unterscheidungskraft
Der Abbildung eines Brötchens mit Herzverzierung fehlt für Backwaren die nötige Unterscheidungskraft
Der Abbildung eines Brötchens mit Herzverzierung fehlt für Backwaren die nötige Unterscheidungskraft
I. Ausgangslage (zusammengefasst)
Am 10. Januar 2003 wurde für die deutsche Bäckerei Wiedemann GmbH die Unionsmarke
als dreidimensionales Bildzeichen mit Beanspruchung von Brot einschliesslich Brötchen der Klasse 30 registriert. Gegen diese Marke stellte die deutsche Conditorei Coppenrath & Wiese KG am 26. August 2020 Antrag auf Nichtigkeitserklärung unter Bezugnahme auf diverse Darstellungen von Brötchen mit Herz- oder ähnlichen Verzierungen. Mit Verfügung vom 25. April 2022 wurde diesem Antrag stattgegeben wegen fehlender Unterscheidungskraft; dies im Wesentlichen, weil die massgebenden Verkehrskreise daran gewöhnt seien, dass Brötchen häufig eine durch Stempel erzeugte Dekoration aufweisen. Gegen diesen Entscheid erhob die Bäckerei Wiedemann GmbH Beschwerde beim EUIPO.
Abweisung der Beschwerde
Vorbemerkung: Der Entscheid behandelt z.T. spezifisch EU-rechtliche Aspekte, welche nicht zusammengefasst werden. Demgegenüber erscheint die Frage des späten Zeitpunktes der Erhebung der Nichtigkeitsklage von grundsätzlichem...
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