Obschon das Symbol des Roten Halbmondes analog zum Roten Kreuz einen ausgeprägten Schutz gegen den Missbrauch durch Marken geniesst, liegt im vorliegenden Fall kein Verstoss gegen die öffentliche Ordnung (Rotkreuzgesetz) vor; denn die figurativen Elemente der Marke stellen eine Einheit dar, welche gemeinsam als Fantasiezeichen wahrgenommen wird.