Das Zeichen «[Apfel] (fig.)» von Apple ist für alle beanspruchten Produkte schutzfähig
Im Gegensatz zur Vorinstanz, welche dem fraglichen Apfel die verlangte Unterscheidungskraft wegen beschreibenden Inhalts absprach, qualifiziert das BVGer das Zeichen «[Apfel] (fig.)» vollumfänglich als schutzfähig, weil es für alle beanspruchten Waren weder beschreibend wirke noch ein Freihaltebedürfnis bestehe.
Verstoss von zwei Tesco-Zeichen gegen Markenrechte von Lidl sowie Urheberrechtsverletzung betr. Lidl-Marke mit Schriftzug
Das Gericht bejaht (u.a.) eine markenrechtliche Verletzung der beiden fraglichen Lidl-Marken durch die CCP-Zeichen von Tesco. Gleichzeitig wird eine Verletzung von Urheberrecht an der «mark with text» festgestellt.
Ausgleichsansprüche nach Art. 42 Abs. 2 OR wegen Urheberrechtsverletzungen müssen konkret begründet und belegt werden
Eine pauschale Berufung auf Preisempfehlungen der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und -Archive mit der Behauptung, diese entsprächen den Marktpreisen, geht im Rahmen der Schadensbemessung nach Art. 42 Abs. 2 OR bei Urheberrechtsverletzungen fehl.
Die Apple-Icons u.a. für Tablets und Podcast-Applikationen bleiben Gemeingut
Das BGer bestätigt den Entscheid des BVGer hinsichtlich der Produkte, welche im angefochtenen Entscheid nicht akzeptiert worden waren. Dabei steht im Vordergrund, dass die fraglichen Zeichen auf Seite der – leicht erhöht aufmerksamen – Verkehrskreise ohne besonderen Denk- oder Phantasieaufwand direkt beschreibend wirken.
Das Zeichen «EMMENTALER» für «Käse mit der geschützten Ursprungsbezeichnung "Emmentaler"» ist keine zulässige Unionsmarke
Das Gericht bestätigt die Auffassung der Vorinstanz, dass das Zeichen «EMMENTALER» für die Waren der Klasse 29 «Käse mit der geschützten Ursprungsbezeichnung ‘Emmentaler’» in Deutschland beschreibend wirkt und daher nicht als Unionsmarke eintragungsfähig ist.
Diverse Männchenfiguren setzen sich gegen ein anderes Männchen nicht durch
Das Gericht bestätigt das Fehlen einer relevanten Zeichenähnlichkeit. Zwar bestehen Parallelen zwischen den zentralen Zeichenbestandteilen (u.a. grosse Augen und lächelnder offener Mund sowie dieselben Farben weiss, grau und schwarz). Indessen werden diese Elemente in den zu vergleichenden Zeichen ausreichend unterschiedlich dargestellt.
Die bekannten Uhrenmarken der A.__ SA wurden durch die B.__ SA widerrechtlich für Abänderungen der Originalprodukte verwendet
Das Gericht heisst die Klage bezüglich der im Urteil zu behandelnden Themen gut. Dabei steht im Vordergrund, dass die Beklagte zum eigenen Vorteil Zeichen der Klägerin missbrauchte. Eine Verwirkung des Schutzes der klägerischen Marken wird verneint.
«acara» setzt sich gegen «AICARE (fig.)» nicht durch
Das Gericht bestätigt eine fehlende Verwechslungsgefahr. Zwar bejaht es eine Produkte- sowie Zeichenähnlichkeit; indessen führe die erhöhte Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise trotz normaler Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke dazu, dass keine relevante Verwechslungsgefahr bestehe.
Fehlende Unterscheidungskraft der Warenbildmarke «[Socke] (fig.)»
Das BVGer bestätigt, dass die beantragte «[Socke] (fig.)» keine von der üblichen Gestaltungsvielfalt genügend abweichenden Merkmale aufweist, somit nicht auf eine betriebliche Herkunft hinweist und daher die verlangte Unterscheidungskraft verfehlt. Auf eine Prüfung der Freihaltebedürftigkeit wird dementsprechend verzichtet.
Die Schrift «Spectral» verletzt keine Urheberrechte an der Schrift «Le Monde Journal»
Die durch die Kläger geltend gemachte Verletzung von Urheberrechten an der Schrift «Le Monde Journal» durch die Schrift «Spectral» als Kopie («contrefaçon») setzt sich nicht durch, weil das Gericht der Auffassung ist, dass sich die charakteristischen Eigenheiten von «Le Monde Journal» in der kritisierten Schrift nicht wiederfinden.