iMessage: Poaching- und reverse-Engineering-Risiko bedeutet nicht unbedingt Geschäftsgeheimnis
Das Risiko des "Poaching" und "reverse Engineering" bedeutet nicht, dass ein Geschäftsgeheimnis vorliegt, insbesondere wenn diese Informationen bereits öffentlich zugänglich sind.
Künstliche Intelligenz (KI) kann nicht als Erfinder gelten
KI kann gemäss deutscher Gesetzgebung nicht Erfinder oder Miterfinder sein; denn bei der verlangten Namensnennung geht es um das Recht auf Anerkennung der Erfinderqualität. Indessen wird der Fall an die Vorinstanz zurückgewiesen mit dem Hinweis, sie hätte auf gewisse im Anmeldeformular genannte Angaben zur Erfinderbenennung eingehen müssen.
Einrede der mangelnden Rechtsbeständigkeit des schweizerischen Teils eines europäischen Patents - Aufgabe-Lösungs-Ansatz des europäischen Patentamts und dessen Anwendung
Die Beweislast für die offenkundige Vorbenutzung trägt die Beklagte. Das Bundespatentgericht wendet bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit grundsätzlich den vom Europäischen Patentamt (EPA) entwickelten Aufgabe-Lösungs-Ansatz an.
Einrede der mangelden Rechtsbeständigkeit des schweizerischen Teils des europäischen Patents EP 2 468 653 B1
Die Beweislast für die offenkundige Vorbenutzung trägt die Beklagte. Das Bundespatentgericht wendet bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit grundsätzlich den vom Europäischen Patentamt (EPA) entwickelten Aufgabe-Lösungs-Ansatz an.
Im Gegensatz zum EPÜ schützt das PatG vorläufig erteilte Patente nicht. Mithin verfügt der Anmelder mit einem vorläufigen Schutz seines Patents nach EU-Recht nicht über eine Aktivlegitimation nach Schweizer Recht. Es ist nicht möglich, diesen Unterschied gerichtlich zu korrigieren.
Auftragsverhältnis(se) im IP-Recht – was gilt rechtlich und wer ist wie beteiligt?
Im Immaterialgüterrecht, insbesondere im Patent-, Marken- und Designrecht besteht die spezielle Situation, dass Rechtsanwaltskanzleien für ihre Mandanten weltweit Korrespondenzanwälte beauftragen müssen. Es gilt eine strikte Trennung zwischen der Bevollmächtigung und der nachrangigen Auftragserteilung.
Beschwerde gegen das Urteil B-2092/2020 des Bundesverwaltungsgerichts betr. Gesuch um Akteneinsicht in eine nationale Patentanmeldung
Das Bundesgericht kann Verordnungen des Bundesrates grundsätzlich vorfrageweise auf ihre Gesetzes- und Verfassungsmässigkeit prüfen. Es setzt dabei allerdings nicht sein eigenes Er-messen an die Stelle desjenigen des Bundesrates, sondern beschränkt sich auf die Prüfung, ob die Verordnung den Rahmen der dem Bundesrat im Gesetz delegierten Kompetenzen offen-sichtlich sprengt oder aus anderen Gründen gesetzes- oder verfassungswidrig ist.
Erfindungen durch Maschinen im Bereich künstlicher Intelligenz können Gegenstand von Patentanmeldungen sein
Maschinen im Bereich künstlicher Intelligenz können Erfindungen schaffen. Zwar kommen sie selber nicht als Anmelder von Patenten in Betracht; jedoch kann ein entsprechendes Gesuch durch Eigentümer bzw. Besitzer, welche die Maschine kontrollieren, gestellt werden.
Maschinen im Bereich künstlicher Intelligenz kommen als Erfinder nicht in Betracht
Eine Maschine im Bereich künstlicher Intelligenz kann nicht als Erfinderin qualifiziert werden. Künftige Entwicklungen wären allenfalls vom Gesetzgeber zu berücksichtigen.