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Die urheberrechtliche Individualität – eine methodische Annäherung

Fachbeitrag
Urheberrecht

Die urheberrechtliche Individualität – eine methodische Annäherung

Der Individualität kommt im Urheberrecht zentrale Bedeutung zu, ist sie doch Voraussetzung dafür, dass ein Werk überhaupt einen Urheberrechtsschutz erreicht. Die Auslegung dieses Begriffs bereitet gemeinhin Schwierigkeiten und führt damit zu einer gewissen Rechtsunsicherheit darüber, ob und unter welchen Bedingungen ein Urheberrecht entsteht. Dieser Beitrag versucht mittels eines erweiterten methodischen Ansatzes – des 4-Schritte-Verfahrens – über die reine Begriffsebene der Individualität hinauszugehen und den individuellen Charakter aufgrund der spezifisch werk-adäquaten Kriterien hinsichtlich der jeweils infrage stehenden Werkkategorie präziser zu erfassen. Dabei wird gleichzeitig dafür plädiert, das sog.
sic! 10/2017

Die Passivlegitimation bei Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen nach Art. 62 Abs. 1 lit. a und b URG – insbesondere bei Urheberrechtsverletzungen im Internet

Fachbeitrag
Urheberrecht

Die Passivlegitimation bei Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen nach Art. 62 Abs. 1 lit. a und b URG – insbesondere bei Urheberrechtsverletzungen im Internet

Die Passivlegitimation bei urheberrechtlichen Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen ist mit vielen Unklarheiten verbunden. Diese multiplizieren sich, wenn es zu Urheberrechtsverletzungen im Internet kommt. Im vorliegenden Artikel soll versucht werden, mehr Klarheit zu schaffen. Sowohl auf dogmatischer Ebene als auch für die praktische Anwendung bei Urheberrechtsverletzungen im Internet.
sic! 09/2017

Inpflichtnahme der Internet-Provider bei Urheberrechtsverletzungen: Ist die Umsetzung der Providerhaftung im Vorentwurf vom 15. Dezember 2015 zum URG geglückt?

Fachbeitrag
Urheberrecht

Inpflichtnahme der Internet-Provider bei Urheberrechtsverletzungen: Ist die Umsetzung der Providerhaftung im Vorentwurf vom 15. Dezember 2015 zum URG geglückt?

Dieser Beitrag widmet sich den im Vorentwurf vom 11. Dezember 2015 zur Änderung des Urheberrechts präsentierten Neuerungen im Bereich der Providerhaftung. Die vorgeschlagenen Massnahmen werden auf ihre Praxistauglichkeit und technische Machbarkeit hin untersucht. Wo dies sinnvoll erscheint, wird auf entsprechende Erfahrungen von Gesetzgebern in der EU und den USA rekurriert. Die Autorin ist der Ansicht, dass der Vorentwurf einerseits den Internet-Providern überhöhte Pflichten auferlegt, andererseits den Spezifika urheberrechtsintensiver Branchen nur ungenügend Rechnung trägt. Diesen Schwierigkeiten könnte jedoch mit einigen Anpassungen beigekommen werden. Schwerer wiegt allerdings die Befürchtung, dass einige der vorgesehenen Instrumente in den nächsten Jahren aufgrund der technologischen Entwicklung an Wirksamkeit einbüssen werden.
sic! 04/2017

Eine «digitale Seniorin», aber kein altes Eisen

Fachbeitrag
Urheberrecht

Eine «digitale Seniorin», aber kein altes Eisen

Mitten im Zweiten Weltkrieg, im Jahr 1941, hielt die ESchK ihre erste Sitzung ab. Das diesjährige Jubiläum ist Anlass zu einem Überblick über Meilensteine in der 75-jährigen Geschichte dieser Kommission von besonderer Rechtsnatur. Dies erscheint nicht zuletzt mit Blick auf die laufende Revision des URG, die auch für das Tarifverfahren grundlegende Neuerungen bringen könnte, von Bedeutung.
sic! 09/2016

«Unverhältnismässig, weil unwirksam»? Zur Verhältnismässigkeit von Zugangssperren im Internet*

Fachbeitrag
Urheberrecht

«Unverhältnismässig, weil unwirksam»? Zur Verhältnismässigkeit von Zugangssperren im Internet*

Technische Zugangssperren zu einzelnen Websites wurden bzw. werden derzeit im Rahmen der Revision verschiedener Erlasse diskutiert. Politisch sind diese sog. Netzsperren umstritten. Auch in der juristischen Lehre werden die Sperren als unverhältnismässig kritisiert, dies namentlich aufgrund ihrer beschränkten technischen Wirksamkeit. Der vorliegende Beitrag untersucht die Frage der Verhältnismässigkeit von Zugangssperren, ohne dabei auf deren technische Grundlagen Bezug zu nehmen. Die Autoren kommen zum Schluss, dass Zugangssperren – abhängig von ihrer konkreten gesetzlichen Ausgestaltung – grundsätzlich verhältnismässig sind.
sic! 07-8/2018

Obligatorische Kollektivverwertung und Vergütungsansprüche im schweizerischen Urheberrecht

Fachbeitrag
Urheberrecht

Obligatorische Kollektivverwertung und Vergütungsansprüche im schweizerischen Urheberrecht

Im Bereich des Urheberrechts schreibt das Gesetz für die Wahrnehmung bestimmter urheberrechtlicher Ansprüche eine obligatorische Kollektivverwertung durch Verwertungsgesellschaften vor. Gleiches gilt für die vom Gesetz stipulierten Vergütungsansprüche. Das URG weist nicht nur den Verwertungsgesellschaften eine exklusive Prozessführungsbefugnis zu, sondern enthält auch Vorschriften über die Verteilung des Verwertungserlöses. Diese verlangen, dass die Verwertungserlöse nicht einfach an die aktuell Berechtigten ausbezahlt, sondern ungeachtet der jeweiligen Rechteinhaberschaft zwischen originär und derivativ Berechtigten aufgeteilt werden.
sic! 03/2018

Zur Teilnahme an Urheberrechtsverletzungen

Fachbeitrag
Urheberrecht

Zur Teilnahme an Urheberrechtsverletzungen

Die Frage nach den Voraussetzungen einer widerrechtlichen Teilnahme an Urheberrechtsverletzungen wurde von den schweizerischen Gerichten bisher noch nicht abschliessend geklärt. Die Antwort auf diese Frage ist namentlich für die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Internet ­Service Providern relevant, über die man sich auch im Rahmen der laufenden Urheberrechtsrevision Gedanken macht. Der in der jüngeren Literatur bisweilen vorgeschlagenen Analogie zum Persönlichkeitsrecht stellen die Autoren in diesem Beitrag einen an patent- und haftpflichtrechtlichen Grundsätzen orientierten Ansatz gegenüber und kommen zum Schluss, dass dieser nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit des Immaterialgüterrechts vorzugswürdig ist. In diesem Zu­sammenhang wird auch auf die im jüngsten Bundesratsentwurf vorgesehene Pflicht zum «Staydown» eingegangen.
sic! 02/2018

Von der «freien Benutzung» zum «künstlerischen Zitat»

Fachbeitrag
Urheberrecht

Von der «freien Benutzung» zum «künstlerischen Zitat»

In einem Urteil aus dem Jahre 1959 hat das BGer die Rechts­figur der «freien Benutzung», die es damals nur im deutschen Urheberrechtsgesetz gab, zur ungeschriebenen Norm des schweizerischen ­Urheberrechts erklärt. Der EuGH hat in einem 2019 ergangenen Urteil diese deutsche Regelung für unvereinbar mit der EU-Richtlinie 2001/29 erklärt und sie damit faktisch ausser Kraft gesetzt. Was bedeutet dieser Entscheid für das schweizerische ­Urheberrecht? Der Beitrag plädiert dafür, diese von allem Anfang an problematische Rechtsprechung auf­zugeben und die Zulässigkeit der Übernahme von Elementen vorbestehender Werke in neue Werke nach dem Zitatrecht des Art. 25 URG zu beurteilen.
sic! 07-8/2020

Tarifs de droit d’auteur : questions choisies

Fachbeitrag
Urheberrecht

Tarifs de droit d’auteur : questions choisies

Cet article analyse la jurisprudence de ces dernières années pour trois questions particulièrement discutées concernant les tarifs des sociétés de gestion : la notion d’équité selon les art. 59 et 60 LDA, le principe de la continuité tarifaire et les compétences respectives des autorités administratives et du juge civil pour contrôler la légalité d’un tarif. L’auteur jette un œil parfois critique sur cette jurisprudence, tout en proposant certaines solutions.
sic! 06/2020

Medienberichterstattung im Internet mit Sendungen Dritter

Fachbeitrag
Urheberrecht

Medienberichterstattung im Internet mit Sendungen Dritter

Die Rechtmässigkeit der ausschnittsweisen Nutzung nicht lizenzierter Fernsehsendungen auf digitalen Plattformen von Medienunternehmen hängt in der Regel davon ab, ob eine gesetzliche Schranke anwendbar ist. Der vorliegende Beitrag greift mit der Zitatschranke und der Schranke zugunsten aktueller Berichterstattung zwei der wichtigsten Schranken heraus und prüft deren Voraussetzungen im Kontext neuer Medien. Ziel ist die Klärung allgemeiner und spezifischer Fragen, die sich bei der Anwendung von Art. 25 und Art. 28 Abs. 2 URG im Rahmen ausgewählter Nutzungsformen stellen, namentlich bei der Erstellung von «Live-Tickern», der Zusammenstellung von «Highlights» und bei multimedial illustrierten ausführ­licheren Beiträgen. Dabei wird abgesehen von urheberrechtlichen Aspekten auch das Recht der verwandten Schutzrechte der Sendeunternehmen umfassend berücksichtigt.
sic! 02/2019

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