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Yes, you can! Zuständigkeit für Klagen bei der Verletzung von Unionsmarken

Fachbeitrag

Yes, you can! Zuständigkeit für Klagen bei der Verletzung von Unionsmarken

Das Internet kennt keine Grenzen. Eine im Internet begangene Markenrechtsverletzung kann ihre Wirkungen überall entfalten. Wo aber kann oder muss der Markenrechtsinhaber klagen, wenn er sich gegen eine solche im Internet begangene Markenrechtsverletzung auf der Basis einer Unionsmarke wehren will? Kann er (auch) vor den Gerichten desjenigen Mitgliedstaates klagen, in dem sich die Konsumenten und Händler befinden, an die sich die rechtsverletzende Werbung oder das rechtsverletzende Angebot richtet? Das Fehlen von Grenzen bringt erhebliche Herausforderungen mit sich und erfordert eine sorgfältige Prüfung der internationalen Gerichtsbarkeit und des anwendbaren Rechts. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem jüngsten Entscheid einmal mehr Klarheit geschaffen – und dabei die Rechte aus der Unionsmarke (wieder) erheblich gestärkt.
sic! 5/2020

Die «vorsorgliche» Einrede des Nichtgebrauchs im Widerspruchsverfahren

Fachbeitrag

Die «vorsorgliche» Einrede des Nichtgebrauchs im Widerspruchsverfahren

Mit seinem Entscheid B-6675/2016 vom 19. Juni 2019 in Sachen ­«Gerflor / ​Gerflor Theflooringroup / ​Gemfloor» ändert das BVGer seine Praxis in Bezug auf die Auslegung von Art. 22 Abs. 3 MSchV. Demnach kann der Widerspruchsgegner die Einrede des Nichtgebrauchs der Widerspruchsmarke im Rahmen seiner ­ersten Stellungnahme im Widerspruchsverfahren auch dann geltend machen, wenn die Karenzfrist dieser Marke noch gar nicht abgelaufen ist. Falls die Karenzfrist noch vor Erlass des Entscheids über den Widerspruch abläuft, muss diese «vorsorglich» ­geltend gemachte Einrede berücksichtigt werden und der Wider­sprechende entweder den rechtserhaltenden Gebrauch der Widerspruchsmarke oder wichtige Gründe für deren Nichtgebrauch glaubhaft machen. Der vorliegende Beitrag ­beleuchtet einige dogmatische und praktische Fragen, die sich im Zusammenhang mit dieser Praxisänderung stellen.
sic! 1/2020

Relevanz einer unwahrscheinlicheren Benutzungsart bei der Überwindung fehlender Unterscheidungskraft

Fachbeitrag

Relevanz einer unwahrscheinlicheren Benutzungsart bei der Überwindung fehlender Unterscheidungskraft

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hatte sich im vorliegenden Urteil mit der Relevanz von weniger wahrscheinlichen Verwendungsarten einer Marke im Rahmen der Prüfung von deren Unterscheidungskraft auseinanderzusetzen. Er hat dabei seine bisherige Rechtsprechung, gemäss welcher es auf die wahrscheinlichste Benutzungweise ankommt, weiter nuanciert. Mit der vorliegenden Entscheidung bezeichnet der EuGH auch praktisch bedeutsame und naheliegende Benutzungsformen in der jeweiligen Branche als bei der Prüfung der Unterscheidungskraft massgeblich.
sic! 4/2021

Der Sampling-Entscheid des Europäischen Gerichtshofs: Wie gewonnen, so zerronnen

Fachbeitrag

Der Sampling-Entscheid des Europäischen Gerichtshofs: Wie gewonnen, so zerronnen

Der Europäische Gerichtshof hat ­entschieden, dass für die Verwendung von auch nur sehr kurzen Samples grundsätzlich die Zustimmung des Produzenten vorliegen muss. Ausnahmen existieren in zwei Fällen: (i.) Das Sample wird verändert und so in die neue Aufnahme eingebaut, dass es beim Hören nicht mehr erkennbar ist, oder (ii.) der Produzent bzw. Schöpfer der neuen Aufnahme tritt mit Verwendung des Samples als Zitat in eine «geistige Auseinandersetzung» mit dem ursprünglichen Musikstück.
sic! 12/2019

Einblick ins urheberrechtliche Masseninkasso

Fachbeitrag

Einblick ins urheberrechtliche Masseninkasso

In seinem Beitrag beleuchtet Schneuwly die Praxis von ProLitteris zur Durchsetzung der betrieblichen Kopiervergütungen kritisch. Damit stellt er sich gegen den Willen des Gesetzgebers, gegen grosse Teile der Literatur und gegen die weitgehende Bestätigung dieser Praxis durch kantonale Gerichte und das Bundes­gericht. Er hält es für problematisch, die tariflich vorgesehenen Kon­se­quenzen bei ­fehlender Mitwirkung der Nutzerseite mit dem Grundsatz einer geordneten und wirtschaft­lichen Verwaltung (Art. 45 Abs. 1 URG) zu rechtfertigen. Damit unterschätzt der Autor die Bedeutung dieses Grundsatzes im gesetzlichen ­System und in der Realität des tarifgestützten Masseninkassos. Die Auskunftspflicht des Art. 51 Abs. 1 URG und ihre tarifliche Konkretisierung sind im Lichte des Masseninkassos als Kontext sowie ihres Sinns und Zwecks auszulegen. Im Tarif kon­kretisierte, standardisierte und ­kosteneffiziente Melde- und Abrechnungsverfahren sind mit Blick auf die Normenhierarchie und den Grundsatz von Treu und Glauben bzw. das Rechtsmissbrauchsverbot unbedenklich und rechtspolitisch alternativlos.
sic! 12/2019

Ist auch im Ausland Schweiz drin, wo Schweiz draufsteht?

Fachbeitrag

Ist auch im Ausland Schweiz drin, wo Schweiz draufsteht?

Mit der Einführung der Swissness-Kriterien durch das revidierte Marken- und Wappenschutzgesetz hat die Schweiz in Sachen Herkunfts­angaben im internationalen Vergleich ein Novum geschaffen. Ein Schweizerkreuz am falschen Ort kann sowohl strafrechtlich wie auch zivilrechtlich einschneidende Konsequenzen haben. Im Streitfall muss der Beklagte beweisen, dass er die Schweizer Rezeptur oder die Schweizer Herstellungskosten korrekt berechnet hat. Durch diese Regeln werden Schweizer Produkte exklusiver und entsprechend wertvoller. Diese Exklusivität ruft Trittbrettfahrer auf den Plan: Chinesische, indische und amerikanische Kunden kaufen gerne Swissness, aber nicht immer die Produkte aus der Schweiz. Wie steht es um den Schutz der Schweizer Herkunftsangabe im Ausland?
sic! 11/2019

Copyright in artificially generated works

Fachbeitrag

Copyright in artificially generated works

For the purposes of this Study Question, a work created in whole or in part using artificial intelligence is referred to as an artificially-generated work or an AI-­created work. The term “copyright” means the rights associated with copyright as set forth in the Berne Convention. The term “related rights” means all other copyright-type rights, e.g., “related rights”, “neighbouring rights”, “sui generis rights”, etc. The term ­“economic rights” means the exclusive rights of copyright granted to the ­author, e.g., the right of reproduction. The term “moral rights” means the rights of copyright granted to the author apart from economic rights, e.g., the right to object to distortion of the work.
sic! 10/2019

Filesharing über Familienanschlüsse: Keine Haftungsbefreiung für Familienmitglieder

Fachbeitrag

Filesharing über Familienanschlüsse: Keine Haftungsbefreiung für Familienmitglieder

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hatte sich im vor­liegenden Urteil mit der Haftung für Schutzrechtsverletzungen auseinanderzusetzen, welche über einen Internetanschluss begangen wurden, den mehrere Familienmitglieder nutzen. Die Anschlussinhaber berufen sich in solchen Fällen zuweilen auf das Grundrecht auf Schutz von Ehe und Familie, um präzisen Auskunftspflichten zu entgehen. Dem steht die europarechtlich vorgegebene effektive Durchsetzung von Ansprüchen der Rechteinhaber entgegen, welche auf eine Identifikation des eigentlichen Täters angewiesen sind.
sic! 9/2019

Artificial Intelligence: Eine Bestandsaufnahme im Jahr 2018

Fachbeitrag

Artificial Intelligence: Eine Bestandsaufnahme im Jahr 2018

Die ICT-Veranstaltungsreihe des Europa Instituts Zürich (EIZ)1, die vor zwanzig Jahren unter dem Titel «Geschäfts­plattform Internet» gestartet war, feierte mit der Tagung zum Thema Arti­ficial Intelligence (AI) ein rundes ­Jubiläum. Dr. Rolf Auf der Maur, der zusammen mit Dr. Peter K. Neuenschwander als Tagungsleiter fungierte, zeichnete eingangs ein Bild eines ­Alltags, der bereits unbemerkt von AI durchdrungen worden ist, z. B. mit Suchmaschinen, Sprachassistenten und Bild­erkennungsverfahren. Indes wies er darauf hin, dass es schwierig sei, AI zu definieren. Dieser Unsicherheit hinsichtlich des Untersuchungs­gegen­stands sollte in einem ersten Themenblock mit Anwendungsbeispielen von AI aus drei Geschäftsbereichen begegnet werden.
sic! 1/2019

Wem gehören die Arbeitnehmer-Designs?

Fachbeitrag

Wem gehören die Arbeitnehmer-Designs?

Kreative Designer sind im Hinblick auf ihr wirtschaftliches Fortkommen darauf angewiesen, ihre Arbeiten – selbst wenn sie diese im Rahmen ­eines Arbeitsverhältnisses geschaffen haben – potenziellen Auftraggebern präsentieren zu können. Ein vom ­Arbeitgeber verhängtes Verbot, die ­eigenen Arbeiten zu zeigen, würde Designern daher faktisch verun­möglichen, eine entsprechende Repu­tation aufzubauen. Wie das Recht dem Bedürfnis der Designer Rechnung trägt, ihre im Arbeitsverhältnis ­geschaffenen Designs für eigene ­Zwecke zu verwenden, soll der ­nach­folgende Beitrag erläutern. Die ­anwendbaren Regeln auf die im Arbeitsvertrag geschaffenen Werke gemäss Design- und Urheberrecht stehen in einem unglücklichen Spannungsverhältnis.
sic! 9/2019

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