«FRAND»-Obliegenheiten bei standardessentiellen Patenten aus vertrags- und kartellrechtlicher Perspektive
Während sich im Ausland bereits zahlreiche Gerichte mit den Implikationen des Urteils des EuGH vom 16. Juli 2015 in Sachen Huawei gegen ZTE beschäftigten, existiert in der Schweiz so weit ersichtlich kein Gerichtsentscheid zu den Fragen rund um die Lizenzierung standardessentieller Patente bzw. zur rechtlichen Tragweite von FRAND-Erklärungen. Auch in der Schweizer Literatur wurde die Thematik bisher bloss punktuell behandelt. Aufgrund der wachsenden Bedeutung von Standards ist auch in der Schweiz mit Prozessen mit Bezügen zu standardessentiellen Patenten bzw. zur FRAND-Thematik zu rechnen.
Regeln 117 und 118 der Ausführungsverordnung zum Europäischen Patentabkommen
Das Europäische Patentamt kann seit 1. Januar 2021 Vernehmungen von Beteiligten, sowie Zeugen- oder Sachverständigenaussagen mittels Videokonferenzen durchführen.
Beschluss des Verwaltungsrats vom 15. Dezember 2020 zur Änderung der Regeln 117 und 118 der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen (CA/D 12/20)
Änderung von EPÜ Regel 117 und 118 Absatz 2 der Ausführungsordnung zum EPÜ
Schweizer Patent neu mit Vollprüfung; alternativ dazu neu das Institut der ungeprüften Gebrauchsmuster
Das schweizerische Patentrecht soll attraktiver werden, zum einen indem das Schweizer Patent mittels Einführung einer Vollprüfung dem Europäischen Patent angeglichen wird. Zum andern soll neu ein sog. ungeprüftes Gebrauchsmuster zur Verfügung stehen.
Schweizer Patent neu mit Vollprüfung; alternativ dazu neu das Institut der ungeprüften Gebrauchsmuster
Der Vorentwurf des schweizerischen Patentgesetzes sieht die Einführung eines vollgeprüften Patents, die Einführung eins ungeprüften Gebrauchsmusters sowie erweiterte Einspruchs- und Beschwerdemöglichkeiten vor. Die Kommentierung begutachtet diese Neuerungen kritisch und nimmt dabei auch auf die neuesten Entwicklungen betreffend den UPC Bezug.
Nichtigkeit eines Patents aufgrund einer Änderung der Patentanmeldung wegen einer neuen Merkmalskombination
Wenn die ursprüngliche Patentanmeldung mehrere Listen von Merkmalen enthält, ist im Allgemeinen nur die Auswahl aus mehreren Varianten eines einzelnen Merkmals für jede der Listen zulässig, um eine neue Merkmalskombination zu erstellen.
Aktivlegitimation / Peer to Peer Protokoll / Patentverletzung
Die Aktivlegitimation der Klägerin ist aufgrund einer exklusiven (ausschliesslichen) Lizenz gegeben, wobei der Lizenzvertrag nicht zwingend als Beweismittel eingereicht werden muss. Weiter ist zwischen dem Kopieren von Daten und dem Verschieben von Daten (gemäss den Patentansprüchen) zu differenzieren. Letzteres beinhaltet ein Kopieren und zugleich ein Löschen der Daten an deren ursprünglicher Stelle, also zwei miteinander verbundene Vorgänge.
Beschwerde gegen das Urteil O2016_012 des Bundespatentgerichts betr. Verletzung des schweizerischen Teils des europäischen Patents EP 1 411 869
Entscheidend für eine Berücksichtigung einer Patenteinschränkung (in Form eines teilweisen Verzichts gemäss PatG Art. 24) nach Erstattung des Fachrichtervotums als Reaktion auf erstmals in der Duplik erfolgtes Vorbringen ist, ob diese unter Art. 229 Abs. 1 lit. a ZPO (als echtes Novum) oder unter Art. 229 Abs. 1 lit. b ZPO (als unechtes Novum) zu subsumieren ist.
Patentierbarkeit von Pflanzen und Tieren: neue Auslegung von Art. 53 lit. b EPÜ
Die Grosse Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts ist der Ansicht, dass der Begriff "im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren" in Artikel 53(b) EPÜ so zu verstehen und anzuwenden ist, dass dieser sich auf Produkte erstreckt, die ausschliesslich durch ein im Wesentlichen biologisches Verfahren gewonnen werden.