Aktivlegitimation / Peer to Peer Protokoll / Patentverletzung
Aktivlegitimation / Peer to Peer Protokoll / Patentverletzung
Aktivlegitimation / Peer to Peer Protokoll / Patentverletzung
I. Ausgangslage
Die Klägerin ist ein IT-Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Sie besitzt eine ausschliessliche Lizenz für das Europäische Patent 01151591 mit Wirkung für die Schweiz. Das Patent schützt ein System zur Datenverwaltung und für Datenzugriffe sowie ein Verfahren zum Datenzugriff und zur Datenverwaltung für ein Rechnersystem.
Die Beklagte (Friendz SA) ist ein digitales Marketing Unternehmen mit Sitz in Chiasso. Im Jahr 2018 konnten interessierte Dritte im Tausch gegen die Kryptowährung «Ether» die Friendz-Token1 der Beklagten erwerben («Initial Coin Offering» der Beklagten).
Die Klägerin erhob gestützt auf das obgenannte Patent Klage und beantragte darin, die Beklagte sei zu verpflichten, Auskünfte über die ausgegebenen Token zu erteilen (wann generiert, an wen weitergegeben, Transaktionen auf dem Sekundärmarkt etc.). Sobald betreffend diese Auskünfte ein...
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