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«ZARA (fig.)» setzt sich gegen «zämä (fig.)» für Bekleidung, Schuhe und Kopfbedeckungen nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht

«ZARA (fig.)» setzt sich gegen «zämä (fig.)» für Bekleidung, Schuhe und Kopfbedeckungen nicht durch

Entgegen dem IGE besteht keine Verwechslungsgefahr für Bekleidung, Schuhwaren und Kopfbedeckungen. Dabei steht im Vordergrund, dass (auch) die französisch- oder italienisch-sprachigen Kreise im Wortklang einen Unterschied zwischen «ä» und «a» erkennen sowie dass «Zara» (auch) in diesen Kreisen als Fantasiebezeichnung wirkt, während «zämä» als deutsch-schweizerischer Ausdruck verstanden wird.
iusNet IP 31.10.2024

«Constructor» wirkt (nur) für Produkte im Zusammenhang mit eigentlichen Konstruktionstätigkeiten beschreibend

Rechtsprechung
Markenrecht

«Constructor» wirkt (nur) für Produkte im Zusammenhang mit eigentlichen Konstruktionstätigkeiten beschreibend

Das Gericht bestätigt, dass dem Zeichen die nötige Unterscheidungskraft fehlt für den Bereich der beanspruchten Produkte, welche mit dem Wortsinn von Konstruieren zusammenhängen (insbes. Bereich der Software-Entwicklung). Demgegenüber wird die Beschwerde gutgeheissen, soweit «Constructor» mit Blick auf die fraglichen Produkte keinen beschriebenen Sinngehalt entfaltet.
iusNet IP 31.10.2024

«ALOE FARMERS» ist für die betroffenen Produkte (diverse Trinkpräparate) nicht unterscheidungskräftig

Rechtsprechung
Markenrecht

«ALOE FARMERS» ist für die betroffenen Produkte (diverse Trinkpräparate) nicht unterscheidungskräftig

Das Gericht bestätigt die fehlende Unterscheidungskraft des Zeichens. Es wirkt für die beanspruchten Waren des täglichen Gebrauchs (Biere, Mineralwässer etc.) nicht als Herkunftshinweis, sondern weckt auf Seite der massgebenden Verkehrskreise Erwartungen hinsichtlich der beanspruchten Waren.
iusNet IP 31.10.2024

«TASTY ALOE VERA (fig.)» ist für die betroffenen Produkte (diverse Trinkpräparate) nicht unterscheidungskräftig

Rechtsprechung
Markenrecht

«TASTY ALOE VERA (fig.)» ist für die betroffenen Produkte (diverse Trinkpräparate) nicht unterscheidungskräftig

Das Gericht bestätigt die fehlende Unterscheidungskraft des Zeichens. Es wirkt für die beanspruchten Waren des täglichen Gebrauchs (Biere, Mineralwässer etc.) anpreisend («tasty») sowie beschreibend im Sinne des Hinweises auf einen Hauptbestandteil (Aloe Vera) der betroffenen Produkte.
iusNet IP 31.10.2024

«QUEEN ALOE VERA» wirkt für Mineralwässer irreführend

Rechtsprechung
Markenrecht

«QUEEN ALOE VERA» wirkt für Mineralwässer irreführend

Das BVGer bestätigt die irreführende Wirkung von «QUEEN ALOE VERA», weil die massgebenden Verkehrskreise unter den beanspruchten Mineralwässern («eaux minérales») im Zusammenhang mit dem fraglichen Zeichen Getränke ohne Aloe Vera verstehen mit der Folge, dass die Marke für diese Produkte in jedem Fall eine unrichtige Angabe enthält.
iusNet IP 31.10.2024

Dem Wasserrinnen-Profil von Canalones Castilla fehlt die nötige Eigenart

Rechtsprechung
Designrecht

Dem Wasserrinnen-Profil von Canalones Castilla fehlt die nötige Eigenart

Das Gericht bestätigt die Auffassung der Vorinstanz, dass das angefochtene Design im Vergleich zum geltend gemachten älteren keine designrechtlich relevanten Unterschiede aufweist, zumal die fraglichen Produkte (Wasserableitungs-Rohren und Rinnen) für die Design-Gestaltung keine technischen Vorgaben mit sich bringen.
iusNet IP 31.10.2024

Dem betroffenen Hörzeichen (Motorengeräusch) von Porsche fehlt die Unterscheidungskraft

Rechtsprechung
Markenrecht

Dem betroffenen Hörzeichen (Motorengeräusch) von Porsche fehlt die Unterscheidungskraft

Das aus einer anschwellenden Tonfolge mit lautlosem Anfang und Ende bestehende Zeichen erweist sich als banal und ohne Unterscheidungskraft, weil die massgebenden Verkehrskreise es mit einer Funktion von Fahrzeugen in Verbindung bringen.
iusNet IP 31.10.2024

Modernisierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes durch das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz

Gesetzgebung
Urheberrecht

Modernisierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes durch das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz

Die aktuelle Änderung des deutschen Urheberrechts im Sinne eines Urheber-Wissensgesellschafts-Gesetzes (UrhWissG, BGBl Jahrgang 2017 Teil I Nr. 61), in Kraft seit dem 1. März 2018, bringt – neben primär sprachlichen Verbesserungen – wichtige Neuerungen mit dem Ziel, den Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material im Bereich von Forschung und Bildung rechtlich sicherer zu gestalten, ohne dass beim Urheber oder andern Rechteinhabern um Zustimmung ersucht werden muss.
iusNet IGR 01.10.2018

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