Modernisierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes durch das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz
Modernisierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes durch das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz
Modernisierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes durch das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz
Die aktuelle Änderung des deutschen Urheberrechts im Sinne eines Urheber-Wissensgesellschafts-Gesetzes (UrhWissG, BGBl Jahrgang 2017 Teil I Nr. 61), in Kraft seit dem 1. März 2018, bringt – neben primär sprachlichen Verbesserungen – wichtige Neuerungen mit dem Ziel, den Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material im Bereich von Forschung und Bildung rechtlich sicherer zu gestalten, ohne dass beim Urheber oder andern Rechteinhabern um Zustimmung ersucht werden muss. Diese Revision ist bis Ende Februar 2023 definitiv in Kraft; die weitere zeitliche Geltung wird von einer Evaluation der Auswirkungen abhängig gemacht.
Von besonderem Interesse erscheinen folgende Neuerungen:
a) Betreffend Bildzitate (vgl. § 51 Satz 3 eingefügt):
Im Bereich der Zitate erfasst die Zitierbefugnis gemäss den Sätzen 1 und 2 von § 51 nunmehr aufgrund des neuen § 51 Satz 3 auch die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, selbst wenn diese durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.
b) Betreffend die sog. gesetzlich erlaubte Nutzung von Werken bzw. von Nutzungen, die ohne...
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