Der fragliche Abtretungsvertrag wurde zu Unrecht per Internet als unrechtmässig bezeichnet
Die Erbin eines Autors hat dessen Abtretung der Rechte an einer Videospielversion seines Werkes zu Unrecht öffentlich im Internet sinngemäss als ungültig qualifiziert.
Die durch eine Uni-Assistentin geschaffene Software im Zusammenhang mit ihren Arbeitszielen gehört zu den Urheberrechten der Uni
Mit der Vorinstanz bestätigt das BGer, dass die Rechte an Software, welche die Beschwerdeführerin als Angestellte der Universität Lausanne entwickelt hatte, an die Universität fielen; denn die entsprechenden Programme waren für die Erarbeitung (u.a.) der Dissertation gemäss Pflichtenheft der Beschwerdeführerin unabdingbar.
Die Parodie auf eine Zorro-Figur zu Werbezwecken könnte Urheber- sowie Markenrechte verletzt haben
Das Gericht weist den Fall zurück an die Vorinstanz, weil die fragliche Parodie einer Zorro-Figur zwecks Bewerbung eines Getränkes möglicherweise Urheberrechte des Inhabers an der Zorro-Figur verletzt habe. Eine Markenrechtsverletzung würde nicht voraussetzen, dass die Verwendung von Zorro-Marken eine direkte physische Kennzeichnung der beklagtischen Waren betraf.
Die RapidShare AG und ihre Verantwortlichen verstiessen mit ihrem Geschäftsmodell gegen das URG
Die Massnahmen der RapidShare AG gegen urheberrechtsverletzende Nutzungen ihres Angebots waren offensichtlich unzureichend; denn sie konnten nicht verhindern, dass bereits abgemahnte Werke schon kurz darauf erneut in erheblichem Umfang über ihre Plattform zugänglich waren.
Die Pro Litteris hat alle formellen Voraussetzungen für Ermessens-Veranlagungen einzuhalten
Die Gemeinsamen Tarife (GT) der Pro Litteris enthalten u.a. bei Nichteinreichung von Fragenformularen konkrete Voraussetzungen wie Mahnung mit Nachfristansetzung für potenzielle neue Benutzer urheberrechtlich geschützter Werke. Diese Regeln sind durch die Pro Litteris einzuhalten und entsprechend als erfüllt nachzuweisen.
NFTs – was genau sind NFTs, wie funktionieren diese und warum sind diese teilweise so wertvoll?
Der Umschreibung NFT ist spätestens seit dem spektakulären Verkauf der digitalen Bildcollage „EVERYDAYS: THE FIRST 5000 DAYS“ des Künstlers Mike Winkelmann (alias Beeple) für knapp USD 70 Millionen im März 2021 nicht mehr zu entkommen.
Die extreme Vereinfachung von Original-Musikstücken in Musikdosen geht über normale Wiedergabebewilligungen hinaus
Die Wiedergabe von vier Original-Musikstücken in extrem vereinfachten Versionen sprengt den Rahmen üblicher Bewilligungen zur Musik-Wiedergabe und setzt somit ein besonderes Einverständnis der Inhaber von Urheberrechten voraus. Mangels solchen Einverständnisses hat der Rechteinhaber Anspruch auf Schadenersatz etc.
Die Schrift «Spectral» verletzt keine Urheberrechte an der Schrift «Le Monde Journal»
Die durch die Kläger geltend gemachte Verletzung von Urheberrechten an der Schrift «Le Monde Journal» durch die Schrift «Spectral» als Kopie («contrefaçon») setzt sich nicht durch, weil das Gericht der Auffassung ist, dass sich die charakteristischen Eigenheiten von «Le Monde Journal» in der kritisierten Schrift nicht wiederfinden.
Appropriation Art – schützenswerte Kunst oder Plagiat – eine Kunstgattung im Spannungsfeld des Rechtsschutzes
Der Beitrag behandelt die Appropriation Art – als Kunstgattung, welche sich bereits vorhandener Werken anderer Künstler bedient – mit Blick einerseits auf den kulturellen Hintergrund dieses Phänomens und anderseits dessen urheberrechtliche Problematik, beides unter Einbezug historischer Aspekte sowie von Fallbeispielen aus jüngerer Vergangenheit.
Ausgleichsansprüche nach Art. 42 Abs. 2 OR wegen Urheberrechtsverletzungen müssen konkret begründet und belegt werden
Eine pauschale Berufung auf Preisempfehlungen der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und -Archive mit der Behauptung, diese entsprächen den Marktpreisen, geht im Rahmen der Schadensbemessung nach Art. 42 Abs. 2 OR bei Urheberrechtsverletzungen fehl.