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Intellectual Property > Stichwortverzeichnis > Verwechslungsgefahr Gemäss Firmenrecht

Verwechslungsgefahr gemäss Firmenrecht

Firmen und Zeichen mit dem Element «TELLCO» setzen sich marken- sowie firmenrechtlich gegen «Tell AG» sowie das Zeichen «TELL» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Beschwerde vor dem BGer wird in materieller Hinsicht sowohl aus marken- als auch aus firmenrechtlicher Sicht abgewiesen, weil – u.a. wegen des Gemeingutcharakters von «Tell» - keine relevante Verwechslungsgefahr vorliege.
iusNet IP 29.06.2021

Die Firma «Lavia GmbH» ist im Verhältnis zu «AVIA AG» und «AVIA Vereinigung unabhängiger Schweizer Importeure von Erdölprodukten» nicht zulässig

Rechtsprechung
Immaterialgüterrechte und Firmenrecht
Gemäss Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt ist die Firma «Lavia GmbH» wegen Verwechslungsgefahr mit den Firmen «AVIA AG» sowie «AVIA Vereinigung unabhängiger Schweizer Importeure von Erdölprodukten» unzulässig.
iusNet IP 21.06.2020

„Lage an unterschiedlichen Verkehrsachsen reicht trotz nur 10 km Distanz zwischen den Parteien nicht aus für besonders strengen Massstab im Firmenrecht“

Kommentierung
Immaterialgüterrechte und Firmenrecht
Weisen die sich gegenüberstehenden, kennzeichnungskräftigen Firmenbestandteile hinreichende klangliche und schriftbildliche Unterschiede auf resp. wecken die jeweiligen Eingangssilben beim Publikum – mit den Worten der Gerichte – «unterschiedliche Assoziationen», vermag gemäss Bundesgericht auch eine bestehende räumliche Nähe der Parteien von nur wenigen Kilometern keine Verwechslungsgefahr der beiden Firmen zu begründen.
Fabio Versolatto
iusNet IP 25.02.2020

«accroma labtec AG» ist im Verhältnis zu «Archroma Management GmbH», «Archroma IP GmbH» sowie «Archroma Consulting Switzerland GmbH» firmenrechtlich zulässig

Rechtsprechung
Immaterialgüterrechte und Firmenrecht
Die Firma «accroma labtec AG» ist einschliesslich analoger Domain-Namen im Verhältnis zu «Archroma Management GmbH», «Archroma IP GmbH» sowie «Archroma Consulting Switzerland GmbH» firmenrechtlich zulässig. Dies insbes. angesichts der wesentlichen Unterschiede zwischen den Wortanfängen «acc» und «Arch».
iusNet IP 15.12.2019

«atrimos immobilien gmbh» ist im Verhältnis zu «altrimo ag» sowohl firmen- als auch lauterkeitsrechtlich zulässig

Rechtsprechung
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Immaterialgüterrechte und Firmenrecht
Die Klage der « altrimo ag» gegen die «atrimos immobilien gmbH» wird abgewiesen. Zwar bestehen gewisse Überschneidungen der betroffenen Geschäftsfelder. Indessen liegen auf beiden Seiten kennzeichungsstarke Fantasieelemente vor, weshalb firmenrechtlich keine Verwechslungsgefahr besteht. Auch die tatsächlich verwendeten Logos sprachen nicht für einen (lauterkeitsrechtlichen) Verstoss.
iusNet IP 29.09.2019

Die Wort-/Bildmarke Nr. 674761 der Firma «Bachmann Rechtsanwälte AG» schafft im Verhältnis zur Wortmarke «Pachmann» der Firma «Pachmann Rechtsanwälte AG» keine Verwechslungsgefahr

Rechtsprechung
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und Persönlichkeitsrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Die «Pachmann Rechtsanswälte AG» opponierte gegenüber der «Bachmann Rechtanwälte AG» gegen deren Verwendung des Namens «Bachmann» mit firmenrechtlichen, markenrechtlichen und lauterkeitsrechtlichen Argumenten. Das Bundesgericht widerlegte dieselben, u.a. weil «Bachmann» ein Familienname sei und weil vorliegend eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen sei.
iusNet IGR 16.12.2018