Beschwerde gegen das Urteil B-2092/2020 des Bundesverwaltungsgerichts betr. Gesuch um Akteneinsicht in eine nationale Patentanmeldung
Das Bundesgericht kann Verordnungen des Bundesrates grundsätzlich vorfrageweise auf ihre Gesetzes- und Verfassungsmässigkeit prüfen. Es setzt dabei allerdings nicht sein eigenes Er-messen an die Stelle desjenigen des Bundesrates, sondern beschränkt sich auf die Prüfung, ob die Verordnung den Rahmen der dem Bundesrat im Gesetz delegierten Kompetenzen offen-sichtlich sprengt oder aus anderen Gründen gesetzes- oder verfassungswidrig ist.
Maschinen im Bereich künstlicher Intelligenz kommen als Erfinder nicht in Betracht
Eine Maschine im Bereich künstlicher Intelligenz kann nicht als Erfinderin qualifiziert werden. Künftige Entwicklungen wären allenfalls vom Gesetzgeber zu berücksichtigen.
Gemäss Art. 99 Abs. 1 lit. d ZPO hat die klagende Partei auf Antrag der beklagten Partei für deren Parteientschädigung Sicherheit zu leisten, wenn andere Gründe (als die in Art. 99 Abs. 1 lit. a bis c genannten) für eine erhebliche Gefährdung der Parteientschädigung bestehen.
Unterscheidung zwischen Ausschluss von der Patentierbarkeit und erfinderischer Tätigkeit nach EPÜ 2000
Die Frage des Ausschlusses von der Patentierung ist von der Frage der erfinderischen Tätigkeit zu trennen. Eine Erfindung ist dann nicht von der Patentierung ausgeschlossen, wenn sie mindestens ein technisches Merkmal umfasst.
Das Bundespatentgericht kritisiert die Entscheidung des Bundesgerichtes, die Anwendung des «Aufgabe-Lösungs-Ansatzes» einzuschränken
In einem Teilurteil zum Medikament Faslodex® revidiert das Bundespatentgericht die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichts. Auch die Frage der Aktivlegitimation einer durch einen Distributionsvertrag gebundenen Partei wird angesprochen.
Widerklage auf unlauteren Wettbewerb im Zusammenhang mit (abgewiesener) Klage auf Patentverletzung und (abgewiesener) Widerklage auf Patentnichtigkeit
Gemäss Art. 9 Abs. 1 lit. a UWG kann, wer durch unlauteren Wettbewerb in seiner Kundschaft, seinem Kredit oder beruflichen Ansehen, in seinem Geschäftsbetrieb oder sonst in seinen wirtschaftlichen Interessen bedroh oder verletzt wird, beantragen, eine drohende Verletzung zu verbieten.
Nichtigkeit eines Patents aufgrund einer Änderung der Patentanmeldung wegen einer neuen Merkmalskombination
Wenn die ursprüngliche Patentanmeldung mehrere Listen von Merkmalen enthält, ist im Allgemeinen nur die Auswahl aus mehreren Varianten eines einzelnen Merkmals für jede der Listen zulässig, um eine neue Merkmalskombination zu erstellen.
Aktivlegitimation / Peer to Peer Protokoll / Patentverletzung
Die Aktivlegitimation der Klägerin ist aufgrund einer exklusiven (ausschliesslichen) Lizenz gegeben, wobei der Lizenzvertrag nicht zwingend als Beweismittel eingereicht werden muss. Weiter ist zwischen dem Kopieren von Daten und dem Verschieben von Daten (gemäss den Patentansprüchen) zu differenzieren. Letzteres beinhaltet ein Kopieren und zugleich ein Löschen der Daten an deren ursprünglicher Stelle, also zwei miteinander verbundene Vorgänge.
Beschwerde gegen das Urteil O2016_012 des Bundespatentgerichts betr. Verletzung des schweizerischen Teils des europäischen Patents EP 1 411 869
Entscheidend für eine Berücksichtigung einer Patenteinschränkung (in Form eines teilweisen Verzichts gemäss PatG Art. 24) nach Erstattung des Fachrichtervotums als Reaktion auf erstmals in der Duplik erfolgtes Vorbringen ist, ob diese unter Art. 229 Abs. 1 lit. a ZPO (als echtes Novum) oder unter Art. 229 Abs. 1 lit. b ZPO (als unechtes Novum) zu subsumieren ist.