Die Skulptur «FAIT D’HIVER» von Jeff Koons ist als Plagiat der Fotografie «Fait d’hiver» von F. Davidovici zu qualifizieren
Die Porzellanfigur «FAIT D’HIVER» von Jeff Koons stellt ein Plagiat der Fotografie «fait d’hiver» von Franck Davidovici dar; denn die Skulptur hat mit der Darstellung der jungen Frau sowie des Schweins wesentliche originelle Elemente der Fotografie übernommen.
Schutzmassnahmen seitens des Urheberrechte-Inhabers sind auch bei späterem Framing zu berücksichtigen
Die Einbettung von mit Erlaubnis des Inhabers von Urheberrechten auf einer anderen Webseite frei zugänglich gemachten Werken in die Webseite eines Dritten mittels der Framing-Technik stellt eine (neue) öffentliche Wiedergabe dar, wenn der Rechteinhaber selber bereits Schutzmassnahmen gegen Framing getroffen hatte.
Zurückweisung einer Klage betr. Internet-Verfügbarkeit eines Musikalbums «B.___L.», verbunden mit grundlegenden Ausführungen zur Störerhaftung
Die (subsidiäre) Störerhaftung betrifft unter gewissen Bedingungen auch einen sog. Registrar, wenn dieser auf adäquat kausale Weise dazu beitrug, dass Registrant und Besucher einer Domain Urheberrechtsverletzungen begehen konnten.
Die als «Tulip» bekannten Stühle sind in Frankreich nicht durch Urheberrecht geschützt
Die als «Tulip» bekannten Stühle sind im Ursprungsland USA nicht mittels Urheberrechts geschützt, weil sie zwar designorientierte Elemente enthalten, jedoch primär als Gebrauchsgegenstände betrachtet werden. Dies führt gemäss «Berner Übereinkunft zum Schutz von Weken der Literatur und Kunst» dazu, dass auch Frankreich einen urheberrechtlichen Schutz verweigern muss.
Vorabentscheidung i.S. Brompton Bicycle gegen Chedech/Get2Get betr. Schutz technischer Ergebnisse
Sofern die technisch vorgegebenen Aspekte des fraglichen Gegenstandes im Vergleich zur freien und kreativen Entscheidung bzw. der Widerspiegelung der Persönlichkeit des Urhebers im Objekt nicht entscheidend waren, d.h. sich nicht zwingend aufdrängten, kann sich der Urheberrechtsschutz gemäss EU-Recht auf dieses Objekt erstrecken.
Die Ermöglichung des Herunterladens von Werken als E-Book kann u.U. als neue öffentliche Wiedergabe qualifiziert werden
Erlaubt ein Leseklub seinen Mitgliedern, ohne monatliche Beiträge E-Books für EUR 2.00 pro Stück herunterzuladen, riskiert der Klub eine Verfolgung durch Urheberrechtsinhaber mit der Begründung, dieses Vorgehen stelle eine erneute öffentliche Wiedergabe dar.
Nach US-recht stellt die Darstellung von Picasso-Werken durch «The Picasso Projekt» im Verhältnis zum Zervos Katalog ein «fair use» dar
In der Übernahme von fotografischen Kopien aus dem sog. Zervos Katalog durch «The Picasso Project» liegt keine Urheberrechtsverletzung nach amerikanischem Recht; denn «The Picasso Project» wendet sich an Bibliotheken, akademische Institutionen, Kunstsammler und Auktionshäuser, weshalb hier ein «fair use» vorliegt.
Auch die spezifisch gestaltete Oberfläche von Schminkpuder in einer Dose kann als Copyright geschützt werden
Die durch Aldi kopierten spezifischen Oberflächengestaltungen von Schminkpuder in seiner Dose sowie der Dose selber betreffen schützenswerte kreative intellektuelle Elemente der Design-Urheber, weshalb Aldi durch das Kopieren eine Copyright-Verletzung beging. Daran ändert betr. Puder nichts, dass seine ursprüngliche Oberfläche beim Gebrauch verschwindet.
Mercedes Benz durfte ein (zugelassenes) Graffiti in der Stadt Detroit für Werbezwecke verwenden
Die Mercedes Benz USA verwendete eine Werbefotografie mit einem ihrer Autos vor einem Graffiti in der Stadt Detroit, ohne die Rechte des Autors dieses Graffitis zu verletzen.
Das nationale Familienrecht setzt sich nicht ohne weiteres gegen den durch die EU angestrebten Schutz der Urheberrechte durch
Der Inhaber eines Internetanschlusses, über den Urheberrechtsverletzungen begangen wurden, kann sich nicht einfach dadurch der Haftung entziehen, dass er eines seiner Familienmitglieder nennt, welches Zugang zum gleichen Internetanschluss hatte.